Frage zum Copyright

Moderator: Montesquieu

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Beitrag von Marc Aurel »

Marc Aurel

Frage zum Copyright

Ich habe vor kurzem ein interessantes Buch (Reisebericht durch Asien) in die Hände bekommen und ein Kapitel hätte ich gerne hier eingescannt und zu lesen gegeben.

Jetzt stellt sich aber die Frage des Copyrights.
Der Verfasser ist schon seit über 400 Jahren tot.
Aber was ich hier vorliegen habe ist eine "Freie Bearbeitung und Übertragung" des Werkes von einem bekannten Historiker, die 1960 vorgenommen wurde.

Bei wem liegt denn jetzt das Urheberrecht: Beim ursprünglichen Autoren oder beim Bearbeiter?

Und daran schließt sich die Frage an:
Darf ich hier einen Auszug daraus posten?

Beitrag von dooya »

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dooya
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Marc Aurel hat geschrieben:Ich habe vor kurzem ein interessantes Buch (Reisebericht durch Asien) in die Hände bekommen und ein Kapitel hätte ich gerne hier eingescannt und zu lesen gegeben.

Jetzt stellt sich aber die Frage des Copyrights.
Der Verfasser ist schon seit über 400 Jahren tot.
Aber was ich hier vorliegen habe ist eine "Freie Bearbeitung und Übertragung" des Werkes von einem bekannten Historiker, die 1960 vorgenommen wurde.

Bei wem liegt denn jetzt das Urheberrecht: Beim ursprünglichen Autoren oder beim Bearbeiter?

Und daran schließt sich die Frage an:
Darf ich hier einen Auszug daraus posten?
Das Urheberrecht verbleibt nach deutschem Recht immer beim Autoren, lediglich die Nutzungs- und Verwertungsrechte sind veräußerbar. Ob die freie Bearbeitung auch ein Urheberrecht begründet weiß ich jedoch nicht. Ich bin mir jedoch sicher, dass das Einscannen und Veröffentlichen von Buchtexten die Verwertungsrechte des Autors bzw. des Verlages verletzen dürften und nur diese sind m.M.n. bei der von Euch aufgeworfenen Frage wesentlich.
Nobody exists on purpose. Nobody belongs anywhere. Everybody’s gonna die. Come watch TV?

Beitrag von Marc Aurel »

Marc Aurel

dooya hat geschrieben:Das Urheberrecht verbleibt nach deutschem Recht immer beim Autoren, lediglich die Nutzungs- und Verwertungsrechte sind veräußerbar. Ob die freie Bearbeitung auch ein Urheberrecht begründet weiß ich jedoch nicht. Ich bin mir jedoch sicher, dass das Einscannen und Veröffentlichen von Buchtexten die Verwertungsrechte des Autors bzw. des Verlages verletzen dürften und nur diese sind m.M.n. bei der von Euch aufgeworfenen Frage wesentlich.
Aber das Verwertungsrecht kann doch nur vom Urheber bzw. dem Inhaber des Urheberrechtes auf einen Verlag übertragen werden.
Naja, und der Autor ist wie gesagt seit 400 Jahren tot.

Konkret handelt es sich um die "Peregrinacam" von Fernao Mendes Pinto, die Überarbeitung stammt von Walter G. Armando.
Die Veröffentlichung, die ich habe, ist von 1960 vom Hans-Dulk-Verlag.

EDIT: Nach dem Googeln habe ich so meine Zweifel, ob der Verlag überhaupt noch existiert.

Beitrag von Spartan »

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Spartan
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Das Verwertungsrecht am Originaltext wird der Autor sicherlich nicht geltend machen können, aber dafür das Urheberrecht an der überarbeiteten Fassung.
To the meaningless French idealisms: Liberty, Equality and Fraternity, we propose the three German realities: Infantry, Cavalry, and Artillery

Beitrag von Marc Aurel »

Marc Aurel

§ 3 Bearbeitungen (UrhG)
Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt. Die nur unwesentliche Bearbeitung eines nicht geschützten Werkes der Musik wird nicht als selbständiges Werk geschützt.
Ich glaube, damit hat sich die Frage erledigt.


EDIT: Wirklich Schade, damit verpasst Ihr etwas.
Das Kapitel hätte sicher bei vielen Interessierten der chinesischen Kultur während der Ming-Dynastie und die Herrschaft der selbigen, sowie möglichen Verbindungen zu heute, begeistert.

Beitrag von Al. I. Cuza »

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Al. I. Cuza
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Wir können ja selbst das Buch suchen und lesen :D

Beitrag von Marc Aurel »

Marc Aurel

Al. I. Cuza hat geschrieben:Wir können ja selbst das Buch suchen und lesen :D
Ich habe es selbst nur über einen Antiquitätenhändler bekommen, sollte also schwer werden :P

Beitrag von Al. I. Cuza »

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Al. I. Cuza
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Nennt uns vielleicht den completten Namen des Buchs.

Beitrag von Kurfürst Moritz »

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Kurfürst Moritz
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Oh ja, wenn Ihr es so toll findet, solltet Ihr uns unbedingt den Titel mitteilen! Vielleicht gibt es dieses Werk ja in der hiesigen gut sortierten Bibliothek!
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