Die Reichsversammlung besteht aus allen Regenten, die kein Regierungsamt bekleiden. Hier werden die politischen Belange des Reiches erörtert. Die Reichsversammlung wählt sich in regelmäßigem Turnus einen Sprecher, den Reichsherold. Der Reichsherold trägt dem Kaiser die Kritikpunkte und Vorschläge der Reichsversammlung vor. Dieser wiederum reicht sie an die Reichregierung weiter.
- Die Regenten, die kein Regierungsamt bekleiden, dürfen hier ihre Meinung zur Arbeit der Regierung kundtun. Die Forenregeln sind hierbei jederzeit einzuhalten.
- Die Reichsversammlung befindet sich in der SInode.
- Die Reichsversammlung darf sich einen Sprecher, den Reichsherold, wählen. Er tritt im Audienzsaal dem Kaiser gegenüber auf.
- Der Kaiser wiederum reicht die Vorschläge/Kritikpunkte der Reichsversammlung an die Regierung weiter.
- Der Reichsherold wird von den Mitgliedern der Reichsversammlung für eine Amtszeit von 6 Monaten gewählt. Regierungsmitglieder sind von den Wahlen ausgeschlossen.
- Die Wahlen werden jeweils in den sieben Tagen vor Ende der Amtszeit des amtierenden Reichsherolds durchgeführt.
- Die Wahlen sind öffentlich.
- Um Reichsherold zu werden, wird die absolute Stimmenmehrheit benötigt. Wird eine solche absolute Mehrheit der Stimmen nach dem ersten Wahlgang nicht erreicht, kommt es zu einer Stichwahl zwischen den beiden Erstplatzierten der initiativen Wahl. Diese Wahl hat ebenfalls eine Laufzeit von sieben Tagen. Der noch amtierende Reichsherold bleibt in dieser Zeit im Amt.
- Ein Regent darf mehrmals zum Reichsherold gewählt werden.
- Für den Zeitraum der Wahlen erhält die Reichsversammlung einen eigenen Thread, der nach der Wahl geschlossen wird.
- Die Wahlen werden vom Reichsfürstenrat überwacht, d.h. er öffnet und schließt die Wahl-Threads, prüft die abgegebenen Stimmen auf Gültigkeit,
gibt das Wahlergebnis bekannt und sorgt für die Einhaltung der Fristen.
Der Reichsherold
- Der Reichsherold verfügt als ihr Vorsitzender über Moderationsrechte. Das heißt, er darf threads öffnen/schließen und Beiträge anderer Regenten bearbeiten/löschen.
- Der Reichsherold hat zwar selbst keine judikative Gewalt, kann aber Sanktionen gegen Regenten im Reichsfürstenrat beantragen, sprich er wendet sich an ein Mitglied des Rates.
- Der Reichsherold darf Abstimmungen innerhalb der Reichsversammlung organisieren. Ausnahme bilden die Wahl- und Kandidatur-threads. Diese unterstehen dem Reichsfürstenrat.
- Der Reichsherold trägt im Audienzsaal dem Kaiser die Vorschläge/Kritik der Reichsversammlung vor. Die zeitlichen Abstände, in denen er dies macht, obliegt seinem Ermessen.
- Wird der Reichsherold abgewählt, erlöschen seine Modrechte in der Reichsversammlung. Sie gehen an seinen Nachfolger über.
- Eine Amtsperiode des Reichsherolds dauert ein Jahr. Er darf das Amt mehrmals bekleiden.
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Hasardeur nagelt ein ketzerisches Pamphlet an das kaiserliche Residenztor
Liebe Gildenverwaltung, liebe Mitregenten,
Das Moderat postuliert feierlich eine Gildenverfassung oder, wenn man es kritischer betrachten will, verkündet eine autokratische Regierungsform mit wenig Durchlass von Unten nach Oben. Ungeachtet der Frage, ob eine solche Verwaltungsstruktur wirklich dazu geeignet ist, die Zukunft des Forums sicherzustellen, muss anerkannt werden, dass das Moderat das Recht dazu hat.
Dieses Recht hat sie sich erworben durch jahrelange Treue zum Forum, durch selbstlosen Einsatzwillen und im Falle des Domainbetreibers auch durch finanziellen Einsatz, ohne den der Betrieb dieses schönen Forums nicht möglich wäre.
Ich möchte dem Moderat im Namen von all den anderen zufriedenen Usern danken !
Gleichwohl hätte ich mir von einer Forumsverfassung doch erhofft, dass sie etwas mehr bietet, das die Beschreibung von Planstellen ! Sollte das Moderat mit all dem erbrachten Einsatz das Herz des Forums sein, so sind die vielen User, die es benutzen, das Blut, das das Herz am schlagen hält. Das eine wäre ohne das andere nicht denkbar !
Es hätte dem Moderat also nicht schlecht angestanden, sich bei dieser Gelegenheit bei den zahlreichen Usern zu bedanken, die sich ebenfalls mehr oder minder stark einbringen und die in der Verfassung keine Erwähnung finden.
Vielleicht findet das Moderat hierzu ja noch die passenden Worte !
Gruss