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Gleichnamiges neues RPG auf SI-Games.com

Spielleitung: Silkow

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General Wallenstein
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Beitrag von General Wallenstein »

Vertraglichkeit
...zum Wohle und Schutze des christlichen Volkes des Fürstentum von Moldawien durch den Römischen Kaiser Leopold I. von Österreich


Hiermit erklärt Leopold I., Römischer Kaiser, König von Ungarn, König von Böhmen, König von Kroatien und Slawonien und Erzherzog von Österreich durch Verlautbarung die Lande des im Interregnum befindlichen Fürstentum von Moldawien zum unwiderruflichen Kronprotektorat des Kaiserreich Österreich. Somit fällt der Titel des Fürsten von Moldawien unweigerlich Ihrer Kaiserliche Majestät höchst selbst zu und wird fortan dem offiziellen Zeremoniell hinzugefügt.

Dieser Schritt erfolgt nach langem Sinnen Ihrer Kaiserlichen Majestät und der insbesondere für die Bevölkerung haltlosen Entwicklung im Fürstentum von Moldawien. Wenngleich bezüglich des Todes des Fürsten Constantin Duca vielerlei Maß verknüpft ist, erscheint dessen Ableben inzwischen allseits als höchst gesichert und der moldawische Thron ward somit als verwaist zu erachten. Die widerrechtliche Thronbesteigung des Michael Racovita, eines angeheuerten Söldnerführers ohne jedweden Geburtrechts ist weder vor dem allmächtigen Herrn, noch in den Augen der unterjochten und gepressten moldawischen Untertanten zu legitimieren.

Da dieser selbsternannte ´Fürst´ zudem offensichtlich entgegen dem Wohle und den Bedürfnissen seines Volkes handelt, erachtet es Ihre Kaiserliche Majestät, Leopold I. von Österreich somit als seine heilige Pflicht als aufrechter Christenmensch, die Unterdrückung durch diesen Usurpator zu beenden. Zu diesem als auch zum Zwecke der Abwendung einer neuerlichen blutigen Invasion von Seiten des Osmanischen Reiches, welcher laut persönlicher Verkündung des Sultans sicherlich jedweder Mann, jedwede Frau und jedwedes Kind des moldawischen Volkes zum Opfer fallen würde, rücken somit alsbald starke Kaiserliche Verbände unter dem Kaiserlichen Feldherrn Graf Guido von Starhemberg im Fürstentum von Moldawien ein.

Graf Guido von Starhemberg hat hierbei die strikten Befehle die rechtmäßige Erhebung des Fürstentum von Moldawien zum Kronprotektorat unter persönlicher Regentschaft Ihrer Kaiserlichen Majestät, Leopold I. von Österreich sicherzustellen und jedwede Repressalien gegen die moldawische Bevölkerung von Seiten des Usurpators Michael Racovita, als auch der osmanischen Truppen zu unterbinden.

Sollte es hierbei zu Kampfhandlungen mit dem Osmanischen Reich gelangen, wird dies als direkte Kriegserklärung an das Kaiserreich Österreich erachtet und entsprechend abgegolten werden.


[X] Kaiser Leopold I. von Österreich,
Fürst von Moldawien durch Gottes Gnaden
General Wallenstein
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Trajan
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Beitrag von Trajan »

Vertrag zwischen dem Kurfürstentum Sachsen - Königreich Polen und dem Herzogtum Würzburg/Franken



Grenzachtungsabkommen

§ 1 Beide Parteien erkennen den momentanen Grenzverlauf zwischen beider Länder uneingeschränkt an.
§ 1a Sollte es dennoch zu Streitigkeiten kommen wird versucht als erstes diese auf diplomatischem Wege zu lösen.
§ 1b Sollte es jedoch nicht möglich sein, werden keine weiteren Parteien in den Konflikt mit einbezogen da es alleine ein Problem zwischen dem Kurfürstentum Sachsen - Königreich Polen und dem Herzogtum Würzburg/Franken darstellt.


Beistandpakt

§1 Sollte eine der beiden oben genannten Parteien von einer fremden Macht/Partei angegriffen werden, so ist die Partei die nicht angegriffen wurde verpflichtet jene die angegriffen wird/wurde zu unterstützen.
§1a Mit wirtschaftlichen Mitteln sprich durch finanzielle Unterstützung
§ 1b Durch Truppenkontingente
§ 1c Mit diplomatischen Mitteln

§2 Durchmarschsrechte
§2a Können nach Absprache gewährt werden

§3 Sollte eine der Parteien warum auch immer nicht im Stande sein dem Vertragspartner zu Hilfe zu kommen, so kann die dadurch "geschädigte" Partei den Pakt für hinfällig erklären.
§3a Die Partei die ihrer Verpflichtung nicht nach kommen konnte hat dem („ehemaligen“) Bündnispartner eine Entschädigung zu bezahlen die auf 5000 Gulden festgesetzt ist.


Nichtangriffspakt

§1 Beide Parteien erklären sich bereit das Hoheitsgebiet des Anderen zu achten.
§2 Es wird von jeder in Besitznahme von Ländereien sprich Provinzen abstand genommen.
§3 Sollte eine der Parteien sich an oben genannte Paragraphen nicht halten tritt mit sofortiger Wirkung der Kriegsfall ein.


Dieser Vertrag tritt nach Unterzeichnung beider Parteien in Kraft und läuft so lange bis er von einer derer aufgekündigt wird.


Würzburg, den 25.01.1701


Die Unterzeichneten Parteien


Kurfürstentum Sachsen - Königreich Polen
August II. "der Starken",
Kurfürst von Sachsen und König von Polen

Für das Herzogtum Würzburg/Franken
Fürstbischof
Johann Philipp von Greiffenclau-Vollraths


Anmerkung der Parteien:
Dieser Vertrag hat ausschließlich für das Kurfürstentum Sachsen Gültigkeit.
Orden des Forums: BBO, SBO, OFO, KK, OFO-II, OFO-V, RK/KK, VO

Bierkönig von Ochsenfurt AD 2004
Durch Gottes Gnaden und Unseren Gaumen ;)
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General Wallenstein
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Beitrag von General Wallenstein »

Vertraglichkeit
...zwischen dem Osmanischen Reich und dem Römischen Kaiser Leopold I. von Österreich


Hiermit bestätigen Mustafa II., Sultan des Osmanischen Reiches, sowie Leopold I., Römischer Kaiser, König von Ungarn, König von Böhmen, König von Kroatien und Slawonien, Erzherzog von Österreich und Fürst von Moldawien durch Unterzeichnung ein Verständigungsabkommen zwischen ihren Landen mit den nachfolgenden Bestimmungen:

Vertragsbeginn, -dauer und -verlängerung

1. Das Verständigungsabkommen zwischen dem Osmanischen Reich und dem Kaiserreich von Österreich tritt mit Unterzeichnung, anno Februar 1701 (3) in Kraft.
2. Das Verständigungsabkommen besteht zunächst für die Dauer von 6 Monaten und endet somit mit dem 1. August 1701 (9).
3. Das Verständigungsabkommen kann jederzeit durch gemeinsame Übereinkunft beliebig verlängert und/oder modifiziert werden.

Gegenseitige Anerkennung des gemeinsamen Grenzverlaufs

1. Beide Vertragsparteien erkennen den gemeinsamen territorialen und politischen Grenzverlauf anno Februar 1701 (3) an.
2. Das Osmanische Reich erkennt die Oberhoheit des Kaiserreich von Österreich über die beiden (Kron-)Protektorate, die Fürstentümer von Moldawien und der Walachei an.

Gegenseitige Anerkennung der Unverletzlichkeit des Hoheitsgebiets

1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich die obig festgelegten Grenzen des jeweils Anderen zu keinem Zeitpunkte zu überschreiten, oder in etwaige Kriege gegen den jeweils Anderen einzutreten.


[X] Sultan Mustafa II. des Osmanischen Reiches
[X] Kaiser Leopold I. von Österreich

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the general
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Beitrag von the general »

Bekanntmachung:

Kriegserklärung an das Königreich Spanien

- Hiermit erklärt das Kurfürstentum Bayern dem Königreich Spanien den Krieg

Gründe:

I. Treue zum Kaiser

Da noch vor kurzem der erhabene Kurfürst Maximilian II. den Treueschwur auf den Kaiser geleistet hat ist es nun an der Zeit zu zeigen das der Schwur ernstgemeint ist. Durch den Vertragsbruch Spaniens war der Kaiser Leopold I. mithilfe einer Kriegserklärung dazu gezwungen seine Rechte zu wahren und die Grenzen Spaniens aufzuzeigen. Die Tatsache das geschworen wurde dem Kaiser zur Hilfe zu eilen, falls er diese benötigt trägt diese Kriegserklärung Rechnung.

II. Äußerer Feind

Das Königreich Spanien marschierte mit Expansionsplänen in das HRRDN ein. Es startete gegen einen Staat des Reiches einen brutalen Eroberungsfeldzug und unterjochte das Volk Modena's. Diese Tatsache kann nicht hingenommen werden, das sich ausländische Mächte an Staaten des Reiches mästen.

Durch die Kriegserklärung wird Rechnung getragen das nicht weiter kleinere und schwächere Staaten und deren Völker Opfer einer brutalen Kriegs- und Eroberungslust werden.

III. Bündnisfall m. Österreich

Aus der Begründung des spanischen Königreichs geht eindeutig hervor das der Krieg gegen Savoyen gerichtet ist. Es ist also ein gezielter Angriffskrieg gegen die Rechte und die Ehre Leopolds I. . Da vor einigen Tagen ein Defensivbündnis abgeschlossen wurde und das Kurfürstentum nun ein Verbündeter des Erzherzogtums ist eilen die Bayern den Österreichern zu Hilfe. Wann das Defensivbündnis gegründet wurde tut nichts zur Sache, am Hofe des Kurfürsten wurde der Bündnisfall nachträglich festgestellt.

Gezeichnet

Maximilian II. Emanuel; Kurfürst von Bayern
Ohne Worte.
Hesse

Beitrag von Hesse »

Vertrag zwischen der Landgrafschaft Hessen und dem Herzogtum Würzburg/Franken



Grenzachtungsabkommen:

§ 1 Beide Parteien erkennen den momentanen Grenzverlauf zwischen beider Länder uneingeschränkt an.
§ 1a Sollte es dennoch zu Streitigkeiten kommen wird versucht als erstes diese auf diplomatischem Wege zu lösen.
§ 1b Sollte es jedoch nicht möglich sein, werden keine weiteren Parteien in den Konflikt mit einbezogen da es alleine ein Problem zwischen der Landgrafschaft Hessen und dem Herzogtum Würzburg/Franken darstellt.


Beistandpakt:

§1 Sollte eine der beiden oben genannten Parteien von einer fremden Macht/Partei angegriffen werden, so ist die Partei die nicht angegriffen wurde verpflichtet jene die angegriffen wird/wurde zu unterstützen.
§1a Mit wirtschaftlichen Mitteln sprich durch finanzielle Unterstützung
§ 1b Durch Truppenkontingente
§ 1c Mit diplomatischen Mitteln

§2 Durchmarschsrechte:
§2a Können nach Absprache gewährt werden

§3 Sollte eine der Parteien warum auch immer nicht im Stande sein dem Vertragspartner zu Hilfe zu kommen, so kann die dadurch "geschädigte" Partei den Pakt für hinfällig erklären.
§3a Die Partei die ihrer Verpflichtung nicht nach kommen konnte hat dem („ehemaligen“) Bündnispartner eine Entschädigung zu bezahlen die auf 5000 Gulden festgesetzt ist.


Nichtangriffspakt:

§1 Beide Parteien erklären sich bereit das Hoheitsgebiet des Anderen zu achten.
§2 Es wird von jeder in Besitznahme von Ländereien sprich Provinzen abstand genommen.
§3 Sollte eine der Parteien sich an oben genannte Paragraphen nicht halten tritt mit sofortiger Wirkung der Kriegsfall ein.


Dieser Vertrag tritt nach Unterzeichnung beider Parteien in Kraft und läuft so lange bis er von einer derer aufgekündigt wird.


Kassel, den 26. Jannuar 1701


Die Unterzeichneten Parteien

Für das Herzogtum Würzburg/Franken
Fürstbischof Johann Philipp von Greiffenclau-Vollraths

Für die Landgrafschaft Hessen-Kassel
Landgraf Karl von Hessen-Kassel
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the general
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Beitrag von the general »

Bekanntmachung:

Gemäß des Vertrages der Reichsliga wird der Kurpfalz, Baden und Savoyen das Durchmarschrecht gewährt!
Ohne Worte.
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Kharon
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Beitrag von Kharon »

Nordischer Bund

Vertragswerk über die Gründung einer militärische Allianz zwischen
dem Königreich Schweden, dem Kurfürstentum Brandenburg-Preußen,
dem Kurfürstentum Hannover und dem Herzogtum Holstein-Gottorf

Als Reaktion auf die, durch
Dänemark, Russland und Sachsen-Polen
gestarteten, Angriffskriege

1. Ziel des Bündnisses
ist die Wiederherstellung und Erhaltung der Stabilität im Ostseeraum und die Durchsetzung der dafür notwendigen Massnahmen.

2. Gegründet im Februar 1701
verpflichten sich die unterzeichnenden Staaten zunächst bis zum Ende des Krieges
zur militärischen Unterstützung der Bündnispartner.

3. Friedensschlüsse
bedürfen der Zustimmung aller Allianzmitglieder.

4. Die Allianzmitglieder
gewähren sich gegenseitig Durchmarschrechte.

5. Nach dem Ende des Krieges
werden die alliierten Staaten über die Fortführung und zukünftige Ausrichtung der Allianz konferieren.



König Karl XII. von Schweden
Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg-Preußen
Kurfürst Georg I. von Hannover
Herzog Friedrich IV. von Holstein-Gottorf


Stockholm, 12.02.1701

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General Wallenstein
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Beitrag von General Wallenstein »

Vertraglichkeit
Zum Beitritt zur Reichsliga

Hiermit wird der Beitritt des Erzbistum Köln zur Reichsliga verkündet.



[X] Erzbischof Joseph Clemens von Bayern
[X] Markgraf Ludwig Wilhelm von Baden
[X] Herzog Viktor Amadeus II. von Savoyen
[X] Kurfürst Maximilian II. Emanuel von Bayern
[X] Kurfürst Johann Wilhelm der Pfalz
[X] Kaiser Leopold I. von Österreich
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General Wallenstein
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Beitrag von General Wallenstein »

Erlass zum allgegenwärtigen Reichsfrieden
...auf Geheiß von Leopold I. von Österreich, Römischer Kaiser


Hiermit verkündet Leopold I., Römischer Kaiser, König von Ungarn, König von Böhmen, König von Kroatien und Slawonien, Erzherzog von Österreich und Fürst von Moldawien durch Kaiserlichen Erlass einen allgegenwärtigen Reichsfrieden zwischen den Reichsfürsten und ihren Reichslanden gemäß der nachfolgenden Bestimmungen:

1. Mit sofortiger Wirkung verkündet Ihre Kaiserliche Majestät, Leopold I. von Österreich im Februar anno 1701 (3) den allgegenwärtigen Reichsfrieden.
2. Hiermit ist jedweder kriegerischer Akt zwischen den Reichsfürsten untereinander innerhalb der Grenzen des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation als zu unterlassende Handlung zu erachten.
3. Da einige Reichsfürsten auch außerhalb dieser Grenzen über Gebiete verfügen, bzw. ausländische Fürsten durch Besitz von Gebieten innerhalb des Reiches den Status eines Reichsfürsten inne haben, bezieht sich der Reichsfrieden somit nur auf die Titel und Ländereien bezüglich und innerhalb der Reichsgrenzen. (siehe angefügte Karte) Kriegerische Akte außerhalb der territorialen und titularen Grenzen des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation fallen somit nicht unter den Reichsfrieden.
4. Mit der Verlautbarung des Reichsfrieden tritt ebenso ein schwebender, territorialer Status Quo (anno Februar 1701) in Kraft.
5. Im Zuge durchzuführender Beratungen innerhalb des Reichstages sind alsbald Beschlüsse zu fassen, welche einen stabilen politischen und terrtorialen Status nach sich ziehen sollen.
6. Jedweder Reichsfürst, als auch jedweder ausländische Fürst im Besitz von Gebieten innerhalb des Reiches welcher nicht gemäß diese Bestimmungen handelt, zieht unmittelbar die Reichsacht auf sich, welche entsprechende Folgen mit sich bringt.

Zum Wohle des Reiches und seiner Fürsten


[X] Kaiser Leopold I. von Österreich


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Vernichter
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Beitrag von Vernichter »

Vertraglichkeit
...zwischen dem Zarenreich Russland und dem Römischen Kaiser Leopold I. von Österreich


Hiermit bestätigen Peter I., Zar von Russland, sowie Leopold I., Römischer Kaiser, König von Ungarn, König von Böhmen, König von Kroatien und Slawonien, Fürst von Moldawien und Erzherzog von Österreich durch Unterzeichnung einen Rückversicherungsvertrag zwischen ihren Landen mit den nachfolgenden Bestimmungen:

1. Der Rückversicherungsvertrag beginnt im Februar 1701 (3) und erstreckt sich auf einen undefinierten Zeitraum bis auf Widerruf.
2. Bezüglich besagten Widerrufs ist es beiden Vertragspartnern jederzeit erlaubt den Rückversicherungsvertrag ohne Nennung von Gründung, jedoch mit Einhaltung einer dreimonatigen Frist aufzukündigen.
3. Der Rückversicherungsvertrag bezieht sich hierbei auf das Osmanische Reich, kann sich jedoch ggf. auch auf Dritte, nicht Genannte ausdehnen.
4. Im Beistandsfalle, welcher sich jedoch nur auf einen Angriff des Osmanischen Reiches gegen einen der beiden Vertragspartner und keinesfalls auch auf eröffnende Angriffe des jeweils anderen Vertragspartners bezieht, verpflichten sich die Vertragspartner dazu, sich ohne jedwede Einschränkungen beizustehen.
5. Sollte das Osmanische Reiche im Zuge einer vertraglichen oder mündlichen Abmachung mit Dritten einem Vertragspartner den Krieg erklären, bezieht sich der Rückversicherungsvertrag auch auf den Anstifter/Vertragspartner des türkischen Sultans.
6. Der Rückversicherungsvertrag bezieht sich ausdrücklich auf keinen unbegründeten Angriffskrieg eines der beiden Vertragspartner gegen das Osmanische Reich.
7. Das Zarenreich Russland verpflichtet sich abschließend dazu, sich aus allen Angelegenheiten des Heiligen Römischen Reiches herauszuhalten und im wie auch immer gearteten Kriegsfalle des Kaiserreich Österreich gegen einen Reichsfürsten - mit Ausnahme des Kurfürsten von Sachsen - strikte Neutralität zu bewahren.


[X] Zar Peter I. von Russland
[X] Kaiser Leopold I. von Österreich
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Balduin v.Bouillon
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Kriegserklärung

Beitrag von Balduin v.Bouillon »

Kriegserklärung

Hiermit erklärt das Königreich Frankreichdem Erzherzogtum Österreich den Krieg. Ebenso ergeht selbige Erklärung an Bayern und Savoyen.

Grund

1. Das Erzherzogtum Österreich hat unseren Verbündeten Spanien den Krieg erklärt, ebenso seine kleinen Lakaien Savoyen und Bayern.

Wir Ludwig XIV König von Frankreich sehen uns somit an unserem Defensivbündnis mit Spanien gebunden.

Zitat:
Artikel II Defensivbündnis

2.1. Sollte Frankreich oder Spanien von einer dritten Partei angegriffen werden steht der jeweils Andere in der Pflicht den Betroffenen zu unterstützen.


Ein weiterer Grund ist die Beleidigung meines Bruders Herzog Philipp I. von Bourbon durch den österreichschichen Erzherzog Leopold von Habsburg.

Seine Majestät bedauert sehr das es soweit kommen mußte. Jedoch einzig und allein des Erzherzogs Unvermögen eine offizielle Beschwerde am Spanischen Hof gegen dessen Vorgehen in Italien einzulegen, ist diese momentane Kriegerische Auseinandersetzung anzulassten.
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!
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General Wallenstein
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Beitrag von General Wallenstein »

Kriegserklärung
...an das Königreich Frankreich durch den Römischen Kaiser Leopold I. von Österreich


Hiermit erklärt Leopold I., Römischer Kaiser, König von Ungarn, König von Böhmen, König von Kroatien und Slawonien, Fürst von Moldawien und Erzherzog von Österreich durch Verlautbarung den Kriegszustand zwischen seinen Landen mit jenen Frankreichs.

Diese Kriegserklärung ist Einerseits als Reaktion auf die französischen Kriegserklärung zu werten, als auch auf den mehrfachen Wort- und Vertragsbruch von Seiten des Königreich Frankreich.

Kaiser Leopold I. von Österreich wird hierbei ausdrücklich keinem neuerlichen Status-Quo Friden zustimmen, hat die Vergangenheit doch gezeigt, dass das Königreich Frankreich aufgrund der Ehrlosigkeit seines Königs, eine immer währende Bedrohung für das Heilige Römische Reich Deutscher Nation darstellt.

Dieser Bedrohung muss langfristig einhalt geboten werden.


[X] Kaiser Leopold I. von Österreich
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Balduin v.Bouillon
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Erklärung an alle Fürsten des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nationen

Beitrag von Balduin v.Bouillon »

Königliche Erklärung



Sollte im laufe dieses Konfliktes bestimmte Gebiete die dem HRRDN zugehören in Französischen Besitz fallen, Verkünden wir hiermit, das alle Gebiete(ausgenommen Savoyische Provinzen) nach einem Friedensschluß sofort an geeigneten Fürsten des Reiches übergeben werden.
Ich König Ludwig XIV, rufe hiermit alle freien Fürsten des Heilligen Römischen Reiches Deutscher Nationen dazu auf den Willkürhandlungen des Erzherzogs Einhalt zu gebieten.Das Hauptziel der militärischen Bestrebungen Frankreichs besteht darin, seine kaiserliche Hoheit zur Abdankung seines Kaisertitels zu bewegen, nur durch diese drasstische Massnahme, kann dem Reich seinen inneren Frieden zurück geben werden.

Ludwig XIV. König von Frankreich und König von Navarra
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!
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Beitrag von Admiral Yamamoto »

Kriegserklärung
Das Osmanische Reich, geführt und geleitet von Sultan Mustafa II., erklärt hiermit dem Krim-Khanat, geführt und geleitet von dem Khan Ugadö, den Krieg!

Das Krim-Khanat ist rechtmäßiger Besitz des Osmanischen Reiches!
Die Mongolen hatten dieses Gebiet gestohlen.
Nun fordert das Osmanisch Reich es zurück!

Möge der Krieg kurz und siegreich für die glorreiche Nation des Osmanischesn Reiches sein!
Skyrim KurzAAR: Ulik Dareth - The Oblivion Conjurer
http://www.si-games.com/forum/showthread.php?t=26747
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Beitrag von Silkow »

Kriegserklärung


Hiermit erklären die Kosaken der Ukraine dem Osmanischen Reich den Krieg!
Wir haben lange genug zugesehen, wie die Osmanen sich wieder einmal auf Kosten der Schwächeren ausbreiten wollen und uns die Drohungen des Sultans angehört.
Nach Moldawien soll nun auch die Krim unterjocht werden-aber die Christen der Region werden dabei nicht abseits stehen!

Die Ukraine geht hiermit ein Bündnis mit dem Krim-Khanat ein.

gez. Ivan Mazepa, erwählter Hetman.
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General Wallenstein
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Beitrag von General Wallenstein »

Vertraglichkeit
...zum Wohle und Schutze des christlichen Volkes des Fürstentum der Walachei durch den Römischen Kaiser Leopold I. von Österreich


Hiermit erklärt Leopold I., Römischer Kaiser, König von Ungarn, König von Böhmen, König von Kroatien und Slawonien, Fürst von Moldawien und Erherzog von Österreich durch Verlautbarung die Lande des Fürstentum der Walachei zum unwiderruflichen Kronprotektorat des Kaiserreich Österreich. Somit fällt der Titel des Fürsten der Walachei unweigerlich Ihrer Kaiserliche Majestät höchst selbst zu und wird fortan dem offiziellen Zeremoniell hinzugefügt.

Dieser Schritt erfolgt aufgrund des Vertragbruchs des bisherigen Fürsten der Walachei, Constantin Brancoveanu, welcher sich als schwacher Herrscher und Verräter am christlichen Glauben erwiesen hat.

Auf das das Volk der Walachei auch fortan vor den Türken sicher sein möge.


[X] Kaiser Leopold I. von Österreich,
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Beitrag von General Wallenstein »

Vertraglichkeit
...zwischen dem Herzogtum Lothringen und dem Römischen Kaiser Leopold I. von Österreich


Hiermit bestätigen Herzog Leopold Joseph von Lothringen,
stellvertretend durch Erzkanzler Karl Alexander von Rheingau, sowie Leopold I., Römischer Kaiser, König von Ungarn, König von Böhmen, König von Kroatien und Slawonien, Erzherzog von Österreich, Fürst von Moldawien und Fürst der Walachei durch Unterzeichnung ein Verständigungsabkommen zwischen ihren Landen mit den nachfolgenden Bestimmungen:


Vertragsbeginn, -dauer und -verlängerung

1. Das Verständigungsabkommen zwischen dem Herzogtum Lothringen und dem Kaiserreich von Österreich tritt mit Unterzeichnung, anno März1701 (4) in Kraft.
2. Das Verständigungsabkommen besteht zunächst für die Dauer von 6 Monaten und endet somit mit dem 1. September 1701 (10).
3. Das Verständigungsabkommen kann jederzeit durch gemeinsame Übereinkunft beliebig verlängert und/oder modifiziert werden.


Gegenseitige Anerkennung des gemeinsamen Grenzverlaufs

1. Beide Vertragsparteien erkennen den gemeinsamen territorialen und politischen Grenzverlauf anno März 1701 (4) an.
2. Das Herzogtum Lothringen erkennt die Oberhoheit des Kaiserreich von Österreich über dessen niederländische Territorien an, umgekehrt erkennt das Kaiserreich von Österreich die Oberhoheit des Herzogtum Lothringen über dessen Erblande an.


Gegenseitige Anerkennung der Unverletzlichkeit des Hoheitsgebiets

1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich die obig festgelegten Grenzen des jeweils Anderen zu keinem Zeitpunkte zu überschreiten, oder in etwaige Kriege gegen den jeweils Anderen einzutreten.


Gegenseitige Neutralitätserklärung

1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich dazu, etwaige Kriegsgegner des jeweils anderen weder auf militärische, finanzielle oder politisch/diplomatische Art und Weise zu unterstützen.


Garantieerklärung an das Herzogtum Lothringen

1. Das Kaiserreich von Österreich garantiert hiermit innerhalb der zeitlichen Beschränkungen dieses Verständigungsabkommens die Unabhängigkeit des Herzogtum Lothringen. Hierbei verpflichtet sich das Kaiserreich von Österreich dazu, diese Unabhängigkeit gegebenenfalls mit jedweden Mitteln zu erhalten, oder wiederherzustellen.


[X] Herzog Leopold Joseph von Lothringen,
Stellvertretend durch Erzkanzler Karl Alexander von Rheingau
[X] Kaiser Leopold I. von Österreich
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Neoderich

Beitrag von Neoderich »

Gegenseitiger Schutzpakt

Zwischen dem Herzogtum von Lothringen und der Kurpfalz


1. Der Pakt beginnt mit Unterzeichnung und ist unbegrenzt gültig. Jeder Vertragsseite steht es jedoch frei den Pakt aufzukündigen, woraufhin dieser zwei Monate (2 Runden) nach besagter Kündigung ausläuft.

2. Der Pakt dient dem gegenseitigen Schutz der politischen, terrtorialen und militärischen Hoheit und Souveränität der Vertragsseiten. Gemäß diesem Streben stehen sich die Vertragsseiten in jedweder Hinsicht, ob militärisch, finanziell, politisch oder diplomatisch unbegrenzt zur Seite.

3. Der Pakt ist in jedwedem Kriegsfall gültig, tritt aber erst nach Anfrage des Betroffenen in Kraft.
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preusse
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Beitrag von preusse »

Friedensvertrag zwischen dem Königreich Sachsen-Polen und dem Kurfürstentum Hannover


Ab dem 1.3.1701 ist der Kriegszustand zwischem Sachsen-Polen und Hannover aufgehoben und es herrscht wieder Frieden zwischen beiden Staaten.

Die Provinz Anhalt wird nach sofortigem Rückzug(4.Runde) der hannoveranischen Truppen wieder unter sächsische Verwaltung gestellt!

Der polnische König und Kurfürst Sachsens, August II. und der Kurfürst von Hannover Georg I. bedauern beide, daß es zu dieser mißverständlichen Situation gekommen ist!


gezeichnet

Georg I.

August II.
Und ich hätte nie gedacht, dass ich in meinem Leben mal sagen würde: "Vor dem Krieg...."
gulaschkoenig

Beitrag von gulaschkoenig »

Vertraglichkeit
Hiermit bestätigen Friedrich IV., König von Dänemark, sowie Friedrich IV.,Herzog von Schleswig-Holstein-Gottorf durch Unterzeichnung einen Wafenstillstand zwischen den beiden Ländern.

1.) Bis auf beidseitigen Widerruf wird diese Vertraglichkeit die Waffenruhe zwischen den beiden Ländern bis zu einem endgültigen Friedensvertrag festlegen.
2.) Die Untereichner garantieren sich gegenseitig volle Souveränität.

[X] Friedrich IV. von Dänemark
[X] Friedrich IV. von Schleswig-Holstein-Gottorf
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