Oberste Aufgabe ist der Schutz und die Stärkung unseres Forums. Schutz bedeutet Verteidigung gegen Gefahren und Unfrieden, ob diese von außerhalb oder innerhalb des Forums kommen mögen. Stärkung bedeutet nicht nur das bisher Erreichte zu wahren, sondern stets nach dem langfristigen Fortbestand unseres Forums zu streben. Um diese Aufgaben möglichst erfolgreich zu bewältigen, soll eine gut organisierte Forumsverwaltung ihren Beitrag leisten.
Wir, die wir die Mitglieder dieser Forumsverwaltung darstellen, haben als Regierungsform die konstitutionelle Monarchie erwählt. Bei der Wahl der Titel bedienen wir uns der Terminologie des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nationen.
Die Monarchie setzt sich aus den Ebenen Reichsversammlung, Reichstag und Kaiser zusammen. In der Reichsversammlung befinden sich alle Regenten des Forums. Der Reichstag besteht aus den Reichsfürsten und den Kurfürsten. Dem Kurfürstenrat steht der Rat der Weisen zur Seite. Dem Kurfürstenrat steht der Truchsess und Kämmerer vor. An der Spitze des Reiches steht der Kaiser.
Die Reichsversammlung
Die Reichsversammlung besteht aus allen Regenten, die kein Regierungsamt bekleiden. Hier werden die politischen Belange des Reiches erörtert. Die Reichsversammlung wählt sich in regelmäßigem Turnus einen Sprecher, den Reichsherold. Der Reichsherold trägt dem Kaiser die Kritikpunkte und Vorschläge der Reichsversammlung vor. Dieser wiederum reicht sie an die Reichregierung weiter. -> Reichsversammlung und Reichsherold <-
Der Reichstag
Der Reichstag besteht aus den Reichsfürsten und den Kurfürsten. Der Reichstag ist die Ebene, auf der alle Belange des Reiches besprochen werden. Hier darf und soll jeder Fürst seine Meinung kundtun und Vorschläge machen.
Die Reichsfürsten
Die Reichsfürsten stellen die Moderatoren dar. Reichsfürsten werden vom Kurfürstenrat und dem Kaiser bestimmt und entlassen.
Reichsfürsten verwalten die ihnen zugewiesenen Bereiche/Provinzen im Sinne der Forumsstatuten. Dort verfügen sie auch über die richterliche Gewalt, d.h. sie dürfen User ermahnen und aus Themen ausschließen ohne dass dies vom Rat der Weisen oder den Kurfürsten abgesegnet werden müsste. Es besteht allerdings Meldepflicht im Reichstag. Reichsfürsten mit Supermod-Status verfügen über diese richterliche Gewalt in allen Bereichen/Provinzen.
Reichsfürsten dürfen im Kurfürstenrat und im Rat der Weisen zu Anträgen ihre Meinung äußern, haben aber kein Stimmrecht.
Die Reichsfürsten stellen die Mitglieder des Rates der Weisen.
Darüberhinaus bilden die Reichsfürsten, die nicht Mitglieder im Rat der Weisen sind, den Reichsfürstenrat. Dieser kontrolliert die Reichsversammlung und die Interessengemeinschaften. Der Reichsfürstenrat trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Truchsess. Vom Reichsfürstenrat getroffene Beschlüsse werden von den Kurfürsten umgesetzt.
Die Kurfürsten
Die Kurfürsten stellen die Administratoren dar. Neue Kurfürsten werden von den anderen Kurfürsten und dem Kaiser bestimmt. Kurfürst bleibt man prinzipiell auf Lebenszeit. Nur bei Verstößen gegen die Forumsstatuten, Vernachlässigung der Pflichten oder Abdankung wird ein neuer Kurfürst von den anderen Kurfürsten und dem Kaiser bestimmt.
Kurfürsten verwalten auf Reichsebene. Dazu gehören die technische Wartung des Forums, die Ausarbeitung von Anträgen und die Durchführung von Beschlüssen. Sie verfügen über die richterliche Gewalt in allen Bereichen/Provinzen, d.h. sie dürfen User ermahnen und aus Themen ausschließen ohne dass dies vom Rat der Weisen abgesegnet werden müsste. Es besteht allerdings Meldepflicht im Reichstag. Bei Verwarnungen und Bannungen ist eine einfache Mehrheit im Kurfürstenrat erforderlich. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Truchsess.
Vom Kurfürstenrat ausgearbeitete Anträge werden dem Rat der Weisen vorgelegt. Ist dieser mit dem Antrag nicht einverstanden, müssen Gegenvorschläge ausgearbeitet und der Antrag erneut vorgelegt werden. Vom Rat der Weisen abgesegnete Beschlüsse werden von den Kurfürsten umgesetzt. Technische Innovationen/Änderungen für das Forum beschließen die Kurfürsten mit einfacher Mehrheit im Kurfürstenrat - ohne Rat der Weisen. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Truchsess.
Kurfürsten wählen den Kaiser mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Truchsess.
Der Truchsess
Der Truchsess ist einer der Kurfürsten. Truchsess bleibt man prinzipiell auf Lebenszeit. Nur bei Verstößen gegen die Forumsstatuten, Vernachlässigung der Pflichten oder Abdankung wird ein neuer Truchsess von den anderen Kurfürsten und dem Kaiser bestimmt.
Der Truchsess vertritt den Kaiser in dessen Abwesenheit. In seiner gleichzeitigen Funktion als Kämmerer verwaltet er die Finanzen des Forums. Die finanziellen Transaktionen legt er regelmäßig in der SInode dar. Als Truchsess ist er zudem Vorsitzender des Kurfürstenrates und oberster Richter, d.h. bei Stimmengleichtheit im Kurfürstenrat obliegt ihm die Entscheidungsgewalt.
Der Senat
Die Senatoren sind Ehrenmitglieder der Regierung. Sie haben eine beratende Funktion inne, bei Regierungsbeschlüssen aber kein Stimmrecht. Senator bleibt man auf Lebenszeit.
Der Rat der Weisen
Die Reichsfürsten stellen die Mitglieder des Rates der Weisen. Sie werden von den Reichsfürsten und dem Kaiser gewählt. Ratsmitglied bleibt man prinzipiell auf Lebenszeit. Nur bei Verstößen gegen die Forumsstatuten, Vernachlässigung der Pflichten oder Abdankung wird ein neues Ratsmitglied von den Reichsfürsten und dem Kaiser bestimmt.
Der Rat der Weisen prüft die vom Kurfürstenrat eingereichten Anträge. Der Rat der Weisen darf Gegenvorschläge ausformulieren. Von ihm abgelehnte Anträge müssen vom Kurfürstenrat überarbeitet und erneut eingereicht werden. Akzeptierte Beschlüsse werden an den Kaiser weitergeleitet. Die Bearbeitungszeit eines Antrages beträgt eine Woche ab Einreichung. Versäumt es der Rat innerhalb des Zeitraumes von seinem Recht gebraucht zu machen, erlischt das Recht. Anträge der Regierung gelten demnach automatisch als vom Rat bewilligt. Zum Beschließen bzw. Ablehnen gilt eine einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit erhält der Kaiser das endgültige Votum.
Der Kaiser
Der Kaiser ist offizielles Oberhaupt des Forums/Reiches. Kaiser bleibt man prinzipiell auf Lebenszeit. Nur bei Verstößen gegen die Forumsstatuten, Vernachlässigung der Pflichten oder Abdankung wird ein neuer Kaiser von den Kurfürsten gewählt.
Der Kaiser besitzt eine Stimme bei der Wahl von neuen Mitgliedern des Rates der Weisen, Kurfürsten, eines neuen Truchsesses und Außenministers. Der Kaiser bestätigt Beschlüsse des Rates der Weisen und leitet sie an den Kurfürstenrat weiter. Er kann Beschlüsse per Vetorecht blockieren. Der Kaiser hält die Zeremonialgewalt inne. Er hat die Hoheit über das Ordenswesen, er stiftet und verleiht Orden. Dafür muss er das Ordenswesen dauerhaft pflegen. Der Kaiser verleiht Titel: AAR des Monats/Jahres, Urkunden auf Konventen, Einsetzung des Nikolaus und der Knechte Ruprecht. In Absprache mit dem Marschall erfüllt der Kaiser repräsentative Aufgaben.
