Wichtige Bekanntmachungen
- Jerobeam II.
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Wichtige Bekanntmachungen
Hier werden die Fürsten gebeten, offizielle Erklärungen und Verlautbarungen zu veröffentlichen.
Bitte mit Datum (z.B. Frühjahr 241 NR) versehen.
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DILIGE ET QUOD VIS FAC.
Aurelius Augustinus.
Aurelius Augustinus.
- Vernichter
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Verlautbarung
Das Haus Ruhrich ist nach langem Zögern zu dem Entschluss gekommen, dass die durch unsere Lande ziehenden auswärtigen Händler sich auch an den durch sie verursachenden Kosten beteiligen sollen. Die Zölle betragen ab jetzt 10%. beim Verkauf der Waren an Romanische Zwischenhändler muss man allerdings nur 7% zahlen. Als Romanischer Händler ist der zu betrachten der ein Kontor in einem der Romanischen Städte hat. Romanische Händler bezahlen selbstverständlich keine Zölle.
Wenn ich gewusst hätte, dass es harmlos war, hätte ich es selber umgebracht.
(Phlipp K.Dick: "Der Dunkle Schirm")
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- Silkow
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Höret, höret!
Der Schwertorden gibt hiermit die Stiftung eines Klosters für den Klarinenorden bekannt!
Die Vorbereitungen für den Bau am Stadtrand Marienhavens haben bereits begonnen.
Dem Klarinenorden wird zudem ein geräumiges Stadthaus in Marienhaven gestiftet, daß als Verwaltungsgebäude genutzt werden kann.
- ulysses
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Einberufung des Kaiserlichen Gerichts für Sommer 220 NR
"Gerufen wird, das Recht zu sprechen.
Einberufen wird zum Gerichtstag über die jüngsten Schritte hoher Fürsten, durch welche das Gefüge des Reichsbundes erschüttert scheinen mögen: Der Erzbischof Tiberius und der Herzog Roman, beide Ihre jüngsten "Gesetze" zu rechtfertigen.
Sie mögen sich einfinden in Person am Kaiserlichen Hofe, ohne weiteren Verzuge binnen eines Monats von heut an. Der Gerichtshofe wird hierzu einberufen werden, die Beisitzer bekanntgegeben und geladen. Vor Ort werden die benannten, Erzbischof Tiberius und Herzog Roman, eine Schrift erhalten, aus welchen sich die Überschreitungen ergeben werden, die in Ihren "Gesetzen" wohl enthalten sein mögen.
Johann, Kaiserlicher Richter, nach dem Willen des Kaisers und zum Wohle des Reiches."
Einberufen wird zum Gerichtstag über die jüngsten Schritte hoher Fürsten, durch welche das Gefüge des Reichsbundes erschüttert scheinen mögen: Der Erzbischof Tiberius und der Herzog Roman, beide Ihre jüngsten "Gesetze" zu rechtfertigen.
Sie mögen sich einfinden in Person am Kaiserlichen Hofe, ohne weiteren Verzuge binnen eines Monats von heut an. Der Gerichtshofe wird hierzu einberufen werden, die Beisitzer bekanntgegeben und geladen. Vor Ort werden die benannten, Erzbischof Tiberius und Herzog Roman, eine Schrift erhalten, aus welchen sich die Überschreitungen ergeben werden, die in Ihren "Gesetzen" wohl enthalten sein mögen.
Johann, Kaiserlicher Richter, nach dem Willen des Kaisers und zum Wohle des Reiches."
- ulysses
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An das Volk in der Grafschaft Salzstein
Proklamation
Das Volk in der Grafschaft Salzstein wird aufgerufen, ohne weiteres nach Hause zurückzukehren und nunmehr den Frieden zu wahren, welchen Wir, im Auftrage und im Namen des Kaisers wie des Reiches, ihm bringen. So Beschwerden gegen den bisherigen Grafen von Salzstein oder gar den Herzog zu Annenberg berechtigt sein sollten, so mögen solche Beschwerden frei vor Unserem Gerichte vorgebracht werden, auf daß Wir diese namhaft erhalten und prüfen können. Unser Spruch wird das gerechte und gute Recht wieder herstellen und berechtigten Klage Abhilfe verschaffen.Wer hingegen noch binnen einer Woche in gewaffneten Haufen angetroffen wird, ist ein Aufrührer gegen den Kaiser, den Frieden und den Herren. Er wird der Strafe des Aufrührers und Räubers anheimfallen mit rechtlichem Spruche.
Johann, Herzog und Kaiserlicher Richter.
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- ulysses
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Treffen der Kurfürsten
Angesichts der, äh, Unpäßlichkeit des werten Kaisers, der anstehenden Gesandschaft aus dem Osten und der letzten Anmaßungen von Ruhrich - welcher mit der Verlobten seines eigenen Sohnes die Ehe vollzogen hat! - regen wir, Herzog Johann dringend an eine allgemeine Versammlung der Kurfürsten des Reiches, in Person oder mittels Gesandter.
Bei einem solchen Treffen sollte, nach Unserer Auffassung, darüber entschieden werden, in welcher Weise dem Kaiser in dieser schweren Stunde in Übereinstimmung mit den Gesetzen unseres Reiches am besten zur Seite gestanden werden kann.
Bei einem solchen Treffen sollte, nach Unserer Auffassung, darüber entschieden werden, in welcher Weise dem Kaiser in dieser schweren Stunde in Übereinstimmung mit den Gesetzen unseres Reiches am besten zur Seite gestanden werden kann.