Hm, bei mir klappt das mit dem Erbenganz gut, ohne dass ich da Experte wäre. Erben können nur Männer. Aber unter bestimmten Erbrechten kann die Frau als Träger der Erblinie fungieren. Das ist der wichtige Teil. Euer Charakter, oder dessen Erbe, muss die Tochter eines Fürsten heiraten, in der das Erbe auch über die weiblich Linie weitergegeben werden kann. (das steht in der Erklärung mit drinn). Es sollte die älteste Tochter sein, denn sonst haben die Söhne der älteren Schwestern bessere Ansprüche. Das gleich gilt natürlich für die Söhne des zukünftigen Erblassers auch. Daher müssen gegebenenfalls Unfälle arrangiert werden.
Der Erstgeborene der obigen Ehe sollte nun Erbe des Landes seines anderen Opa und seines Vaters sein. Ist sein Vater auch Euer Erbe, werdne die beiden Ländereien früher oder später zusammengeführt. Habt Ihr ein anderes männliches Mitglied Eurer Familie mit dem holden Weib verheiratet, dann würde bei Erbantritt der kleine Racker einfach umziehen und das Land dort an sich nehmen ohne Euer Vasall zu sein. Wenn das der Fall ist, dann hilft es Ihm Land in Eurem Reich zu geben, nun ist er schon Euer Vasall und bringt die Ländereien die er erben wird in Euer Reich. Hier könnte eventuell eine Rolle spielen welchen Rang der Lehnsherr des Erblassers hat, das weiß ich leider nicht.
Ich habe leider nicht genügend Zeit um einen FAQ darüber zu schreiben, aber vielleicht hilft Euch ja der
FAQ des werten Ajkula in dem er die einzelnen Gesetze beschreibt. Wenn Ihr wissen wollt welches Gesetz bei Eurem Ziel gilt müsst Ihr die Erbgesezte im entsprechenden Menu durchklicken und schauen wann sich die Haupstadtprovinz verfärbt.
