Strategienordi hat geschrieben:Onkel Heinz ist zumindest vonner Bewertung her klar,
danke, dass Ihr daraus kein Problem macht.
Strategienordi hat geschrieben:aber warum kommt Ihr mit einem Porsche mit festem Wert, wenn wir genau die Festsetzung dieses Wertes problematisiert haben?
Weil es hier kein Festsetzungsproblem
gibt. Zumindest bei diesem Beispiel nicht. Der Porsche ist klar ersichtlich
deutlich mehr wert, als der Schonbetrag. Er ist
deutlich ersichtlich kein angemessenes Fortbewegungsmittel einer Person, die staatliche Leistungen in Anspruch nehmen muss. Ob der Porsche dann tatsächlich 37.000 €, 40.000 € oder evtl. nur 25.000 € wert ist, spielt keine Rolle. Solange er da ist, gibt es keine Leistungen. Basta. Er kann ja den Porsche freihändig verkaufen, weshalb staatlicherseits eben - anders als bei einer Vermögenssteuer alten Zuschnitts - keine exakte Wertbemessung erforderlich ist. Er bekommt kein H4, weil er den Porsche hat. Verkauft ihn also und verlebt den erzielten Erlös bis zum Schonbetrag.
Dann bekommt er H4. Die Vermögenssteuer in ihrer konkreten Ausgestaltung bis 1996 wurde übrigens nicht - was Ihr zu glauben scheint - wegen der
Schwierigkeit der Vermögensbewertung für verfassungswidrig erklärt, sondern wegen der
Ungleichbehandlung von Immobilien- und sonstigem Vermögen. Allenfalls war die Schwierigkeit der Bewertung
ein - aber noch nicht einmal der
Hauptgrund - dafür, sie nicht wieder einzuführen.
Strategienordi hat geschrieben:Zumal das tatsächlich so ein Problem ist. Zumal, selbst wenn der Porsche 37000€ wert ist, wer sagt, dass er den dann auch für soviel los wird? Er muss verkaufen, das drückt den Preis.
evtl., nicht zwingend. Und wenn er für weniger verkaufen muss, bekommt er früher H4, s.o..
Strategienordi hat geschrieben:Wäre da z.B. nicht eine bloß darlehnsweise Gewährung sinnvoll?
Deswegen nicht, weil Darlehen in ihrer Zweckrichtung voraussetzen, dass sie irgendwann zurückbezahlt werden. Die Möglichkeit dazu ist bei H4 bei allen unterstellten guten Absichten realistisch betrachtet in nur wenigen Fällen einmal voll gegeben. Letztlich mag es dann zwar als Darlehen bezeichnet werden, ist aber nichtsdestotrotz de facto ein "verlorener Zuschuss".
Strategienordi hat geschrieben:Zumal es durchaus denkbar wäre, dass der Porsche für seinen Beruf nötig ist, beispielsweise weil er Berater ist und ein Statussymbol haben muss um ernst genommen zu werden.
Jetzt fabuliert Ihr aber, um mit Gewalt irgendein Gegenargument zu finden. Wir haben noch nie gehört, dass das Fahren eines Porsches (oder Audi A8/ Mercedes S-Klasse/entspr. Fahrzeug) Einstellungsvoraussetzung irgendwo wäre. Und wenn: Entweder sein künftiger Arbeitgeber setzt ihn dazu in die Lage, sich ein solches Fahrzeug (zumindest auf Pump) neu anzuschaffen oder er stellt ihm direkt eines zur Verfügung, wenn das so ist und er in den Beruf zurückkehrt. Wenn er sich selbständig macht, muss sein Unternehmen eben entsprechendes abwerfen, um sich ein solches Fahrzeug zumindest leasen zu können. Aber doch nicht auf Kosten der Allgemeinheit...

Sonst setzen Wir das nächste mal Unsere (leider nicht vorhandene) Stadtvilla mit der gekiesten Auffahrt und dem 7er BMW davor von der Steuer ab. Gehört ja zu den üblichen Statussymbolen eines Richters, sieht man ja in jedem ZDF-Krimi...
Strategienordi hat geschrieben:Und ausserdem...wenn der Heinz nun 10 Jahre geleistet hat, die 50000 dabei gespart hat(grundsätzlich sinnvoll und gewünscht), die nächsten 10 Jahre davon leben muss (weil er einfach Pech hatte), während derjenige, der die letzten 10 Jahre jeden Cent versoffen und verhurt hat, die nächsten 10 Jahre vom Staat bekommt. Wenn Heinz nun die 50000 verprasst, kriegt er nichtmal mehr was vom Staat, weil ers ja nicht verprassen durfte. Somit wird am Ende nur der belohnt, der mit der Absicht lebt, dem Staat auffer Tasche zu liegen.
Die gerechte Konsequenz daraus wäre, den anderen
gar nicht zu unterstützen, nicht aber, Onkel Heinz auf seinem Geld sitzen zu lassen, während die Allgemeinheit ihm seinen Lebensunterhalt bezahlt. Er kann ihn selber bestreiten. Weiter: "Verprassen" darf er es nicht, aber er muss auch nicht auf H4-Niveau davon leben, bis es verbraucht ist. Würde er (gegriffene Zahlen) 1.500 €/Monat davon für seinen Lebensunterhalt aufwenden und er hat davor, als er noch gearbeitet hat, einen ähnlichen Lebensstil gepflegt, flickt ihm niemand etwas am Zeug. In § 26 SGB XII lautet es:
"1) Die Leistung soll bis auf das zum Lebensunterhalt Unerlässliche eingeschränkt werden
1.bei Leistungsberechtigten, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres ihr Einkommen oder Vermögen vermindert haben in der Absicht, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung der Leistung herbeizuführen,
2.bei Leistungsberechtigten, die trotz Belehrung ihr unwirtschaftliches Verhalten fortsetzen"
Unterstreichungen sind von Uns. Selbst in diesen Fällen findet keine
Streichung von H4 statt (der Staat lässt keinen auf 0 fallen), sondern eine
Beschränkung. Nachdem H4 höchstrichterlich als recht knapp bemessen angesehen wird, könnt Ihr Euch ausrechnen, wie viel konkret man davon noch abziehen kann. Viel ist es nicht.
Im Übrigen, wollt Ihr ernsthaft überprüfen, ob Onkel Heinz die 50.000 € wirklich hart erarbeitet hat (evtl. ein nachvollziehbarer Grund, ihm das Geld zu belassen), im Lotto gewonnen (schon weniger), gefunden (sicher nicht mehr) oder geschenkt bekommen hat? Das müsstet Ihr dann nämlich tun,
das wäre ein Erhebungsproblem. Und noch weitergesponnen: lassen Wir Onkel Heinz seine 50.000 €, aber was ist mit Onkel Herbert, der mehr Glück im Leben hatte und viel besser verdient hat, als Onkel Heinz. Onkel Herbert konnte sogar (auch durch harte Arbeit) 300.000 € beiseite legen, bevor auch ihn das Schicksal der Arbeitslosigkeit ereilt hat. Und Tante Brigitte sogar 1.000.000 € und einen Porsche. Und, wem von denen lässt man sein
erarbeitetes Geld/Vermögen jetzt nicht mehr oder nicht mehr in vollem Umfang und aus welchem
sachlichen Grund?
Strategienordi hat geschrieben:Erbschaftssteuer ist nen Sonderfall, immerhin ist das Erbe nur ein Einkommen der Erben. Zu bewerten wie ein Vermögen, un daher genauso problematisch.
Eben, zumal sich das Problem der mittelständischen Betriebe, die vererbt werden, aber trotz Besteuerung fortgeführt werden sollen, ja nicht nur in der Theorie stellt.
Strategienordi hat geschrieben:Ne generelle, jährliche Vermögenssteuer halten wir auch für Unsinn, wenn dann macht nur eine einmalige, zur Finanzierung einmaliger Lasten Sinn.
d'accord. Aber dann braucht Ihr eben auch einmalige (d.h. besondere, nicht wegen Verschwendung des Staates über längere Zeit entstandene und mutmaßlich wiederkehrende) Lasten. Bspw. verlorene Kriege, schwere Umweltkatastrophen, Reaktorunfälle, dergleichen. Haben wir aber im Moment (Gott sei Dank) alles nicht zu schultern. D.h. aber auch zur langfristigen Finanzierung des Rentensystems ist das kein geeignetes Instrument.
Strategienordi hat geschrieben:Was auf jeden fall erfolgen sollte, sind regelmäßige Erfassungen des Vermögens.
Und warum das nun wieder? Genau das verursacht doch die Kosten. Wenn Ihr dann noch nicht einmal Ertrag rauszieht, weil Ihr zwar (kostspielig) Vermögen erfasst und bewertet, aber keine Steuer auf der Grundlage erhebt, wozu dann das ganze? Dient es der Neidgesellschaft, um zu schauen, was Unternehmer Y sich alles so leistet, während er seine Arbeitnehmer für Mindestlohn schuften lässt...
Strategienordi hat geschrieben:Erträge sehen wir zwiespältig. Erträge die reinvestiert (und damit zukünftig mehr Wohlstand erbringen) werden, sollte man durchaus schonen, die Abflüsse in den Konsum (fetter Wagen, dicke Yacht, etc) sollten ruhig drakonisch besteuert werden.
Eurer Meinung. Erträge war wohl der falsche Ausdruck. Investitionen wären nach Unserem Dafürhalten auch herauszurechnen. Wir haben von Bilanzen - zugegeben - herzlich wenig Ahnung, aber nach Unserem Wissen ist jede Entnahme aus einem Unternehmen zu bilanzieren. Und genau darauf werden dann - so würden Wir es regeln - Steuern bezahlt. Ebenso wie auf Geschäftsführergehälter, und Sachleistungen wie z.B. der vom Unternehmen zur Verfügung gestellte Dienstwagen (in seinem privaten Nutzungswert) u.ä. Wer über Jahre nur seinen Unternehmenswert durch Reinvestitionen mehrt, wird eben (erst) in dem Moment zur Kasse gebeten, wo er sein Unternehmen gewinnbringend verkauft...Damit muss man noch nicht einmal daran anknüpfen (da sind wir wieder beim Neidfaktor)
wofür das ganze dann ausgegeben wird, es wird schlicht und einfach als Einkommen besteuert. Wobei Wir einer ausgemachten Luxus-Mehrwertsteuer noch halbwegs offen gegenüberstünden - im Gegenzug dann aber bitte im Übrigen eine radikale Vereinheitlichung der teils grotesken Mehrwertsteuerunterschiede -.
- - - - - - - - - - AUTOMATISCHE ZUSAMMENFÜHRUNG - - - - - - - - - -
Strategienordi hat geschrieben:Wir versuchen es kurz (und ohne Anspruch auf Vollständigkeit), da ja OT: Prüfungsrelevant sind auswendiggelernte Begriffe und deren Definition,
Wir haben vergessen, was Ihr studiert (oder gelernt) habt, könntet Ihr Uns noch einmal kurz erhellen? Jura wird es kaum gewesen sein, denn das Auswendiglernen von Begriffen und Definitionen spielt zwar eine Rolle, aber doch eine sehr untergeordnete. Wichtig ist vielmehr grundlegendes Verständnis der jeweiligen Rechtsmaterie, eine gewisse Denkweise etc... Um für letztere ein Beispiel zu geben: Wenn die Anspruchsvoraussetzungen für meinen Zahlungsanspruch sind: Vertragsschluss an einem Vollmondtag, Vertragspartner rote Haare, Vertragspartner zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keine Tätowierung (gegriffener Quatsch, damit es verständlich wird), dann spielen eben
nur diese Voraussetzungen eine Rolle, nicht aber ob sich der Vertragspartner leisten kann, das Geld zu bezahlen, ob Ihr das Geld überhaupt benötigt, ob der andere ein guter Kerl oder ein Arschloch ist und wann seine Oma Geburtstag hat. Genau so wird aber leider häufig genug vorgetragen. Juristerei ist in erster Linie, zu lernen, das, worauf es (nur) ankommt von dem unwichtigen anderen Zeugs zu trennen, was in einer Akte auch drinsteht. Klingt einfach, aber dazu sind leider auch gebildete und studierte Menschen häufig nicht in der Lage.
Nur wenn man diese Punkte beherrscht wird man (und das ist die Examenssituation in vielen Fällen) auch für gänzlich oder doch teilweise unbekannte Sachverhalte und Rechtsprobleme eine vertretbare juristische Lösung finden können.
Strategienordi hat geschrieben:angewendet auf konstruierte, abgeschlossene Sachverhalte, einziges Hilfsmittel sind Gesetzessammlungen.
Konstruiert ja, aber doch (überwiegend) aus Bestandteilen aus "echten" Fällen zusammengesetzt. Welches Hilfsmittel außer dem Gesetz sollte man denn sonst heranziehen? Kommentare sind ja bereits teilweise zugelassen, aber sonst? Juristische Arbeit ist eben eine solche am und mit dem Gesetz. Gott sei Dank, führt es doch im gesamten zu einer weitaus befriedigenderen Rechtslage, als das case law in (beispw.) den USA.
Strategienordi hat geschrieben:Das ganze gibt es fast unverändert seit 150 Jahren
Was alt ist, muss nicht zwingend schlecht sein.

pa:
Strategienordi hat geschrieben: (selbst die Entnazifizierung fand nie statt,
und das hat genau welche Auswirkung auf die heutige juristische Arbeit? Entnazifizierung der Ausbildung, der Gesetze oder der damals handelnden Personen, was meint Ihr? Hauptsache mal die Nazikeule rausgeholt.
Strategienordi hat geschrieben:zumal gerade die Justiz schon in Weimar antidemokratisch eingestellt war, Stichwort Zigeuner Landplage)
und wer war das in der Weimarer Republik nicht, wenn man mal auf den Anteil der wirklich demokratischen Parteien in der Weimarer Republik bei den Wahlergebnissen im Laufe der Zeit schaut? Und was genau heißt das nun wieder für den heute tätigen Juristen? Sind wir alle Nazis und Antidemokraten, weil sich das von Richter zu Richter so weiter vererbt?
Strategienordi hat geschrieben:, wobei früher auch noch andere Wissenbereiche relevant waren (z.B. Volkswirtschaft).
Haben Wir im Studium auch noch (ein wenig) gehabt. Eine Spezialisierung ist aber doch auch in vielen anderen Studienbereichen zu finden. Der Arzt hat ja (obwohl es Bereiche gibt, in denen es Berührungspunkte gibt) auch herzlich wenig Ahnung vom Recht. Ebenso wenig der Ingenieur, den Wir als Sachverständigen beauftragen und immer wieder dazu anhalten müssen,
ausschließlich die von Uns gestellte Frage zu bearbeiten und nicht technisch interessante, aber juristisch gänzlich irrelevante Bereiche der zu begutachtenden Sache...
Strategienordi hat geschrieben:Schon die Denkweise anderer rechtsbildener Akteuere (wie z.B. Wirtschaftswissenschaftler, Mediziner, Techniker) bleibt aussen vor,
S.o. wahrscheinlich würde es auch den Rahmen sprengen, wenn man das auch nur halbwegs mit Tiefgang ins Studium reinbrächte. Wie lange soll man studieren, 20 Semester? Der
gute Jurist wird sich übrigens in diese Bereiche zumindest teilweise hineindenken können. Inwiefern sind diese Akteure "rechtsbildend"?
Strategienordi hat geschrieben:ebenso die außergerichtliche Rechtsanwendung (die die Masse darstellt).
was genau meint Ihr mit außergerichtlicher Rechtsanwendung?
Strategienordi hat geschrieben:Stattdessen wird angenommen, man könnte Jura universal lernen, während gleichzeitig jeden Tag mehr Gesetze und sonstige Rechtsquellen entstehen, als man an einem Tag erfassen könnte.
Ja wie soll man es denn sonst lernen, wenn es jeden Tag mehr Gesetze gibt, wenn nicht universell? Genau das ist doch der Denkansatz. Verstehe die Systematik eines Gesetzes/ der Rechtsordnung und du wirst auch die einzelne, dir möglicherweise bis dato unbekannte Vorschrift zutreffend anwenden können. So funktioniert es...
Strategienordi hat geschrieben:Die Notenskala wird aus Standesdünkel gar nicht angewandt, man schneidet die Oberen einfach weg.
Quatsch. Es gibt immer wieder (wenn auch einzeln) Examina im Bereich sehr gut. Einige wenige im Bereich gut und bereits mehr (zu Unserer Zeit ca. 10 %,, mittlerweile ca. 20 %) im Bereich Vollbefriedigend, was die drei (früher) für den Staatsdienst maßgeblichen Notenstufen waren/sind. Die Notenskala ist durchaus differenziert, reicht über 18 Punkte und eine Examensnote wird dann auch noch im Nachkommabereich weiter ausdifferenziert. Die Anforderungen für ein "sehr gut" oder auch nur "gut" sind eben wahnsinnig hoch. Wollt Ihr das zum Vorwurf machen? Es ist doch immer noch besser, man kann in diesen Bereichen noch differenzieren, als dass (wie in anderen Studiengängen) bereits schlecht ist, wer (bei einer Skala von 1 - 6) eine 2 vor dem Komma hat. Wenn 50 % eines Studienganges "sehr gut" abschneiden, stimmt in aller Regel etwas nicht. Das gleiche gilt im Übrigen für das Abitur, wo Noten in einigen Bundesländern mittlerweile inflationär vergeben werden...
Strategienordi hat geschrieben:Es wird massiv Angst kultiviert.
Inwiefern?
Strategienordi hat geschrieben:Die eigentliche Arbeit (Sachverhalte feststellen und dann die Rechtsauffassung des Obergerichts drauf anwenden) wird maximal im Refrendariat beigebracht (als try and error, oder nach dem Motto "Haben wir immer so gemacht").
Zum einen, ganz so einfach ist "die eigentliche Arbeit" leider nicht. Ansonsten bräuchte man da in der Tat keine Arbeitsteilung. Was die Studieninhalte angeht, stimmen Wir Euch sogar teilweise zu. Man könnte teilweise praxisnäher arbeiten und man könnte teilweise unnötige praxisferne Zöpfe abschneiden. Aber gilt das nicht letztlich für fast jedes Studium? Eine breite theoretische juristische Ausbildung gehört vor die praktische Anwendung aber vorgeschaltet, da hilft nichts.
Strategienordi hat geschrieben:Es wird keine grundsätzlich kritische Haltung gerade auch gegenüber Gutachten oder vorgefertigten Unterlagen (z.B. einer Behörde) kultiviert.
Warum sollte man einem Gutachten grundsätzlich kritisch gegenüber stehen? Man sollte es aufmerksam lesen, ob es in sich stimmig, logisch etc. ist. Wenn Ihr das meint, dann ja. Aber das braucht man nicht lernen, das ist selbstverständlich. Genügt das Gutachten dieser Prüfung, hat der Sachverständige aber in aller Regel die größere Sachkunde, sonst hätte man ihn nicht beauftragt. Könnt Ihr das an einem Beispiel deutlicher machen? Und was genau meint Ihr mit "vorgefertigten Unterlagen" einer Behörde?
Strategienordi hat geschrieben:Und vorallem fehlt die Charakterbildung (ein schönes Beispiel des Versagens hier hat sich am LSG NRW bei den Ghetto-Renten gezeigt),
Sorry, das ist Uns zu pauschal. Und in welchem Studiengang wird denn der Charakter gebildet?
Strategienordi hat geschrieben:auch in der Abwehr von Einflussnahme vorallem der Exekutive(Stichwort Erledigungszahlen).
"vor allem" klingt nach "auch von anderen". Nennt Ross und Reiter. Einfluss in der
Sachentscheidung wird auf die Gerichte staatlicherseits nicht genommen, Punkt, Basta, Amen. Das gibt es nicht. Auf Staatsanwaltschaften möglicherweise ja (siehe Fall Maß/Range), ist aber auch die Ausnahme. Was die (vorgegebenen) Erledigungszahlen angeht so handelt es sich um keinen Eingriff, der die sachliche Unabhängigkeit tangierte. Insofern verstehen Wir Euren Kritikpunkt nicht. Ihr werft uns also vor, dass Wir uns nicht adäquat gewehrt hätten, zu viel arbeiten zu müssen, ernsthaft? Es ist nun mal so, dass die Justiz
Teil des Staates ist und nicht darüber oder außerhalb steht. Das heißt, dass ein Rahmen vorgegeben werden muss. Die Zahlen sind derzeit zumindest grenzwertig, keine Frage, aber wie genau sollte man die Arbeit/ die Fälle verteilen, wenn nicht über Kontingente? Würde man das freigeben (nach dem Motto "erledige einen Fall, egal wie lange du brauchst und hol dir erst dann den nächsten") würde sich mit Sicherheit ein Kollege finden, der das ganze ad absurdum ausnutzt...Da Wir Geld kosten, das aber irgendwo herkommen muss, muss Uns die Regierung (wer denn sonst?) Geld zuteilen und in Zeiten knapper Kassen wird eben weniger Geld zugeteilt bzw. das Arbeitspensum hochgefahren. Im
Grundsatz ist das OK. Und anders gefragt,
wie hätten wir uns denn dagegen wehren sollen? Das würde Uns mal interessieren?
Die einzige Möglichkeit, das anders zu lösen, wäre, wenn die Justiz kostendeckend arbeiten würde und ihre Einnahmen selbst verwaltete. Das hieße
massive Erhöhung der Gerichtsgebühren (Verdoppelung reicht bei weitem nicht). Damit würde aber der Zugang weniger vermögender Personen zu Gericht zumindest eingeschränkt. Nicht in Eurem Sinne oder?
Strategienordi hat geschrieben:Wie gesagt, wir erheben noch nichtmal Anspruch auf Vollständigkeit.
Hatten wir Euch das nicht schonmal mitgeteilt? Wäre aber eh OT.
Kann sein. Wir geraten in schöner Regelmäßigkeit mit Euch und dem werten Sugar (u.a.) aneinander. Mit wem Wir was bereits diskutiert haben, ist Uns nicht erinnerlich.
Strategienordi hat geschrieben: Nun, davon, dass die enden, sind wir ohne große Brüche aber weit entfernt. Und auch hier zeigt sich weider der Unterschied unserer Ansätze: Für uns enden die, wenn der Habende dem Nichthabenden nicht mehr abgeben kann, ohne selber Schaden zu nehmen. Für Euch irgendwann vorher. Und wollt Ihr ernsthaft behaupten, es gäbe keine unabweisbaren Bestandteile der Menschenwürde? Ihr sagt doch selbst, dass Essen und Trinken zwingend sind.
"Schaden nehmen" ist vermutlich der Ausdruck, den wir beide unterschiedlich beurteilen. Wir gehen im Übrigen nicht davon aus, dass so etwas innerhalb der nächsten 20 Jahre geschieht, halten aber durchaus für möglich, einen Systemzusammenbruch mit solchen Folgen selber noch zu erleben. Es gibt
zwingende Grundbedürfnisse, die für das
Überleben eines Menschen erforderlich sind. Alles andere ist diskutabel und nicht von Vorneherein losgelöst von gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen als zur Menschenwürde gehörig anzusehen.
Strategienordi hat geschrieben:Da liegt Ihr leider falsch, man kann sehr wohl auch die gesellschaftliche Teilhabe wissenschaftlich erfassen, und das passiert durchaus. Es ist natürlich schwerer als nen Kalorienbedarf zu ermitteln (wobei das ja nichtmal passiert, es wird geguckt was die Armen essen, nen Anteil davon gilt dann als menschenwürdig). Aber es lässt sich durchaus feststellen, wie sich z.B. der Nichtbesitz eines PCs auf die Integration von Menschen auswirkt. Wenn wenn diese zu gering ist (was man auch wieder wissenschafltich ermitteln kann, z.B. wenn wenige Sozialkontakte die Lebenserwartung oder Berufschancen reduzieren), dann wäre da durchaus ein wissenschaftlich gemessenes Minimum.
Da habt Ihr Uns nicht genau gelesen. Wir haben nicht bestritten, dass man das wissenschaftlich beurteilen kann. Wir haben bestritten, dass man das im Sinne einer "
exakten Wissenschaft" beurteilen kann. Damit meinen Wir im mathematisch-naturwissenschaftlichen Sinn. Anders als den Kalorien-Mindestbedarf eines Menschen könnt Ihr den "Mindest-Teilhabebedarf" eines Menschen an der Gesellschaft niemals "messen" sondern nur "bewerten". Erkennt Ihr den Unterschied? An Zahlen kommt keiner vorbei. Ihr werdet aber vermutlich zu den Fragen der gesellschaftlichen Teilhabe immer zwei Wissenschaftlicher finden können, von denen der eine über die exakt gleiche Frage A sagt, während der andere B sagt. Und damit ist und bleibt alles in diesem Bereich eine Wertungsfrage. Mehr oder weniger jedenfalls.
Strategienordi hat geschrieben:Nun, wir sind sehr dafür, das alle möglichen Bereiche nachhaltig gestaltet werden. Aber nicht nach dem Motto: Entweder nachhaltig für die von Morgen oder heute für die Armen. Die Frage braucht man nämlich derzeit nicht zu stellen, denn es geht beides (Der Wohlstand war nie größer). Dafür müsste man zwar ziemlich was am Status quo ändern, das wäre aber durchaus machbar, nur am Willen hapert es derzeit. Womit wir bei nem anderen Teil des Denkens an zukünftige Generationen wären: Es ist fahrlässig, die derzeit mehr als luxuriösen Zeiten nicht zu nutzen, um die nötigen Änderungen jetzt vorzunehmen oder wenigstens einzuleiten.
Hier stimmen Wir teilweise überein. Die Zeiten wären glänzend geeignet (möglicherweise
gewesen, das Fenster schließt sich schon), um einige drängende Fragen zu lösen und nicht auf die lange Bank zu schieben. Rente und die längst überfällige große Steuerreform wären nur zwei Bereiche davon. Aber getan hat sich eben in diesen Bereichen leider gar nichts. Würde man hier mal rangehen, wären möglicherweise wirklich beide Bereiche lösbar (Nachhaltigkeit für künftige Generationen
und gewisse Verbesserungen in der Situation der jetzt lebenden ärmeren Teile der Bevölkerung, möglicherweise bis hinein deutlich in die Mittelschicht, wenn auch sicherlich nicht der vielbeschworene "Wohlstand für Alle"). Wir sträuben Uns aber dagegen, künftigen Generationen, die dann keine Wahl mehr haben werden, weil wir die Rahmenbedingungen vorgeben, die Lebensgrundlage zu entziehen und einseitig etwas für die heute lebenden bzw. heute bereits kurz vor oder in Rente stehenden Personen bereit zustellen,
ohne die langfristige Finanzierung derartiger Geschenke sicher zu stellen. Das ist bestenfalls grob fahrlässig. Dann ziehen Wir in der Tat die Sicherheit für künftige Generationen (die sich wie gesagt nicht wehren können) vor, während Ihr scheinbar der Ansicht seid, dass - auch wenn die Nachhaltigkeit mangels größerer Reformen eben nicht gewährleistet ist - zumindest den heute Lebenden geholfen werden soll. Wer ist nun der kaltherzige Egoist von uns beiden?