Sigmund hat geschrieben:Es ist ja jetzt schon so dass man als Patient ohne wachsamen Anhang dem Arzt völlig ausgeliefert ist wenn der einen mit Medikamenten vollpumpt. Da wird das Gehirn mutwillig vermatscht, damit der Patient/Pflegefall weniger Ärger macht. Wenn man in dem Stadium dann von mündigen Menschen ausgeht, die über ihren Tod entscheiden können, gibt man sich einer Illusion hin.
Edit: Eine Verrechtlichung eines solchen Antrags mit strikten Auflagen könnte eine Lösung sein, ja. Aber ich wäre da immer noch misstrauisch. Unfälle mit einer gezielten Tötung zu vergleichen ist aber eher unnötig.
Ihr habt von Tötung gegen den Willen gesprochen, nicht von gezielter Tötung. Was sind Unfälle wenn nicht Tötungen gegen den Willen?
Der Willen soll nicht postuliert werden können, wenn der Mensch in den paliativen Todeszentren dauersediert ist und seine Umwelt nur mit Glück noch wahrnimmt, sondern wenn der Mensch frei von medikamentösen oder anderen nflüssen ist. Also entweder z.B. bei Fällen, bei denen der Wille postuliert werden kann, die Handlung aber nicht durchgeführt werden kann ( Log-In als anschaulichstes Beispiel ) oder aber in dem der Wille vor dem entsprechenden Zeitraum postuliert wurde. Wenn also jemand mit 65 sich Gedanken über sein Ende macht und zu dem Schluss kommt, er will unter diesen Umständen leben und unter diesen anderen Umständen nicht, dann muss das wie in einem bürokratischem Land normal, bürokratisch abgesichert werden: Ein Gespräch mit einem Therapeuten, ob man in der Lage ist den Willen frei zu postulieren oder aber unter einer Zwangslage leidet und nur einen vorgeschobenen freien Willen bekundet. Dann wird es eine Untersuchung bei Arzt geben, ob man physisch in der Lage ist, den Willen frei zu bekunden. Anschließend wird der Wille notariel beglaubigt und ist erst ab diesem Zeitpunkt gültig bis zur Durchführung des Willens oder dem Widerruf.
Ein Wille kann nicht erhahnt werden, Angehörige können auch nicht für den entsprechenden Menschen sprechen! Das passiert heute aber in der BRD: Eure Angehörigen entscheiden möglichweise über euren Tod oder euren Tod, während ihr selber das nicht frei tun könnt, ohne möglichweise andere in eine rechtlich bedrohliche Situation zu bringen.
Klar ist es nicht einfach zu entscheiden, wer frei in seinem Willen ist und wer einer sozioökonomischen Zwangslage folgt. Aber beim Wahlrecht gehen wir doch den selben Weg. Wir lassen alte Menschen an der Demokratie teil haben und ihren demokratischen Willen bekunden, weil wir annehmen, das sie es können. Ohne dies je untersucht zu haben. Bei meinem Modell der Sterbehilfe würde die Gesellschaft aber deutlich weiter gehen und sehr genau den Prozess der Willenbildung dank Arzt und Therapeuten durchleuchten und erkennen, ob eine sozioökonomische Zwangslage vorliegt.
Ja, Missbrauch wird es immer wieder geben. Wie falsche Verurteilungen, illegale Organverteilungen in Göttigen und schon heute stehen Menschen vor Gericht, die 100erte Menschen in Pflegeheimen umgebracht haben. Sie berufen sich auf den Willen ihrer Patienten, aber dieser wurde nie postuliert, ist nicht überprüfbar. Ich will ein Modell haben, wo der Wille des einzelnen ( der frei postuliert wurde ) das höchste Gut, nach dem sich dann gerichtet wird. Das mag jugendlich-naiv klingen in einer Gesellschaft wie dieser, wo von Pflegenotstand und Demographieinferno gesprochen wird, aber ein Status quo lässt sich ändern. Und das sollte er, es ist Zeit. Wie Selbstmord heute nicht mehr unter Strafe steht, sollte die Sterbehilfe es in einem sehr engen rechtlichen Rahmen irgendwann auch nicht mehr.