Frage zum Erbfolgerecht: Alter

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Fio

Frage zum Erbfolgerecht: Alter

Beitrag von Fio »

Wenn bei diesem Recht der Nachfolger nicht teil meines Reiches ist, ist das Spiel dann verloren, oder wird die äußere Dynastie zum Reich hinzugefügt und man kann mit dem neuen Herrscher weiterspielen?
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Jerobeam II.
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Beitrag von Jerobeam II. »

Wenn der Nachfolger Eurer Dynastie angehört (Blutstropfen), dann ist das kein Problem. Ansonsten doch. Meine ich.
DILIGE ET QUOD VIS FAC.

Aurelius Augustinus.
Fio

Beitrag von Fio »

Ja bei diesem Erbfolgerecht wird die Herrscher-Position immer an den Ältesten der Dynastie weitergereicht.

Das stell ich mir aber doch Problematisch vor, weil man so doch bestimmt sehr selten mit seinem eigenen Charakter an die Macht kommt.

Den Nutzen sehe ich nur darin, dass man so eine große Dynastie, die über mehrer Reiche verteilt ist, einen kann.


Was haltet ihr[ Sie und das ganze Forum ;) ] von diesem Erbfolgerecht
und was für Erfahrungen haben Sie damit bis jetzt gemacht?
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Bassewitz
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Beitrag von Bassewitz »

In diesem Forum ist der Majestätsplural üblich.

Dieses Erbfolgerecht ist bei den russischen Staaten sehr nützlich, da dort eine einzige Dynastie sehr viel beherrscht.
Und genau so, wie Ihr es schon beschrieben habt, kann man mit diesem Erbrecht die Fürstentümer der Rus einen.

Der Nachteil ist, dass der neue Herrscher meist schon recht alt ist, also bald stirbt und man so fast ununterbrochen den Malus für kurze Herrschaft erleiden muss.
Fio

Beitrag von Fio »

muss der Nachfolger damit man ihn selber spielen kann eigentlich immer ein Kind des Spieler Charakters sein?
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Bassewitz
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Beitrag von Bassewitz »

Nein, sondern nur derselben Dynastie angehören.
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Beitrag von X_MasterDave_X »

Dann müsste man das ja nur für eine Generation machen. Und hat man dann einen alten Charakter übernommen, der alles geerbt hat, könnte man das Erbrecht wieder umstellen, auf die eigenen Söhne.
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smokey
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Beitrag von smokey »

X_MasterDave_X hat geschrieben:Dann müsste man das ja nur für eine Generation machen. Und hat man dann einen alten Charakter übernommen, der alles geerbt hat, könnte man das Erbrecht wieder umstellen, auf die eigenen Söhne.
bei ck2 kann man das nicht mal eben so umstellen wie noch beim 1er

1. müssen alle vasallen eine positive meinung von einem haben
und wichtiger 2. man kann es erst nach 10 jahren im amt umstellen
Fio

Beitrag von Fio »

Hm, hm interessant

wenn nun in einem Multiplayer Spiel zwei Reiche der Rus auch von zwei verschiedenen Menschen gespielt werden und man diese Länder mit dem Erbrecht Alter zusammenfügt, welcher Menschliche Spieler übernimmt dann die Herrscherposition?

Und, was ist wenn nur eines der Reiche aufs Alter-Recht gesetzt hat, wird das Andere trotz unterschiedlicher Rechtsprechung von diesem Erbrecht betroffen sein?

Dies scheint mir auch im Singleplayermodus komisch zu sein, nur weil ich mit meinem Reich dieses Erbfolgerecht wähle, kann ich so doch eigentlich nicht auch die anderen Reiche meiner Dynastie beeinflussen, da sie ja meistens eine andere Erbfolge gewählt haben.
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Bassewitz
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Beitrag von Bassewitz »

Naja im MP würde wohl der Erbende weiterspielen.

Nein, Ihr beeinflusst nur das Erbrecht Eurer eigenen Titel. Diese können von Grafschaft zu Grafschaft unterschiedlich sein (theoretisch).
In Eurem Beispiel könntet Ihr durch das Altersrecht Euren Besitz an einen Verwandten vererben, in dessen Staat aber Gavelkind vorherrscht. Demnach könnt Ihr ihn aber nicht erben.
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