Erbgesetze - Vererbungslehre

Ajkula
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Erbgesetze

Beitrag von Ajkula »

Hier mal die Gesetze, nach denen die Vererbung geregelt ist.
  • Wahlgesetz (Elective Law)

    Der stärkste männliche Vasalle bekommt alles. Stärke ist vom militärischen Attribut, vom Ansehen und vom Besitz von Provinzen abhängig.
  • Salisches Erstgeborenenrecht (Salic Primogeniture)

    Alle Titel gehen an das älteste männliche Kind, falls dieses tot ist, an dessen ältestes männliches Kind und so weiter. Falls das älteste männliche Kind nicht für Erben sorgen kann, geht die Vererbungslinie zum zweitältesten männlichen Kind über.
  • Salisches Blutsverwandtenrecht (Salic Consanguinity)

    Alle Titel gehen an den stärksten Sohn, falls dieser tot ist, an dessen ältesten Bruder und so weiter.
    Falls kein Sohn für Erben sorgen kann, geht die Vererbungslinie an den stärksten Enkel über und so weiter.
    Stärke hängt vom militärischen Attribut, dem Ansehen und dem Besitz
    von Provinzen ab.
  • Semi-Salisches Erstgeborenenrecht (Semi-Salic Primogeniture)

    Alle Titel gehen an das älteste Kind, falls dieses tot ist, an dessen ältestes Kind und so weiter. Falls das älteste Kind nicht für Erben sorgen kann, geht die Vererbungslinie zum zweitältesten Kind über. Beachten Sie, dass hier auch Frauen die Linie fortführen können, gleichwohl eine Frau niemals erben kann, sondern nur an einen Mann weiterreichen kann.
  • Semi-Salisches Blutsverwandtenrecht (Semi-Salic Consanguinity)

    Alle Titel gehen an das stärkste Kind, falls dieses tot ist, an dessen ältesten Bruder oder Schwester und so weiter. Falls kein Kind für Erben sorgen kann, geht die Vererbungslinie an das stärkste Enkelkind über und so weiter. Beachten sie, dass hier auch Frauen die Linie fortführen können, gleichwohl eine Frau niemals erben kann, sondern nur an einen Mann weiterreichen kann.
  • Salisches Gavelkind (Salic Gavelkind)

    Alle Titel werden gleichmäßig unter allen männlichen Erben, nach Alter abgestuft, aufgeteilt (Kinder, dann Enkel und so weiter), wobei jedoch die Männer außer Acht gelassen werden, deren Linie durch die Mutter vererbt wird, z.B. die Söhne Ihrer Töchter.
  • Semi-Salisches Gavelkind (Semi-Salic Gavelkind)

    Alle Titel werden gleichmäßig unter allen Erben, nach Alter abgestuft, aufgeteilt (Kinder, dann Enkel und so weiter).
Kako je lepo biti glup ...
Azmodan

Vererbungslehre

Beitrag von Azmodan »

Da wir bis jetzt nur den Umgang mit "niedlichen" Grafschaften gewohnt sind, hat sich folgendes gestern ereignet.

CK, (noch) Version 1.03b: Graf von Weimar.
Falls uns die Erinnerung nicht trügt, hält der dortige Herrscher den Namen Wettin. Der alte Graf hatte leider nur einen 5jährigen Sohn als er verstarb.
Nun wie erwartet erbt der Windelträger den Grafentitel von Weimar. Darüberhinaus die Grafentitel von Lausitz und Meissen sowie den Herzogstitel von Meissen.
Verwirrt uns doch, da wir der Meinung sind, daß dies nur möglich sei, wenn beide, der alte Graf und der alte Herzog zur gleichen Zeit hätten sterben müssen (verwandt sind sie ja, wenn wir nicht irren).
Oder hat unserereiner etwas übersehen?
Germanicus

Beitrag von Germanicus »

Hat er nur die Ansprüche auf die Titel oder tatsächlich auch die Länderreien geerbt? Aber wenn doch: was anderes wäre kaum möglich...oder einfach Bug.
Azmodan

Beitrag von Azmodan »

Keine Ansprüche, einfach *zack* Herzog und neue "Hauptstadt", neue Länder und Titel
Oliver Guinnes
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Beitrag von Oliver Guinnes »

Entweder müsste der Erblasser all diese Titel haben, oder zwei Erblasser müssten zu gleich sterbern um das von Euch beschriebene Phänomen zu erzeugen, wobei im letzteren Fall auch zwei Fenster erschein müssten, die Euch dies kund tun.

Bevor nun zügig, Käfer, gerufen wird, wäre zu überlegen, ob es nicht andere Ursachen, geben könnte, die nur schwer zu entdecken waren, zumal mir etwas vergleichbares in all meinen Spielen (von 1.01 bis 1.04a) nicht untergekommen ist. Könnte es sein, dass der Herzog starb, sein Land dem Grafen vermachte, der ob dieser Nachricht voll Freude war und wegen der Aufregung einen Herzinfakt bekam, so dass an den Knaben alles ging?

:gluck:
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Azmodan

Beitrag von Azmodan »

Wie ist das mit den 2 Fenstern gemeint? Kann mich jedenfalls an ein "Sterbefenster" nicht erinnern.
Was mir jetzt einfällt, eigenartiger Weise kamen 3 Fenster.

Möglich, daß wirklich das passierte. Der Alte erbt nen Haufen und aus ...

Naja, ich hatte das Ganze leider nicht mehr verfolgt.

Habt Dank :prost:
Oliver Guinnes
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Beitrag von Oliver Guinnes »

Ich weiß jetzt nicht genau wen Ihr spielt und wo Ihr die Geschichte beobachtet habt. Wenn Ihr das entsprechende Reich gespielt habt, taucht ja immer ein großes Fenster auf in dem sieht was man alles geerbt hat, davon müsste es eventuell zwei gegeben haben. Oder aber im log müsste sich finden lassen, dass der eine vor dem anderen das zeitliche segnete.

:gluck:
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Elvis
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Beitrag von Elvis »

Ich habe das mit dem vererben immer noch nicht begriffen.
Ich weis einfach nicht wie ich bewusst dazu beitragen kann, dass ich andere Titel erbe.

Es wäre wirklich schön, wenn jemand dazu eine FAQ machen könnte, die die Möglichkeiten bei den verschiedenen Erbrechten beleuchtet.
Ich selber habe im RL eine so kleine Familie, das ich nicht mal genau weiß, was eigentlich eine Cousine oder Großtante oder so ist. Ich musste mich eben nie damit beschäftigen. Verwandtschaftsgrade sind mir schnell ein Rätsel.
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Mantikor
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Beitrag von Mantikor »

Mir gehts genauso. Ich habe auch so gut wie noch nie irgendetwas geerbt und führe daher ständig Krieg gegen die Heiden da ich fast keine Titelansprüche gegen meine christlichen Nachbarn habe.


Wie ich von denen was erben soll ist mir ein Rätsel. Da meine Töchter in den anderen Grafschaften fast nie erbberechtig sind und Gräfinen meinen Thronfolger nicht heiraten wollen ist es mir ein Rätsel wie ich von einem fremden Herrscher was erben kann. Ich erbe immer nur das was ich mir eh schon selbst erobert habe.
Oliver Guinnes
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Beitrag von Oliver Guinnes »

Hm, bei mir klappt das mit dem Erbenganz gut, ohne dass ich da Experte wäre. Erben können nur Männer. Aber unter bestimmten Erbrechten kann die Frau als Träger der Erblinie fungieren. Das ist der wichtige Teil. Euer Charakter, oder dessen Erbe, muss die Tochter eines Fürsten heiraten, in der das Erbe auch über die weiblich Linie weitergegeben werden kann. (das steht in der Erklärung mit drinn). Es sollte die älteste Tochter sein, denn sonst haben die Söhne der älteren Schwestern bessere Ansprüche. Das gleich gilt natürlich für die Söhne des zukünftigen Erblassers auch. Daher müssen gegebenenfalls Unfälle arrangiert werden.

Der Erstgeborene der obigen Ehe sollte nun Erbe des Landes seines anderen Opa und seines Vaters sein. Ist sein Vater auch Euer Erbe, werdne die beiden Ländereien früher oder später zusammengeführt. Habt Ihr ein anderes männliches Mitglied Eurer Familie mit dem holden Weib verheiratet, dann würde bei Erbantritt der kleine Racker einfach umziehen und das Land dort an sich nehmen ohne Euer Vasall zu sein. Wenn das der Fall ist, dann hilft es Ihm Land in Eurem Reich zu geben, nun ist er schon Euer Vasall und bringt die Ländereien die er erben wird in Euer Reich. Hier könnte eventuell eine Rolle spielen welchen Rang der Lehnsherr des Erblassers hat, das weiß ich leider nicht.

Ich habe leider nicht genügend Zeit um einen FAQ darüber zu schreiben, aber vielleicht hilft Euch ja der FAQ des werten Ajkula in dem er die einzelnen Gesetze beschreibt. Wenn Ihr wissen wollt welches Gesetz bei Eurem Ziel gilt müsst Ihr die Erbgesezte im entsprechenden Menu durchklicken und schauen wann sich die Haupstadtprovinz verfärbt.

:gluck:
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rolin
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Beitrag von rolin »

Die häufigsten Erbfälle (bei salischen und semisalischen Erbrecht; Blutsverwandtenrecht)

Fall 1a: Spieler Graf, Erbfolger heiratet älteste Tochter von einem Grafen ohne Söhne. Bedeutet nach dem Tode des Grafen erbt der Sohn des Erbfolgers die Grafschaft. Da dieser Enkel auch Erbfolger der Grafschaft des Spielers ist, werden beide Reiche zusammengelegt.

Fall 1b: Graf, Erbfolger heiratet älteste Tochter von einem Herzog oder König ohne Söhne. Bedeutet nach dem Tode des Grafen erbt der Sohn des Erbfolgers das Herzogtum/Königreich. Da dieser Enkel auch Erbfolger der Grafschaft des Spielers ist, werden beide Reiche zusammengelegt und in das Herzogtum/Königreich eingegliedert. Spieler spielt ab der Enkelgeneration als Herzog/König weiter.

Fall2: Spieler Graf, ein anderer Sohn als der Erbfolger heiratet älteste Tochter eines Grafen ohne Söhne. Nach dem Tode des Grafen erbt dessen ältester Enkel die Grafschaft;

a) wenn Sohn bereits Graf/Herzog im eigenen Reich, dann fällt die Grafschaft nach dem Erbfall als Vasall an den Spieler.
b) wenn Sohn kein Graf im eigenen Reich, gründung einer Nebenlinie ausserhalb des Einflussbereiches des Spielers. (als Backuplinie geeignet da eigenen Namen weitergeführt)
c) wenn Erbtitel höher als Titel des Sohnes, Gründung einer Nebenlinie ausserhalb des Einflussbereiches des Spielers, Sohn nimmt seinen Titel mit, Verkleinerung des eigenen Reiches! (als Backuplinie geeignet)

Fall3: Spieler Graf, irgend ein Sohn heiratet irgend eine Tochter eines anderen Grafens/Herzogs/Königs und es gibt bereits Brüder oder Enkel in dieser Linie. Keine Erbfolge möglich ohne die anderen Söhne und Enkel vorher zu eliminieren.

Fall4: Eine Tochter heiratet einen Thronfolger eines fremden Reiches. Enkel werden dort das Reich erben, allerdings kein Zugewinn für das eigene Reiche möglich. (als Backuplinie ungeeignet da Enkel einen anderen Namen tragen)
mit freundlichen Grüßen
rolin

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Oliver Guinnes
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Beitrag von Oliver Guinnes »

Um des werten Rolins Worte aufzugreifen, darf kein Sohn oder Enkel des Erblassers aus älteren Geschwistern der von Eurem Höfling geehelichten Tochter im Erbfalle existieren. Hier helfen gelegentlich gedungene Meuchler. Man muss die Familie vorher gründlich abschecken ob noch vorrangige Erben zu erwarten sind und wenn ja wieviele. Zehn andere Erben zu beseitigen ist oft teurer, als was das Erbe wert sein kann. Aber hat die älteste Tochter nur ein Kind und ist sie selbst schon dreizig, dann kann man auch ruhig die jüngere Schwerster nehmen. In einem Spiel als der zukünfitge Erbe des Hauses Kastillien in die erste Familie Navaras einheiratete ließ ich ihn ebenfalls um die jüngere Tochter werben, da die ältere Schwester mit Lepra geschlagen war und daher ihre Chancen auf dem Heiratsmarkt doch eher gering war. Nunja, bald waren die Reiche vereinigt.

:gluck:
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Azmodan

Beitrag von Azmodan »

Darf ich auch noch eine kleine Anmerkung zu Rolins Text machen:

Warum eigentlich immer der Sohn der Erbfolgers?

Jedenfalls ist mir da jetzt einiges klarer geworden.
Denn die Aufstellung gilt im Falle von semi-salisch auch für die Weibchen.

Der Graf verheiratet seine Schwester an einen anderen Grafen. Das bedeutet, daß auch der Nachfolger unseres Grafen die Grafschaft des anderen erben kann.
Da (wenn ich irre bitte korrigiert mich) es ja vom Vater des Grafen ausgeht und dann die Söhne des Erfolgers erben, da die gräfliche Schwester auch eine Erbfolgerin ist, die zwar nichts erben kann aber ihre Nachkommen.

Kompliziert, aber macht Sinn und Hoffnung auf keusche Töchter :D
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rolin
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Beitrag von rolin »

Warum der Sohn der Erbfolger? Weil Euer aktueller Herrscher durch eine Hochzeit NIE in die Erbfolge des anderen Hauses kommt, und weil auch Eure Söhne wenn Ihr sie vereheiratet nie direkt in die Erbfolge kommen. Nur die Söhne Eurer Söhne, also die Enkel stehen dann in der Erbfolge des anderen Hauses. Deshalb habe ich immer den Sohn des Erbfolgers als zukünftigen Erben bezeichnet.

Klar werter Herr gilt das Recht auch für die weibliche Erblinie. ABER, ihr könnt mit diesen Enkeln nichts anfangen, da sie nicht den Namen Eures Hauses tragen, diese Generation ist für Euch verloren.
mit freundlichen Grüßen
rolin

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Azmodan

Beitrag von Azmodan »

Entschuldigt mich verehrter rolin wenn ich mich unklar ausdrückte.
Mit dem Enkel kann ich viel anfangen, da er mein Nachfolger ist!
Unsere Erfahung: Unser Sohnemann ist Erbberechtigt in Grafschaften wo seine Tante (unsere Schwester) mit dem dortigen Grafen verheiratet wurde.

Da die Erbfolge anscheinend ja auch rauf und runter (das mit Erbfolger und Sohn) geht, nahm ich diesen Umstand als Erklärung an.
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rolin
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Beitrag von rolin »

Jetzt verstehe ich was Ihr sagt. Ich sehe wir sprechen von der selben Sache. Ja so ist es, natürlich geht die Erbfolge auch rauf, auch wenn ich es lieber habe wenn die Eltern nichts zurückerben.
mit freundlichen Grüßen
rolin

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Beitrag von Arminus »

Sehr grob zusammengefaßt kann man Frauen bei CK (und nur dort!) als Gebährmaschinen im Positiven und als dynastische Zeitbomben im Negativen bezeichnen...

@Azmodan: Eure Schwester ist mir einem Grafen verheiratet und Euer Sohn ist erbberechtigt??? Das würde ja ganz neue Dimensionen...
Sig off
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Ender
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Beitrag von Ender »

Azmodan hat geschrieben:Darf ich auch noch eine kleine Anmerkung zu Rolins Text machen:

Warum eigentlich immer der Sohn der Erbfolgers?

Jedenfalls ist mir da jetzt einiges klarer geworden.
Denn die Aufstellung gilt im Falle von semi-salisch auch für die Weibchen.

Der Graf verheiratet seine Schwester an einen anderen Grafen. Das bedeutet, daß auch der Nachfolger unseres Grafen die Grafschaft des anderen erben kann.
Da (wenn ich irre bitte korrigiert mich) es ja vom Vater des Grafen ausgeht und dann die Söhne des Erfolgers erben, da die gräfliche Schwester auch eine Erbfolgerin ist, die zwar nichts erben kann aber ihre Nachkommen.
Habe es gerade erfolgreich praltiziert. Wenn man sogar dem Sohn der Schwester vorher ein Lehen gibt, ist er Euer Vasall. Erbt er nun, geht die neue und fremde Grafschaft ein in Eure Lehen. Da habe ich doch frecherweise den Titel der neuen Grafschaft von meinem Enkel (Sohn meines 1. Sohnes, der die besagte Schwester bekommen hat) zurückgefordert und auch bekommen.

So kam die Grafschaft SOFORT in meine Hausmacht und nicht erst, wenn mein Enkel der Spielführer ist


:D
Hochachtungsvoll

Ender

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Beitrag von Elvis »

Vielleicht wäre es nicht schlecht, wenn man diesen Teil des Threads unter die Erbgesetze in der FAQ anschließt. Hier steht doch viel erhellendes drin. :)


edit by rolin:
so sei es werter Herr.
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Beitrag von Elvis »

Mein Regent ist bereits stolze 82 Jahre alt hat aber leider nur einen Sohn. Dieser Sohn ist Herzog von Estland und Livland und hat zwei Söhne zustandegebracht.
Einer dieser Enkel ist gerade 16 Jahre alt geworden und hat eigentlich ganz anständige Werte. Ich würde ihn viel lieber als Nachfolger haben als meinen Sohn.
In meiner Erbfolge ist dieser Enkel nach meinem Sohn auf Platz 2.
Jetzt habe ich meinen Sohn umgebracht aber mein Enkel ist aus meiner Erbfolge verschwunden. Stattdessen stehen da völlig unbekannte Typen wo ich gar nicht mehr nachvollziehen kann wie die überhaupt mit mir verwandt sind.
Und nun die große Frage mit der niemand gerechnet hat. :D

Warum ist mein Enkel aus meiner Erbfolge verschwunden, nachdem ich seinen Vater ermorden ließ?
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