Frage zum Copyright
Moderator: Montesquieu
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Marc Aurel
Frage zum Copyright
Ich habe vor kurzem ein interessantes Buch (Reisebericht durch Asien) in die Hände bekommen und ein Kapitel hätte ich gerne hier eingescannt und zu lesen gegeben.
Jetzt stellt sich aber die Frage des Copyrights.
Der Verfasser ist schon seit über 400 Jahren tot.
Aber was ich hier vorliegen habe ist eine "Freie Bearbeitung und Übertragung" des Werkes von einem bekannten Historiker, die 1960 vorgenommen wurde.
Bei wem liegt denn jetzt das Urheberrecht: Beim ursprünglichen Autoren oder beim Bearbeiter?
Und daran schließt sich die Frage an:
Darf ich hier einen Auszug daraus posten?
Jetzt stellt sich aber die Frage des Copyrights.
Der Verfasser ist schon seit über 400 Jahren tot.
Aber was ich hier vorliegen habe ist eine "Freie Bearbeitung und Übertragung" des Werkes von einem bekannten Historiker, die 1960 vorgenommen wurde.
Bei wem liegt denn jetzt das Urheberrecht: Beim ursprünglichen Autoren oder beim Bearbeiter?
Und daran schließt sich die Frage an:
Darf ich hier einen Auszug daraus posten?
- dooya
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Das Urheberrecht verbleibt nach deutschem Recht immer beim Autoren, lediglich die Nutzungs- und Verwertungsrechte sind veräußerbar. Ob die freie Bearbeitung auch ein Urheberrecht begründet weiß ich jedoch nicht. Ich bin mir jedoch sicher, dass das Einscannen und Veröffentlichen von Buchtexten die Verwertungsrechte des Autors bzw. des Verlages verletzen dürften und nur diese sind m.M.n. bei der von Euch aufgeworfenen Frage wesentlich.Marc Aurel hat geschrieben:Ich habe vor kurzem ein interessantes Buch (Reisebericht durch Asien) in die Hände bekommen und ein Kapitel hätte ich gerne hier eingescannt und zu lesen gegeben.
Jetzt stellt sich aber die Frage des Copyrights.
Der Verfasser ist schon seit über 400 Jahren tot.
Aber was ich hier vorliegen habe ist eine "Freie Bearbeitung und Übertragung" des Werkes von einem bekannten Historiker, die 1960 vorgenommen wurde.
Bei wem liegt denn jetzt das Urheberrecht: Beim ursprünglichen Autoren oder beim Bearbeiter?
Und daran schließt sich die Frage an:
Darf ich hier einen Auszug daraus posten?
Nobody exists on purpose. Nobody belongs anywhere. Everybody’s gonna die. Come watch TV?
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Marc Aurel
Aber das Verwertungsrecht kann doch nur vom Urheber bzw. dem Inhaber des Urheberrechtes auf einen Verlag übertragen werden.dooya hat geschrieben:Das Urheberrecht verbleibt nach deutschem Recht immer beim Autoren, lediglich die Nutzungs- und Verwertungsrechte sind veräußerbar. Ob die freie Bearbeitung auch ein Urheberrecht begründet weiß ich jedoch nicht. Ich bin mir jedoch sicher, dass das Einscannen und Veröffentlichen von Buchtexten die Verwertungsrechte des Autors bzw. des Verlages verletzen dürften und nur diese sind m.M.n. bei der von Euch aufgeworfenen Frage wesentlich.
Naja, und der Autor ist wie gesagt seit 400 Jahren tot.
Konkret handelt es sich um die "Peregrinacam" von Fernao Mendes Pinto, die Überarbeitung stammt von Walter G. Armando.
Die Veröffentlichung, die ich habe, ist von 1960 vom Hans-Dulk-Verlag.
EDIT: Nach dem Googeln habe ich so meine Zweifel, ob der Verlag überhaupt noch existiert.
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Marc Aurel
Ich glaube, damit hat sich die Frage erledigt.§ 3 Bearbeitungen (UrhG)
Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt. Die nur unwesentliche Bearbeitung eines nicht geschützten Werkes der Musik wird nicht als selbständiges Werk geschützt.
EDIT: Wirklich Schade, damit verpasst Ihr etwas.
Das Kapitel hätte sicher bei vielen Interessierten der chinesischen Kultur während der Ming-Dynastie und die Herrschaft der selbigen, sowie möglichen Verbindungen zu heute, begeistert.
- Al. I. Cuza
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Marc Aurel
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