Historische Titel
Moderator: ulysses
Erzherzog
Erzherzog war bis 1919 der Titel aller Prinzen der Häuser Habsburg und Habsburg-Lothringen.
Erfunden wurde dieser Titel in der Form Pfalzerzherzog von Herzog Rudolf IV. im Privilegium Maius 1359. Die Goldene Bulle Karls IV. 1356 hatte bestimmt, welche Reichsfürsten das Recht hätten den Kaiser zu wählen, dies war mit einer Reihe anderer Privilegien verbunden. Da Österreich in der Goldenen Bulle leer ausgegangen war, ließ Rudolf kurzerhand ein eigenes Privileg fälschen (Privilegium Maius), das ihn unter anderem den Titel Pfalzerzherzog verlieh und damit den Kurfürsten de facto gleichstellte. Dieser Titel wurde jedoch vom Kaiser nicht anerkannt. Erst Kaiser Friedrich III. bestätigte diesen Titel 1453 und machte ihn damit zu geltendem Recht. Seither war Österreich ein Erzherzogtum und der Titel ein Charakteristikum des Hauses Habsburg. Der Titel Erzherzog nimmt Bezug auf die Kurfürsten, die auch als Erzfürsten bekannt waren. Erzherzog Ernst der Eiserne führte als erster diesen Titel.
Auf dem Portrait Rudolfs IV. ist dieser mit einer "Erzherzogskrone" abgebildet, diese hat es aber nicht wirklich gegeben. Ernst der Eiserne ließ eine weitere solche Krone anfertigen und auch beim Tod des Erzherzogs Ferdinands von Tirol 1595 wurde eine hergestellt. Die definitive Landeskrone des Erzherzogtums Österreich, der Erzherzogshut wurde jedoch 1616 vom Statthalter von Tirol Maximilian III. anfertigen lassen und wird seither im Stift Klosterneuburg aufbewahrt. Jedesmal zur Erbhuldigung eines neuen Landesfürsten wurde sie nach Wien gebracht, zuletzt 1835. Daneben sind noch zwei andere Erzherzogskronen erhalten, in Maria Stein nahe Wörgl in Tirol und in der Steiermark. Von einer weiteren Krone, die Joseph II. für seine Krönung zum Römischen König anfertigen ließ, ist nur noch die Karkasse erhalten.
Österreich blieb bis 1918 Erzherzogtum - dies bezog sich auf die heutigen Länder Ober- und Niederösterreich, die schon länger getrennt verwaltet wurden. Für die Gesamtheit der Habsburgischen Länder wurde 1804 der Titel Kaisertum Österreich geschaffen, dem das Erzherzogtum Österreich untergeordnet war. In der Titulatur der regierenden Habsburger nahm der Erzherzogstitel gleichwohl immer eine prominente Position ein.
Erfunden wurde dieser Titel in der Form Pfalzerzherzog von Herzog Rudolf IV. im Privilegium Maius 1359. Die Goldene Bulle Karls IV. 1356 hatte bestimmt, welche Reichsfürsten das Recht hätten den Kaiser zu wählen, dies war mit einer Reihe anderer Privilegien verbunden. Da Österreich in der Goldenen Bulle leer ausgegangen war, ließ Rudolf kurzerhand ein eigenes Privileg fälschen (Privilegium Maius), das ihn unter anderem den Titel Pfalzerzherzog verlieh und damit den Kurfürsten de facto gleichstellte. Dieser Titel wurde jedoch vom Kaiser nicht anerkannt. Erst Kaiser Friedrich III. bestätigte diesen Titel 1453 und machte ihn damit zu geltendem Recht. Seither war Österreich ein Erzherzogtum und der Titel ein Charakteristikum des Hauses Habsburg. Der Titel Erzherzog nimmt Bezug auf die Kurfürsten, die auch als Erzfürsten bekannt waren. Erzherzog Ernst der Eiserne führte als erster diesen Titel.
Auf dem Portrait Rudolfs IV. ist dieser mit einer "Erzherzogskrone" abgebildet, diese hat es aber nicht wirklich gegeben. Ernst der Eiserne ließ eine weitere solche Krone anfertigen und auch beim Tod des Erzherzogs Ferdinands von Tirol 1595 wurde eine hergestellt. Die definitive Landeskrone des Erzherzogtums Österreich, der Erzherzogshut wurde jedoch 1616 vom Statthalter von Tirol Maximilian III. anfertigen lassen und wird seither im Stift Klosterneuburg aufbewahrt. Jedesmal zur Erbhuldigung eines neuen Landesfürsten wurde sie nach Wien gebracht, zuletzt 1835. Daneben sind noch zwei andere Erzherzogskronen erhalten, in Maria Stein nahe Wörgl in Tirol und in der Steiermark. Von einer weiteren Krone, die Joseph II. für seine Krönung zum Römischen König anfertigen ließ, ist nur noch die Karkasse erhalten.
Österreich blieb bis 1918 Erzherzogtum - dies bezog sich auf die heutigen Länder Ober- und Niederösterreich, die schon länger getrennt verwaltet wurden. Für die Gesamtheit der Habsburgischen Länder wurde 1804 der Titel Kaisertum Österreich geschaffen, dem das Erzherzogtum Österreich untergeordnet war. In der Titulatur der regierenden Habsburger nahm der Erzherzogstitel gleichwohl immer eine prominente Position ein.
Erzherzog Joseph I
Großmeister des Ritterordens vom Goldenen Vlies
Vater von Erzherzog Maximilian-Alexander und Erzherzog Sebastian
St. Nikolaus I.
Orden:EU-VK,PLM,GK-StN,KK,FDO,KBO/EMAO,BBO
Lothringen AARGroßmeister des Ritterordens vom Goldenen Vlies
Vater von Erzherzog Maximilian-Alexander und Erzherzog Sebastian
St. Nikolaus I.
Orden:EU-VK,PLM,GK-StN,KK,FDO,KBO/EMAO,BBO
Großherzog
Großherzog (franz. Grand-duc, engl. Grand duke, ital. Grandúca, lat. magnus dux) ist ein Titel für Fürsten im Rang zwischen König und Herzog bzw. Kurfürst..
Papst Pius V. verlieh 1569 dem Herzog Cosimo I. von Florenz zuerst diesen Titel, mit welchem 1699 das Prädikat Königliche Hoheit verbunden war, nachdem er von Florenz auf Toskana übergegangen war. Bis zum frühen 19. Jahrhundert war dies das erste und einzige Großherzogtum der Welt. Nach dem Aussterben der Medici fiel Titel und Land infolge eines Beschlusses der europäischen Mächte dem bisherigen Herzog von Lothringen, Franz Stephan, zu, der als Gemahl der Habsburger-Erbin Maria Theresia zum Stammvater des Kaiserhauses Habsburg-Lothringen wurde. Nach seinem Tode regierte zwischen 1765 und (mit Unterbrechungen) bis 1859 eine Sekundogenitur dieser Dynastie das Großherzogtum Toskana, bevor dieses 1860 im vereinigten Königreich Italien aufging.
Napoleon I. inflationierte im frühen 19. Jahrhundert diesen Großherzogs-Titel in seinen deutschen Herrschaftsgebieten. Er übertrug (1805) zunächst seinem Schwager Joachim Murat die Würde eines Großherzogs von Berg, woraufhin 1806 auch der Landgraf von Hessen-Darmstadt, der Kurfürst von Baden und der Kurfürst von Würzburg infolge ihres Beitritts zum Rheinbund als souveräne Fürsten diesen Titel annahmen. Nach den Bestimmungen des Wiener Kongresses führten außer den genannten Staaten (bis auf Würzburg, das 1814 an Bayern fiel) auch die Regenten von Sachsen-Weimar-Eisenach, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz und Oldenburg (letzterer faktisch erst seit 1829) diesen Titel. Ferner führten, neben ihren anderen Titeln, der Kaiser von Österreich als Großherzog von Toskana und Krakau und der König von Preußen als Großherzog vom Niederrhein und von Posen den Titel Großherzog. Auch der König der Niederlande führte bis 1890 in Personalunion den Titel Großherzog von Luxemburg, dem einzigen heute noch bestehenden Großherzogtum, das seit 1890 von einer anderen Linie des Hauses Nassau (bzw. heute eigentlich Bourbon-Parma) regiert wird.
Im Englischen und Französischen wurden auch die kaiserlichen Prinzen Rußlands, die seit dem 18. Jahrhundert bis zum Sturz der Zarenherrschaft 1917 eigentlich aber den Titel "Großfürst" (Veliki Knaz) führten, etwas irreführend als "Grandduke" oder "Grand-duc" bezeichnet.
Derzeitig ist Henri von Luxemburg Großherzog Luxemburgs. Er ist verheiratet mit Großherzogin Maria Teresa Mestre
Papst Pius V. verlieh 1569 dem Herzog Cosimo I. von Florenz zuerst diesen Titel, mit welchem 1699 das Prädikat Königliche Hoheit verbunden war, nachdem er von Florenz auf Toskana übergegangen war. Bis zum frühen 19. Jahrhundert war dies das erste und einzige Großherzogtum der Welt. Nach dem Aussterben der Medici fiel Titel und Land infolge eines Beschlusses der europäischen Mächte dem bisherigen Herzog von Lothringen, Franz Stephan, zu, der als Gemahl der Habsburger-Erbin Maria Theresia zum Stammvater des Kaiserhauses Habsburg-Lothringen wurde. Nach seinem Tode regierte zwischen 1765 und (mit Unterbrechungen) bis 1859 eine Sekundogenitur dieser Dynastie das Großherzogtum Toskana, bevor dieses 1860 im vereinigten Königreich Italien aufging.
Napoleon I. inflationierte im frühen 19. Jahrhundert diesen Großherzogs-Titel in seinen deutschen Herrschaftsgebieten. Er übertrug (1805) zunächst seinem Schwager Joachim Murat die Würde eines Großherzogs von Berg, woraufhin 1806 auch der Landgraf von Hessen-Darmstadt, der Kurfürst von Baden und der Kurfürst von Würzburg infolge ihres Beitritts zum Rheinbund als souveräne Fürsten diesen Titel annahmen. Nach den Bestimmungen des Wiener Kongresses führten außer den genannten Staaten (bis auf Würzburg, das 1814 an Bayern fiel) auch die Regenten von Sachsen-Weimar-Eisenach, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz und Oldenburg (letzterer faktisch erst seit 1829) diesen Titel. Ferner führten, neben ihren anderen Titeln, der Kaiser von Österreich als Großherzog von Toskana und Krakau und der König von Preußen als Großherzog vom Niederrhein und von Posen den Titel Großherzog. Auch der König der Niederlande führte bis 1890 in Personalunion den Titel Großherzog von Luxemburg, dem einzigen heute noch bestehenden Großherzogtum, das seit 1890 von einer anderen Linie des Hauses Nassau (bzw. heute eigentlich Bourbon-Parma) regiert wird.
Im Englischen und Französischen wurden auch die kaiserlichen Prinzen Rußlands, die seit dem 18. Jahrhundert bis zum Sturz der Zarenherrschaft 1917 eigentlich aber den Titel "Großfürst" (Veliki Knaz) führten, etwas irreführend als "Grandduke" oder "Grand-duc" bezeichnet.
Derzeitig ist Henri von Luxemburg Großherzog Luxemburgs. Er ist verheiratet mit Großherzogin Maria Teresa Mestre
Erzherzog Joseph I
Großmeister des Ritterordens vom Goldenen Vlies
Vater von Erzherzog Maximilian-Alexander und Erzherzog Sebastian
St. Nikolaus I.
Orden:EU-VK,PLM,GK-StN,KK,FDO,KBO/EMAO,BBO
Lothringen AARGroßmeister des Ritterordens vom Goldenen Vlies
Vater von Erzherzog Maximilian-Alexander und Erzherzog Sebastian
St. Nikolaus I.
Orden:EU-VK,PLM,GK-StN,KK,FDO,KBO/EMAO,BBO
Kurfürst
Ein Kurfürst (lat.: princeps elector imperii oder elector) gehörte zu der begrenzten Zahl jener Fürsten des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, die das Kurfürstenkollegium bildeten und denen seit dem 13. Jahrhundert das alleinige Recht zur Wahl (mittelhochdeutsch: kur oder kure) des deutschen Königs und römischen Kaisers zustand
Zusammensetzung des Kurfürstenkollegiums
Im Spätmittelalter und der frühen Neuzeit gehörten dem Kurfürstenkollegium sieben Reichsfürsten an, drei geistliche und vier weltliche:
der Erzbischof von Mainz
der Erzbischof von Köln,
der Erzbischof von Trier
sowie
der Pfalzgraf bei Rhein
der Herzog von Sachsen
der Markgraf von Brandenburg und
der König von Böhmen
Im 17. Jahrhundert wurde das Kollegium um die Herzöge von Bayern und Braunschweig-Lüneburg erweitert. Nach 1803 erhielten vier weitere Reichsfürsten (s.u.) die Kurwürde, die sie aber vor dem Ende des alten Reiches 1806 nicht mehr ausüben konnten.
Geschichte des Kurfürstenkollegiums
Ursprünge
Die vergleichsweise häufigen Dynastiewechsel im ostfränkischen, später römisch-deutschen Reich – von den Karolingern über die Liudolfinger und Salier zu den Staufern - machten regelmäßig die Wahl eines neuen Königs und eines neuen Herrschergeschlechts erforderlich. Anders als die meisten übrigen Staaten Europas war Deutschland daher eine Wahlmonarchie geblieben, so wie es ursprünglich alle germanischen Nachfolgestaaten des römischen Reichs gewesen waren. Auch der Sohn eines regierenden deutschen Königs brauchte zu seiner Anerkennung als dessen rechtmäßiger Nachfolger stets die Wahl und Zustimmung der sogenannten Großen des Reichs, die oft noch zu Lebzeiten des Vaters erfolgte.
Ursprünglich waren alle Reichfürsten zur Wahl des neuen Herrschers berechtigt. Allerdings gab es seit je her einen kleinen Kreis von Vorwählern (laudatores), denen eine Vorentscheidung zustand. Zu diesen Vorwählern gehörten nicht notwendigerweise die mächtigsten, sondern die vornehmsten Fürsten des Reichs, die an Rang und Würde dem König am nächsten kamen. Zu ihnen gehörten die drei Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier sowie der Pfalzgraf bei Rhein, weil ihre Territorien auf altem fränkischen Reichboden lagen. Eine Wahl war nur dann rechtmäßig, wenn auch die Vorwähler ihr zugestimmt hatten. Wahrscheinlich hat sich das spätere Kurfürstenkollegium aus dieser Gruppe von Vorwählern heraus entwickelt.
Entwicklung bis 1356
Mit dem Tod Kaiser Heinrichs VI. (1190-1197) scheiterte auch endgültig dessen Erbreichsplan, der letzte Versuch, das Reich in eine erbliche Monarchie umzuwandeln. Im daraufhin ausbrechenden welfisch-staufischen Thronstreit, bei dem es 1198 zur Doppelwahl zweier Thronkandidaten kam, warf sich Papst Innozenz III. zum Schiedsrichter auf. Da seit der Kaiserkrönung Ottos des Großen 962 das deutsche Königtum mit der römischen Kaiserwürde verbunden war, hatten die Päpste stets ein hohes Interesse an einem Mitwirkungsrecht an der deutschen Königswahl. Innozenz setzte sich 1198 mit der Auffassung durch, dass für eine rechtmäßige Wahl die Zustimmung der drei rheinischen Erzbischöfe und des Pfalzgrafen bei Rhein unerlässlich sei.
Zu Beginn des 13. Jahrhunderts wird diese Kerngruppe um den Herzog von Sachsen und den Markgrafen von Brandenburg erweitert. Im Sachsenspiegel des Eike von Repgow aus dem Jahr 1220 heißt es: “Bei des Kaisers Kur soll der erste sein der Bischof von Mainz, der zweite der von Trier, der dritte der von Köln.“ Dann folgen die drei weltlichen Fürsten, während der Sachsenspiegel dem König von Böhmen das Wahlrecht noch ausdrücklich abspricht, “weil er kein Deutscher ist“.
Als feste Institution, die alle übrigen Reichsfürsten von der Wahl ausschließt, tritt das Kurfürstenkollegium erstmals 1257 nach dem Tod des Königs Wilhelm von Holland auf. Auch der König von Böhmen nimmt an der nachfolgenden Wahl teil, kann aber seine dauerhafte Zugehörigkeit zu dem Kollegium erst 1289 durchsetzen. Später, während der Hussitenkriege im 15. Jahrhundert, ruhte die böhmische Kurwürde erneut.
Im Jahr 1338 schlossen sich die Kurfürsten im Kurverein von Rhens enger zusammen, um sich künftig vor Königswahlen miteinander abzustimmen. Aus dem Kurverein ging später der Kurfürstenrat des Reichstags hervor. Zudem bestimmten die Kurfürsten in Rhens, dass dem Papst kein Approbationsrecht zustehe und dass der von ihnen gewählte „Römische König“ nicht dessen Zustimmung benötige. Alle Rechte und Pflichten der Kurfürsten hatten sich bis dahin gewohnheitsrechtlich herausgebildet. Unter Kaiser Karl IV. wurde in der Goldenen Bulle von 1356 das Prozedere der deutschen Königswahl endgültig rechtlich fixiert. Die Goldene Bulle bildete bis 1806 die Grundlage der Verfassungsordnung des alten Reichs.
Von großer Bedeutung für die weitere Entwicklung des Reichs ist, dass die Kurfürsten seit dem Tod des Stauferkaisers Friedrich II. vom dynastischen Prinzip – also von der Wahl eines Mitglieds der herrschenden Dynastie – zu „springenden Wahlen“ übergingen. Damit gehörte praktisch jeder Reichsfürst zu den möglichen Thronkandidaten. Die Kronprätendenten mussten sich die Wahl durch umfangreiche Zugeständnisse erkaufen, etwa mit der Verleihung von Privilegien an die Kurfürsten, die in Wahlkapitulationen genau festgehalten wurden. Dies stärkte Macht und Unabhängigkeit der Landesfürsten im Reich auf Kosten der königlichen Zentralgewalt und hatte eine fortschreitende territoriale Zersplitterung Deutschlands zur Folge.
Erweiterungen im 17. Jahrhundert
Zur ersten Erweiterung des Kurfürstenkollegiums kam es zu Beginn des Dreißigjährigen Krieges. Herzog Maximilian I. von Bayern verlangte für die Hilfe, die er Kaiser Ferdinand II. bei der Vertreibung des „Winterkönigs“, des pfälzischen Kurfürsten Friedrich V., aus Böhmen geleistet hatte, die Kurwürde seines wittelsbachischen Vetters. Mit der Oberpfalz wurde dem Herzog die pfälzische, die vierte Kur übertragen – 1623 zunächst nur ihm persönlich, 1628 auch für seine Nachkommen. Der Streit um die pfälzische Kur spielte eine wichtige Rolle bei den Verhandlungen zum Westfälischen Frieden. Beigelegt wurde er schließlich 1648 durch die Errichtung einer neuen, achten Kur für die Pfalzgrafen.
Für seine Waffenhilfe im Pfälzischen Erbfolgekrieg gegen Frankreich verlangte 1692 Herzog Ernst August von Braunschweig-Lüneburg 1692 für sein Haus die Einrichtung einer neunten Kur. Kaiser Leopold I. gab trotz der Proteste der übrigen Kurfürsten nach. Wegen deren Widerstands konnte die neunte Kur aber erst seit 1708 ausgeübt werden. Da die neuen Kurfürsten 1714 mit Georg I. durch Erbfolge auf den britischen Thron gelangten, hatten im 18. Jahrhundert die Könige von England ein Mitspracherecht bei der deutschen Königswahl.
Ende der Kurfürstentümer
Während der Napoleonischen Kriege annektierte Frankreich das gesamte linke Rheinufer und damit weite Gebiete der vier rheinischen Kurfürsten. Im Reichsdeputationshauptschluss von 1803 wurden daher die geistlichen Kuren und die pfälzische Kur aufgehoben. Die Mainzer Kurwürde wurde auf das Fürstentum Regensburg-Aschaffenburg übertragen. Für das Erzbistum Salzburg, das Herzogtum Württemberg, die Markgrafschaft Baden und die Landgrafschaft Hessen-Kassel wurden vier neue Kuren eingerichtet. All dies blieb aber ohne praktische Bedeutung, da das Heilige Römische Reich Deutscher Nation schon 1806 aufhörte zu bestehen und in der Zwischenzeit kein neuer Kaiser mehr zu wählen war. Obwohl die Kurwürde also ihre Bedeutung verloren hatte, behielt Hessen-Kassel die Bezeichnung Kurfürstentum bei (siehe auch: Kurhessen).
Wahlbestimmungen, Rechte und Pflichten
Die Wahl des deutschen Königs durch die Kurfürsten musste ursprünglich einstimmig erfolgen. Erst der Kurverein von Rhens einigte sich 1338 auf das Mehrheitsprinzip. Die Wahl des Nachfolgers konnte auch schon zu Lebzeiten des regierenden Königs stattfinden. War dies nicht geschehen, musste nach den Bestimmungen der Goldenen Bulle der Erzbischof von Mainz die übrigen Kurfürsten oder ihre Stellvertreter spätestens vier Monate nach dem Tod des Herrschers zur Wahl eines Nachfolgers nach Frankfurt am Main zusammenrufen. Dabei hatte der Vertreter von Kurtrier das Recht, seine Stimme als erster abzugeben. Die mitunter entscheidende, letzte Stimme stand dem Vertreter von Kurmainz zu. Die Krönung fand ursprünglich in Aachen durch den Erzbischof von Köln statt. Von der Wahl Maximilians II. 1562 bis zur letzten deutschen Kaiserwahl 1792 erfolgten aber alle Krönungen unmittelbar nach dem Wahlakt in Frankfurt.
Bei der Krönung übten die Kurfürsten – später nur noch ihre Stellvertreter - die sogenannten Erzämter (archiofficia) aus, die fest mit der Kurwürde verbunden waren: die weltlichen Kurfürsten von der Pfalz, von Sachsen, Brandenburg und Böhmen fungierten jeweils als Erztruchsess, Erzmarschall, Erzkämmerer und Erzmundschenk. Die drei geistlichen Kurfürsten von Mainz, Trier und Köln waren Erzkanzler für die drei Reichsteile Deutschland, Burgund und Italien.
Nach der Goldenen Bulle standen den Kurfürsten eine Reihe von Privilegien zu: Sie besaßen das Münzregal und andere Königsrechte, sie wurden mit 18 Jahren großjährig, Angriffe auf sie galten als Majestätsverbrechen, und ihre Territorien, die Kurlande, waren unteilbar. Gegen Urteile ihrer obersten Gerichte konnte niemand Berufung beim Reichskammergericht oder beim Reichshofrat einlegen. Der König wiederum konnte keinen unter ihre Jurisdiktion fallenden Rechtsstreit an sich ziehen.
Zusammensetzung des Kurfürstenkollegiums
Im Spätmittelalter und der frühen Neuzeit gehörten dem Kurfürstenkollegium sieben Reichsfürsten an, drei geistliche und vier weltliche:
der Erzbischof von Mainz
der Erzbischof von Köln,
der Erzbischof von Trier
sowie
der Pfalzgraf bei Rhein
der Herzog von Sachsen
der Markgraf von Brandenburg und
der König von Böhmen
Im 17. Jahrhundert wurde das Kollegium um die Herzöge von Bayern und Braunschweig-Lüneburg erweitert. Nach 1803 erhielten vier weitere Reichsfürsten (s.u.) die Kurwürde, die sie aber vor dem Ende des alten Reiches 1806 nicht mehr ausüben konnten.
Geschichte des Kurfürstenkollegiums
Ursprünge
Die vergleichsweise häufigen Dynastiewechsel im ostfränkischen, später römisch-deutschen Reich – von den Karolingern über die Liudolfinger und Salier zu den Staufern - machten regelmäßig die Wahl eines neuen Königs und eines neuen Herrschergeschlechts erforderlich. Anders als die meisten übrigen Staaten Europas war Deutschland daher eine Wahlmonarchie geblieben, so wie es ursprünglich alle germanischen Nachfolgestaaten des römischen Reichs gewesen waren. Auch der Sohn eines regierenden deutschen Königs brauchte zu seiner Anerkennung als dessen rechtmäßiger Nachfolger stets die Wahl und Zustimmung der sogenannten Großen des Reichs, die oft noch zu Lebzeiten des Vaters erfolgte.
Ursprünglich waren alle Reichfürsten zur Wahl des neuen Herrschers berechtigt. Allerdings gab es seit je her einen kleinen Kreis von Vorwählern (laudatores), denen eine Vorentscheidung zustand. Zu diesen Vorwählern gehörten nicht notwendigerweise die mächtigsten, sondern die vornehmsten Fürsten des Reichs, die an Rang und Würde dem König am nächsten kamen. Zu ihnen gehörten die drei Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier sowie der Pfalzgraf bei Rhein, weil ihre Territorien auf altem fränkischen Reichboden lagen. Eine Wahl war nur dann rechtmäßig, wenn auch die Vorwähler ihr zugestimmt hatten. Wahrscheinlich hat sich das spätere Kurfürstenkollegium aus dieser Gruppe von Vorwählern heraus entwickelt.
Entwicklung bis 1356
Mit dem Tod Kaiser Heinrichs VI. (1190-1197) scheiterte auch endgültig dessen Erbreichsplan, der letzte Versuch, das Reich in eine erbliche Monarchie umzuwandeln. Im daraufhin ausbrechenden welfisch-staufischen Thronstreit, bei dem es 1198 zur Doppelwahl zweier Thronkandidaten kam, warf sich Papst Innozenz III. zum Schiedsrichter auf. Da seit der Kaiserkrönung Ottos des Großen 962 das deutsche Königtum mit der römischen Kaiserwürde verbunden war, hatten die Päpste stets ein hohes Interesse an einem Mitwirkungsrecht an der deutschen Königswahl. Innozenz setzte sich 1198 mit der Auffassung durch, dass für eine rechtmäßige Wahl die Zustimmung der drei rheinischen Erzbischöfe und des Pfalzgrafen bei Rhein unerlässlich sei.
Zu Beginn des 13. Jahrhunderts wird diese Kerngruppe um den Herzog von Sachsen und den Markgrafen von Brandenburg erweitert. Im Sachsenspiegel des Eike von Repgow aus dem Jahr 1220 heißt es: “Bei des Kaisers Kur soll der erste sein der Bischof von Mainz, der zweite der von Trier, der dritte der von Köln.“ Dann folgen die drei weltlichen Fürsten, während der Sachsenspiegel dem König von Böhmen das Wahlrecht noch ausdrücklich abspricht, “weil er kein Deutscher ist“.
Als feste Institution, die alle übrigen Reichsfürsten von der Wahl ausschließt, tritt das Kurfürstenkollegium erstmals 1257 nach dem Tod des Königs Wilhelm von Holland auf. Auch der König von Böhmen nimmt an der nachfolgenden Wahl teil, kann aber seine dauerhafte Zugehörigkeit zu dem Kollegium erst 1289 durchsetzen. Später, während der Hussitenkriege im 15. Jahrhundert, ruhte die böhmische Kurwürde erneut.
Im Jahr 1338 schlossen sich die Kurfürsten im Kurverein von Rhens enger zusammen, um sich künftig vor Königswahlen miteinander abzustimmen. Aus dem Kurverein ging später der Kurfürstenrat des Reichstags hervor. Zudem bestimmten die Kurfürsten in Rhens, dass dem Papst kein Approbationsrecht zustehe und dass der von ihnen gewählte „Römische König“ nicht dessen Zustimmung benötige. Alle Rechte und Pflichten der Kurfürsten hatten sich bis dahin gewohnheitsrechtlich herausgebildet. Unter Kaiser Karl IV. wurde in der Goldenen Bulle von 1356 das Prozedere der deutschen Königswahl endgültig rechtlich fixiert. Die Goldene Bulle bildete bis 1806 die Grundlage der Verfassungsordnung des alten Reichs.
Von großer Bedeutung für die weitere Entwicklung des Reichs ist, dass die Kurfürsten seit dem Tod des Stauferkaisers Friedrich II. vom dynastischen Prinzip – also von der Wahl eines Mitglieds der herrschenden Dynastie – zu „springenden Wahlen“ übergingen. Damit gehörte praktisch jeder Reichsfürst zu den möglichen Thronkandidaten. Die Kronprätendenten mussten sich die Wahl durch umfangreiche Zugeständnisse erkaufen, etwa mit der Verleihung von Privilegien an die Kurfürsten, die in Wahlkapitulationen genau festgehalten wurden. Dies stärkte Macht und Unabhängigkeit der Landesfürsten im Reich auf Kosten der königlichen Zentralgewalt und hatte eine fortschreitende territoriale Zersplitterung Deutschlands zur Folge.
Erweiterungen im 17. Jahrhundert
Zur ersten Erweiterung des Kurfürstenkollegiums kam es zu Beginn des Dreißigjährigen Krieges. Herzog Maximilian I. von Bayern verlangte für die Hilfe, die er Kaiser Ferdinand II. bei der Vertreibung des „Winterkönigs“, des pfälzischen Kurfürsten Friedrich V., aus Böhmen geleistet hatte, die Kurwürde seines wittelsbachischen Vetters. Mit der Oberpfalz wurde dem Herzog die pfälzische, die vierte Kur übertragen – 1623 zunächst nur ihm persönlich, 1628 auch für seine Nachkommen. Der Streit um die pfälzische Kur spielte eine wichtige Rolle bei den Verhandlungen zum Westfälischen Frieden. Beigelegt wurde er schließlich 1648 durch die Errichtung einer neuen, achten Kur für die Pfalzgrafen.
Für seine Waffenhilfe im Pfälzischen Erbfolgekrieg gegen Frankreich verlangte 1692 Herzog Ernst August von Braunschweig-Lüneburg 1692 für sein Haus die Einrichtung einer neunten Kur. Kaiser Leopold I. gab trotz der Proteste der übrigen Kurfürsten nach. Wegen deren Widerstands konnte die neunte Kur aber erst seit 1708 ausgeübt werden. Da die neuen Kurfürsten 1714 mit Georg I. durch Erbfolge auf den britischen Thron gelangten, hatten im 18. Jahrhundert die Könige von England ein Mitspracherecht bei der deutschen Königswahl.
Ende der Kurfürstentümer
Während der Napoleonischen Kriege annektierte Frankreich das gesamte linke Rheinufer und damit weite Gebiete der vier rheinischen Kurfürsten. Im Reichsdeputationshauptschluss von 1803 wurden daher die geistlichen Kuren und die pfälzische Kur aufgehoben. Die Mainzer Kurwürde wurde auf das Fürstentum Regensburg-Aschaffenburg übertragen. Für das Erzbistum Salzburg, das Herzogtum Württemberg, die Markgrafschaft Baden und die Landgrafschaft Hessen-Kassel wurden vier neue Kuren eingerichtet. All dies blieb aber ohne praktische Bedeutung, da das Heilige Römische Reich Deutscher Nation schon 1806 aufhörte zu bestehen und in der Zwischenzeit kein neuer Kaiser mehr zu wählen war. Obwohl die Kurwürde also ihre Bedeutung verloren hatte, behielt Hessen-Kassel die Bezeichnung Kurfürstentum bei (siehe auch: Kurhessen).
Wahlbestimmungen, Rechte und Pflichten
Die Wahl des deutschen Königs durch die Kurfürsten musste ursprünglich einstimmig erfolgen. Erst der Kurverein von Rhens einigte sich 1338 auf das Mehrheitsprinzip. Die Wahl des Nachfolgers konnte auch schon zu Lebzeiten des regierenden Königs stattfinden. War dies nicht geschehen, musste nach den Bestimmungen der Goldenen Bulle der Erzbischof von Mainz die übrigen Kurfürsten oder ihre Stellvertreter spätestens vier Monate nach dem Tod des Herrschers zur Wahl eines Nachfolgers nach Frankfurt am Main zusammenrufen. Dabei hatte der Vertreter von Kurtrier das Recht, seine Stimme als erster abzugeben. Die mitunter entscheidende, letzte Stimme stand dem Vertreter von Kurmainz zu. Die Krönung fand ursprünglich in Aachen durch den Erzbischof von Köln statt. Von der Wahl Maximilians II. 1562 bis zur letzten deutschen Kaiserwahl 1792 erfolgten aber alle Krönungen unmittelbar nach dem Wahlakt in Frankfurt.
Bei der Krönung übten die Kurfürsten – später nur noch ihre Stellvertreter - die sogenannten Erzämter (archiofficia) aus, die fest mit der Kurwürde verbunden waren: die weltlichen Kurfürsten von der Pfalz, von Sachsen, Brandenburg und Böhmen fungierten jeweils als Erztruchsess, Erzmarschall, Erzkämmerer und Erzmundschenk. Die drei geistlichen Kurfürsten von Mainz, Trier und Köln waren Erzkanzler für die drei Reichsteile Deutschland, Burgund und Italien.
Nach der Goldenen Bulle standen den Kurfürsten eine Reihe von Privilegien zu: Sie besaßen das Münzregal und andere Königsrechte, sie wurden mit 18 Jahren großjährig, Angriffe auf sie galten als Majestätsverbrechen, und ihre Territorien, die Kurlande, waren unteilbar. Gegen Urteile ihrer obersten Gerichte konnte niemand Berufung beim Reichskammergericht oder beim Reichshofrat einlegen. Der König wiederum konnte keinen unter ihre Jurisdiktion fallenden Rechtsstreit an sich ziehen.
Erzherzog Joseph I
Großmeister des Ritterordens vom Goldenen Vlies
Vater von Erzherzog Maximilian-Alexander und Erzherzog Sebastian
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Lothringen AARGroßmeister des Ritterordens vom Goldenen Vlies
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König
Der König ist der Souverän einer Monarchie. In manchen Völkern ist er zugleich geistliches Oberhaupt. Die Machtübertragung auf einen König geschieht durch Krönung, das heißt, dem König wird von einem Dritten eine Krone aufgesetzt. Demgegenüber ist das geschichtlich wiederholt bezeugte Selbstaufsetzen der Krone bei der Krönung ein unerhörter Vorgang, mit dem der König kund tut, dass er nur sich selbst unterworfen ist.
Auch Jesus Christus bezeichnete gemäß den Evangelienberichten der Bibel sich selbst als König, allerdings "nicht von dieser Welt".
Auch Jesus Christus bezeichnete gemäß den Evangelienberichten der Bibel sich selbst als König, allerdings "nicht von dieser Welt".
Erzherzog Joseph I
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Baron (althochdeutsch (liber) baro "(freier) Mann") ist im modernen deutschen Sprachgebrauch in erster Linie eine Bezeichnung und die Anrede für Angehörige freiherrlicher Familien (Freiherren), als Titel gab es den Baron für Angehörige deutscher Familien allein im Zarenreich, die freiherrlichen Familien des Baltischen Adels Balten tragen daher zum Teil den Titel Baron. Als ehrerbietige oder schlicht höfliche Anrede wird der "Baron" aber auch in Österreich, Bayern und im katholischen Westfalen sowie in Norddeutschland verwendet, besonders für Mitglieder des Ur- und Landadels. Baron ist im Deutschen also zumeist kein selbstständiger Adelstitel wie zum Beispiel Graf, sondern lediglich die elegantere, lateinische und kürzere Form für den Freiherren. Daher heißt es in der Anrede:
Baronin, Gemahlin der Freiherren (Freifrau).
Baronesse, Tochter des Freiherren (Freiin).
Der Begriff "Baron" wird seit dem 13. Jahrhundert in Frankreich verwendet. Nach England kam der Titel im 14. Jahrhundert. Im Mittelalter sind die Barone die Vasallen mit großem Landbesitz und weitgehenden Rechten, die im Einzelfall der königlichen Gewalt die Stirn bieten können. Beim Begriff Baron schwingt diese Vorstellung von Unabhängigkeit noch mit (Bsp. : Industriebaron). Später wurde auch die Bezeichnung Baronet eingefügt. Seit dem 16. Jahrhundert gibt es die Bezeichnung Baron auch in Deutschland. Wenn der deutsche Kaiser eine Familie in den Freiherrenstand berief, durfte sie sich "Reichsfreiherr" nennen. Andere Landesfürsten konnten "nur" den Freiherrentitel vergeben.
Die Besitzungen eines Barons werden Baronie oder Baronat genannt
Baronin, Gemahlin der Freiherren (Freifrau).
Baronesse, Tochter des Freiherren (Freiin).
Der Begriff "Baron" wird seit dem 13. Jahrhundert in Frankreich verwendet. Nach England kam der Titel im 14. Jahrhundert. Im Mittelalter sind die Barone die Vasallen mit großem Landbesitz und weitgehenden Rechten, die im Einzelfall der königlichen Gewalt die Stirn bieten können. Beim Begriff Baron schwingt diese Vorstellung von Unabhängigkeit noch mit (Bsp. : Industriebaron). Später wurde auch die Bezeichnung Baronet eingefügt. Seit dem 16. Jahrhundert gibt es die Bezeichnung Baron auch in Deutschland. Wenn der deutsche Kaiser eine Familie in den Freiherrenstand berief, durfte sie sich "Reichsfreiherr" nennen. Andere Landesfürsten konnten "nur" den Freiherrentitel vergeben.
Die Besitzungen eines Barons werden Baronie oder Baronat genannt
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Vizekönig
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Als Vizekönig (oder Vizekönigin) wird die Person bezeichnet, die den Monarchen vertritt, wenn dieser nicht in der Lage ist, seine Pflichten wahrzunehmen. Gründe dafür können beispielsweise sein Ableben, Gefangennahme oder Krankheit sein.
Da in den Länder der Krone von Aragon (Valencia, Katalonien, Mallorca, Sardinien und Neapel-Sizilien) schon seit längere Zeit das System der Vizekönige eingeführt wurde, übertrug man dies auch auf spanischen Kolonien in der Neuen Welt. Der Vizekönig war der oberste Vertreter der Krone in einem der Vizekönigreiche in Amerika. Erster Vizekönig der neu zu entdeckenden Länder in "Westindien" war Christoph Columbus. Spanisch-Amerika war zunächst in zwei, später in vier Vizekönigreiche gegliedert (Vizekönigreich Neuspanien und Vizekönigreich Peru, dann auch Vizekönigreich Neugranada und Vizekönigreich des Río de la Plata).
Portugal hatte nur einen Vizekönig (Vizekönig von Indien) in Goa, die übrigen Kolonien wurden von Gouverneuren regiert.
Im britischen Kolonialreich waren die Vizekönige von Indien die obersten Repräsentanten der Krone in Britisch-Indien.
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Als Vizekönig (oder Vizekönigin) wird die Person bezeichnet, die den Monarchen vertritt, wenn dieser nicht in der Lage ist, seine Pflichten wahrzunehmen. Gründe dafür können beispielsweise sein Ableben, Gefangennahme oder Krankheit sein.
Da in den Länder der Krone von Aragon (Valencia, Katalonien, Mallorca, Sardinien und Neapel-Sizilien) schon seit längere Zeit das System der Vizekönige eingeführt wurde, übertrug man dies auch auf spanischen Kolonien in der Neuen Welt. Der Vizekönig war der oberste Vertreter der Krone in einem der Vizekönigreiche in Amerika. Erster Vizekönig der neu zu entdeckenden Länder in "Westindien" war Christoph Columbus. Spanisch-Amerika war zunächst in zwei, später in vier Vizekönigreiche gegliedert (Vizekönigreich Neuspanien und Vizekönigreich Peru, dann auch Vizekönigreich Neugranada und Vizekönigreich des Río de la Plata).
Portugal hatte nur einen Vizekönig (Vizekönig von Indien) in Goa, die übrigen Kolonien wurden von Gouverneuren regiert.
Im britischen Kolonialreich waren die Vizekönige von Indien die obersten Repräsentanten der Krone in Britisch-Indien.
Erzherzog Joseph I
Großmeister des Ritterordens vom Goldenen Vlies
Vater von Erzherzog Maximilian-Alexander und Erzherzog Sebastian
St. Nikolaus I.
Orden:EU-VK,PLM,GK-StN,KK,FDO,KBO/EMAO,BBO
Lothringen AARGroßmeister des Ritterordens vom Goldenen Vlies
Vater von Erzherzog Maximilian-Alexander und Erzherzog Sebastian
St. Nikolaus I.
Orden:EU-VK,PLM,GK-StN,KK,FDO,KBO/EMAO,BBO
Imperator (lateinisch) bezeichnete in der römischen Republik ursprünglich den Träger einer militärischen Gewalt (imperium). Schon früh aber wurde es speziell für einen militärischen Kommandeur verwendet, den seine Soldaten nach einem Sieg zum Imperator ausgerufen hatten (Akklamation). Dieser Ehrentitel erlosch, wenn der Imperator nach Rom zurückkehrte und das Pomerium überschritt. Im Regelfall geschah dies in einem feierlichen Triumphzug, zu dem der Imperatorentitel berechtigte. Viele römische Feldherren bezeichneten sich in ihren Provinzen aber als Imperatoren, ohne dazu ausgerufen worden zu sein.
Oktavian, der spätere Augustus, nahm 38 v. Chr. Imperator als Vorname (statt seines ursprünglichen Namens Gaius) an (praenomen imperatoris). Die nachfolgenden Kaiser verzichteten darauf, aber ab Nero wurde Imperator wieder fester Beginn der kaiserlichen Titulatur, in der Regel abgekürzt zu Imp. und verbunden mit dem Titel Caesar (Beispiel: Imp. Caesar M. Aurelius Commodus Antoninus Augustus). Bei einem militärischen Erfolg ihrer Legionen erhielten die Kaiser, auch wenn sie persönlich nicht beteiligt waren, weiterhin die imperatorische Akklamation, die mit ihrer Zählung ebenfalls in der Titulatur erschien (imp. III, also zum dritten Mal).
Aus dem Titel Imperator entstand in vielen Sprachen, beispielsweise im Englischen (emperor) und Französischen (empereur), der Begriff für einen Kaiser.
Oktavian, der spätere Augustus, nahm 38 v. Chr. Imperator als Vorname (statt seines ursprünglichen Namens Gaius) an (praenomen imperatoris). Die nachfolgenden Kaiser verzichteten darauf, aber ab Nero wurde Imperator wieder fester Beginn der kaiserlichen Titulatur, in der Regel abgekürzt zu Imp. und verbunden mit dem Titel Caesar (Beispiel: Imp. Caesar M. Aurelius Commodus Antoninus Augustus). Bei einem militärischen Erfolg ihrer Legionen erhielten die Kaiser, auch wenn sie persönlich nicht beteiligt waren, weiterhin die imperatorische Akklamation, die mit ihrer Zählung ebenfalls in der Titulatur erschien (imp. III, also zum dritten Mal).
Aus dem Titel Imperator entstand in vielen Sprachen, beispielsweise im Englischen (emperor) und Französischen (empereur), der Begriff für einen Kaiser.
Erzherzog Joseph I
Großmeister des Ritterordens vom Goldenen Vlies
Vater von Erzherzog Maximilian-Alexander und Erzherzog Sebastian
St. Nikolaus I.
Orden:EU-VK,PLM,GK-StN,KK,FDO,KBO/EMAO,BBO
Lothringen AARGroßmeister des Ritterordens vom Goldenen Vlies
Vater von Erzherzog Maximilian-Alexander und Erzherzog Sebastian
St. Nikolaus I.
Orden:EU-VK,PLM,GK-StN,KK,FDO,KBO/EMAO,BBO
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biene
Wenn das Chinesische Title fehlt und ich das Title Huangdi von China vorstellen darf.
Diese Titel besteht aus zwei Zeichen, Huang und Di.(Chinesische Zuschauer: Das ist Labern!!)
Es gab in der Legend von China 3 Huang und 5 Di, solche Title waren hoeher als das hoechste Titel in der Zhou-Dyastie Wang, als Koenigreich(Streitenkoenigreich) Qin und Qi ihre eigne Herrscher als Di genannt hatten, fand Qin Shi Huang(Yin Zheng) das wie ein Gebrauchtswagen und der wollte ein neues, als ob die System meldet:"Diese Username wurde bereits vergeben,bitte suchen Sie sich fuer eine neue Username aus "
So nannt er sich Huangdi und seit dem nannt jede hoechste Herrscher von China sich Huangdi.
Dann fuellt er die Formel weiter:
Passwort: **** Passwort wiederholen ****
Bitte die Zeichen von dem Bilder wieder eingeben
110V3U

Ihre Zeitzone: GMT +6 Shaanxi
X Ich stimme mit der Forumsregel zu.
nachdem:
Benutzername:Qin Shi Huang
Registiert: bc221
Ihre Titel: Huang Di
Sie kommen aus : China
Jede Huangdi wurde mit einem Titel verleihen nach seinem Tot,(Konto aufgeloescht) es bezeichnet wie gut der Kaiser war.(Kommentar)
Jetzt hau ich rein und diese Thema durchzulesen ciao.
Habe ich viele gelabbert ne??

Diese Titel besteht aus zwei Zeichen, Huang und Di.(Chinesische Zuschauer: Das ist Labern!!)
Es gab in der Legend von China 3 Huang und 5 Di, solche Title waren hoeher als das hoechste Titel in der Zhou-Dyastie Wang, als Koenigreich(Streitenkoenigreich) Qin und Qi ihre eigne Herrscher als Di genannt hatten, fand Qin Shi Huang(Yin Zheng) das wie ein Gebrauchtswagen und der wollte ein neues, als ob die System meldet:"Diese Username wurde bereits vergeben,bitte suchen Sie sich fuer eine neue Username aus "
So nannt er sich Huangdi und seit dem nannt jede hoechste Herrscher von China sich Huangdi.
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Kaktus23
Einfach bei Wikpedia gucken:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kanzler
http://de.wikipedia.org/wiki/Präsident
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- Frankenland
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- Registriert: Fr Dez 14, 2012 9:25 pm
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- Registriert: So Apr 15, 2012 4:08 pm
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Weder noch, wie mir Google sagt, sondern weil die Chefs von dort kamen.
http://www.preussenweb.de/regiment5.htm
http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCras ... hes)_Nr._2
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- Frankenland
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