Erbgesetze - Vererbungslehre

Beitrag von Galadon »

Galadon

Arminus hat geschrieben:Kann im Krieg passieren. Oder Ihr entlaßt kurzzeitig Euren Spy Master. Mit niedrigem Intrigue-Wert laßt Ihr dann ein paar Leute an anderen Höfen erledigen, dabei werdet Ihr sicherlich ab und an erwischt. Die KI reagiert auf sowas oft mit der Entsendung eigener Meuchler, die dann an Eurem Hof Ihr Glück versuchen. Es kann Euch treffen, aber auch andere. Also definitv keine Garantie auf Erfolg. Zudem kostet das Morden je nachdem schon eine Menge, und wer weiß, wenn die gegnerischen Meuchler an Eurem Hof so töten...

Ansonsten könntet Ihr noch cheaten:
Wählt Euren Herrscher an, F12 drücken, die tippen, Enter und nochmal F12, um die Konsole zu schließen... :rolleyes:
Was das mit dem Meuchler entsenden angeht, so wäre es uns noch nie untergekommen, dass die KI einen Anschlag auf unser erlauchtes Leben versucht hat (zumindest bis Standard-Schwierigkeit) lediglich Höflinge, Nachkommen und das ein oder andere Eheweib hat man uns zur Vergeltung schon hinweggemeuchelt. (Wobei wir den Schmerz über den Verlust der Ehefrau meist ebenso schnell vergaßen wie die Truhen mit der Mitgift des neuen Weibes in unsere Kammern gebracht wurden :D )

Weitere Option: speichert ab, spielt den potentiellen Erben weiter und befördert als dieser den werten Erblasser (euren vorherigen Spielcharakter) via Meuchler ins Jenseits.

Beitrag von Oliver Guinnes »

Oliver Guinnes
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Vom edlen Galadon an falscher Stelle gepostet:
1. Es muss ein Erbrecht sein, dass auch über die weibliche Linie klappt.
2. Es dürfen keine Söhne beim entsprechenden Erblasser vorhanden sein.
3. Man sollte einen Nachkommen mit der Tochter des Erblassers produziert haben.
4. Diese Tochter muss die älteste sein die Kinder hat.
5. Der Erblasser muss einen bedauerlichen Unfall erleiden oder schlicht zu alt sein.
6. Der Nachkomme seiner Tochter (zugleich eigener Sohn oder Enkel) beerbt den Erblasser.
7. Der erbende Sohn/Enkel sollte auch der eigene Erbe sein oder ebenfalls einen bedauerlichen Unfall erleiden.
8. fertig
(9. der Beitrag gehört wohl eher in die Vererbungslehre, wir bitten um Verzeihung)


Wenn der erbene Sohn nicht Eurer eigene Erbe ist, könnt Ihr sein Erbe dennoch in Euer Reich integrieren, indem Ihr im ein gleichwertigen Titel in Eurem Reiche gebt. Seid Ihr also Herzog von Sachsen und Euer Neffe wird bald den Grafen von Aargau beerben, so macht Ihn zum Grafen von Göttingen und er wird Euer Vasall bleiben wenn er dereinst beide Titel führt. Seid Ihr König von Deutschland, und er erbt den Herzog von Anjou, dann müsst Ihr ihn zum Herzog machen um das Land ins Reich zu holen, den die Loyalität richtet sich dann nach dem höheren Titel.

:gluck:
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Beitrag von AG_Wittmann »

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So, habs durchgelesen und kapier dat immer noch nich ... i glaub, jetzt weiß i auch, warum wir heute unsre Regierung wählen ... bei den ganzen Erbgesetzen usw. wird man doch ganz balla *heul*

Beitrag von Galadon »

Galadon

Also merken könnt ihr euch, dass eigentlich am praktikabelsten das Blutsverwandtenrecht und die salische Primogenitur sind, falls ihr einen entfernteren Verwandten auf den Thron bringen wollt (Neffe, Vetter etc.) ist das Wahlrecht noch nützlich. Die anderen Formen des Erbrechts könnt ihr für euer eigenes Reich eigentlich ziemlich getrost vergessen.
Die semi-salische Primogenitur ist ebenfalls nicht ganz unbedeutend, da sie das ideale
Erbrecht für Reiche die ihr erben wollt ist.

Wenn es einzelne Dinge gibt die ihr genauer wissen wollt, so fragt danach.

Beitrag von AG_Wittmann »

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Hab jetzt dat Salische Erstgeborenenrecht ausgewählt, dat versteh i noch am ehesten ... is wie Eisenbahnfahren ... wenn Zug 1 keine Wagen mehr hat, nehmer Zug 2 usw. ...

Beitrag von AG_Wittmann »

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AG_Wittmann
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Soo, i denke, i hab auch dieses Semi-Salische Erstgeborenenrecht kapiert ... erst alle männlichen Kinder das Gras von unten zeigen lassen, dann deren älteste Tochter dick machen, hoffen, dat sie nen männliches Kind rausdrückt und dann die Zeit arbeiten lassen ...

Beitrag von Galadon »

Galadon

Jepp und eben nachsehen, dass die Jungs aus dem Haus noch keine männlichen Erben gemacht haben bevor sie ins Gras gebissen haben. Enkel aus rein männlicher Linie sind nämlich denen aus weiblicher Linie auch vorgezogen.

Beitrag von AG_Wittmann »

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AG_Wittmann
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Deshalb hab i ja eben deren einzigen Sohn umgelegt, bevor er 16 wurde ... *hrhr* ... und deren Attentat is gescheitert *hrhr*

Muss nur noch warten, bis der Herzog von Meißen ins Porzellan beißt ...

Nachtrag: Oh, gerade bemerkt, dass ich Weimar auch beerben kann, hab den Sohn des Bruders von Meißen umgelegt, jetzt ist der nächste Erbe sein Bruder, der gleichzeitig auch Meißen regiert als Herzog ... wenn der wech is, fällt Weimar und Meißen an mich *huahahaha*

Dat Erben gefällt mir ja immer besser ...

Beitrag von AG_Wittmann »

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So, hat prima geklappt ... naja, wer konnte ahnen, dass mein Avatar verdammtnochma 71 Jahre alt wird und selbst mit 70 Jahren noch ne Schlacht führen kann *heul* ... egal, irgendwann werde ich mich an Thüringen rächen, dafür, dass sie mir den Grafentitel wechnehmen wollten und dann halb Deutschland in den Krieg gezogen haben, den i lustigerweise haushoch gewonnen habe *hrhr*

Beitrag von Enkidu »

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Ich hab mal ne ganz doofe Frage...

Wenn ich einen Herrscher spiele, sagen wir einen Herzog, der einen Bruder hat, der wiederum einen Herzogtitel inne hat... und ich verheirate meine älteste Tochter mit seinem ältesten Sohn... und nun geht meine männliche Linie unter, kann ich dann, wenn er erbberechtigt ist (weiß grad nicht, welches Erbgesetz ich genau habe, aber der Enkel taucht als Erbe auf) mit ihm weiter spielen?

Also spielt man automatisch immer den Erben, egal in welchem Grade der verwandt ist?
Oder sogar wenn ein Fremder erbt?
Ich meine damit, ob das Spiel zuende ist, wenn der Erbe nicht mehr wirklich zur Dynastie gehört und wenn ja, ab welchem Verwandtschaftsgrad gilt jemand noch als ausreichend verwandt?

Beitrag von Arminus »

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Arminus
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Ihr spielt nur Herrscher, die Euren Nachnamen tragen. Wenn Euer Enkel also Euren Nachnamen trägt, weil Ihr Eure Tochter mit Eurem Neffen verheiratet habt, wird dieser Euer Reich erben können. (und vielleicht auch das Eures Bruders...) Allerdings könnte er ziemlich mißgestaltet sein. (Inzest...)
Sig off

Beitrag von Oliver Guinnes »

Oliver Guinnes
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Und wenn Ihr keinen Erben aus Eurem Hause für Euren Titel habt, muss das Spiel nicht zwangsläufig enden, solangen irgendwoanders eine Nebenlinie mit Eurem Namen Land hält.

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Beitrag von Enkidu »

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Ah, also ist es ziemlich unwahrscheinlich, daß eine Linie schnell ausstirbt, wenn man noch eine "Nebenlinie" wie beim Haus Atholl hat, nämlich die Gallowaylinie und die Berwicklinie.

Beitrag von Oliver Guinnes »

Oliver Guinnes
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Viel witziger ist, wenn man gar nicht weiß wo die Verwandschaft so herrscht. Man ist depresiv weil der Herzog von Sachsen ohne dynastisch einwandfreien Erben stirbt und plötzlich ist man König von Norwegen ...

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Beitrag von Enkidu »

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Es bringt also durchaus was, wenn man mal einfach seine Töchter, Schwestern, Neffen etc. durch halb Europa verheiratet ;) UNd ich Depp wollt der Zerstreuung entgegenwirken bei den Atholls ;) Regelmässige Ehen unter Verwandten zweiten und dritten Grades :P

Beitrag von Oliver Guinnes »

Oliver Guinnes
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Töchter eher nicht, da ja deren Kinder nicht Euren Namen tragen. Je nach Erbrecht müsst Ihr da auch aufpassen, ob sich da nicht ein fremdynastischer Enkel vor den fruchtbareren Bruder Eures Regenten, der leider nur Töchter und Bastarde kann, schiebt. In einem solchen Fall sollten je nach Erbrecht Eure Töchter dann doch lieber den Schleier nehmen.

Seitenlinien verselbständigen sich gelegentlich. Heiraten ja auch selbst weiter und vertreiben vielleicth einen Höfling aus dem eigenen Stamm. Oder ein Knabe folgt seiner Mutter an einen fremden Hof.

:gluck:
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Beitrag von Enkidu »

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Auf jeden Fall ist die Verfolgung der eigenen Familie (nicht Verfolgung im Sinne des Mechelns *zwinker*) oft spannender als die Gebietserweiterung.

Wird noch einiges geschehen in meinem AAR, bin grad im Jahr 1139 und schreibe nach und nach weiter (im AAR fehlen also schon knapp 40 Jahre *g*).

Beitrag von Atahualpa »

Atahualpa

Mich bringt diese Erbschleicherei schon richtig um den Schlaf. Ist ja verdammt kompliziert.
Wundert mich nicht das es da früher mancherorts Inzest gab, war doch wohl einfacher zu handhaben :D :D

Habe meinen Sohn zum Grafen ernannt, dummerweise konnte ich dann aber keine Hochzeit mehr arrangieren, der hat geheiratet wenn er will :mad:
Undankbares Gesindel.

Beitrag von AG_Wittmann »

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Atahualpa hat geschrieben:Mich bringt diese Erbschleicherei schon richtig um den Schlaf. Ist ja verdammt kompliziert.
Wundert mich nicht das es da früher mancherorts Inzest gab, war doch wohl einfacher zu handhaben :D :D

Habe meinen Sohn zum Grafen ernannt, dummerweise konnte ich dann aber keine Hochzeit mehr arrangieren, der hat geheiratet wenn er will :mad:
Undankbares Gesindel.
Selber schuld ... zuerst die Braut, dann der Titel ...

Was tut ihr eigentlich, um euer Reich zusammenzuhalten? I selbst setze nur Gräfinnen ein, wennse verrecken, dann fällt die Grafschaft wieder an mich zurück.

Beitrag von Atahualpa »

Atahualpa

Mit Reich-Zusammenhalten hab ich noch kein Problem bei meine 2 mickrigen Provinzen. :(
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