...zum Wohle und Schutze des christlichen Volkes des Fürstentum von Moldawien durch den Römischen Kaiser Leopold I. von Österreich
Hiermit erklärt Leopold I., Römischer Kaiser, König von Ungarn, König von Böhmen, König von Kroatien und Slawonien und Erzherzog von Österreich durch Verlautbarung die Lande des im Interregnum befindlichen Fürstentum von Moldawien zum unwiderruflichen Kronprotektorat des Kaiserreich Österreich. Somit fällt der Titel des Fürsten von Moldawien unweigerlich Ihrer Kaiserliche Majestät höchst selbst zu und wird fortan dem offiziellen Zeremoniell hinzugefügt.
Dieser Schritt erfolgt nach langem Sinnen Ihrer Kaiserlichen Majestät und der insbesondere für die Bevölkerung haltlosen Entwicklung im Fürstentum von Moldawien. Wenngleich bezüglich des Todes des Fürsten Constantin Duca vielerlei Maß verknüpft ist, erscheint dessen Ableben inzwischen allseits als höchst gesichert und der moldawische Thron ward somit als verwaist zu erachten. Die widerrechtliche Thronbesteigung des Michael Racovita, eines angeheuerten Söldnerführers ohne jedweden Geburtrechts ist weder vor dem allmächtigen Herrn, noch in den Augen der unterjochten und gepressten moldawischen Untertanten zu legitimieren.
Da dieser selbsternannte ´Fürst´ zudem offensichtlich entgegen dem Wohle und den Bedürfnissen seines Volkes handelt, erachtet es Ihre Kaiserliche Majestät, Leopold I. von Österreich somit als seine heilige Pflicht als aufrechter Christenmensch, die Unterdrückung durch diesen Usurpator zu beenden. Zu diesem als auch zum Zwecke der Abwendung einer neuerlichen blutigen Invasion von Seiten des Osmanischen Reiches, welcher laut persönlicher Verkündung des Sultans sicherlich jedweder Mann, jedwede Frau und jedwedes Kind des moldawischen Volkes zum Opfer fallen würde, rücken somit alsbald starke Kaiserliche Verbände unter dem Kaiserlichen Feldherrn Graf Guido von Starhemberg im Fürstentum von Moldawien ein.
Graf Guido von Starhemberg hat hierbei die strikten Befehle die rechtmäßige Erhebung des Fürstentum von Moldawien zum Kronprotektorat unter persönlicher Regentschaft Ihrer Kaiserlichen Majestät, Leopold I. von Österreich sicherzustellen und jedwede Repressalien gegen die moldawische Bevölkerung von Seiten des Usurpators Michael Racovita, als auch der osmanischen Truppen zu unterbinden.
Sollte es hierbei zu Kampfhandlungen mit dem Osmanischen Reich gelangen, wird dies als direkte Kriegserklärung an das Kaiserreich Österreich erachtet und entsprechend abgegolten werden.
[X] Kaiser Leopold I. von Österreich,
Fürst von Moldawien durch Gottes Gnaden