Das Kaiserliche Gericht
- ulysses
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Das Kaiserliche Gericht
Vorerst ein Platzhalter, in welchem zu Regeln des Gerichts, seine Diener und seine Tagungsorte und -zeiten aufgeführt werden.
Jeder, mit Recht zur Appellation, mag seine berechtigten Anrufungen an das Gericht richten, so daß in rechter Weise Spruch getan werden kann.
Jeder, mit Recht zur Appellation, mag seine berechtigten Anrufungen an das Gericht richten, so daß in rechter Weise Spruch getan werden kann.
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Marc Aurel
Ein Bote des Kurfürsten von Sächsisch-Thüringen kam nach langem Ritt an den kaiserlichen Gerichtshof, damit dieser seine Bedenken über die neue Verfassung des Erzbistums äußern kann und wenn nötig zweifelhafte Punkte abzuändern.
Grundlegende Gesetze des Erzbistumes Sächsisch-Thüringen
Wappengesetze
§1 Das Wappen des Erzbistums entspricht mit kleinen Änderungen dem der herrschenden Familie. Vorerst außer Kraft gesetzt.
Regierungsgesetze
§1 Der Erzbischof ist gemeinsam mit den anderen geistlichen Kurfürsten des Reiches der höchste geistige Diener der Christenheit.
§2 Der Erzbischof ist nur Gott und den Kaiser Untertan. Vorerst außer Kraft gesetzt.
§3 Der Erzbischof ist der oberste Vertreter des Erzbistums.
§4 Der Erzbischof besitzt den Anspruch auf die alleinige Staatsgewalt, jedoch kann er seine Machtbefugnisse, sowohl teilweise als auch vollständig, auf Vasallen, Minister und Staatsdiener verteilen.
§5 Der Erzbischof besitzt umfassende Immunität vor den Gesetzen des Erzbistumes. Vorerst außer Kraft gesetzt.
§6 Der Erzbischof hat das Recht jederzeit den Vasallen, Ministern und Staatsdienern des Erzbistums ihre Sonderrechte zu entziehen.
§7 Die Vogelfreiheit über eine Person kann vom Erzbischof jederzeit ausgesprochen werden. Vorerst außer Kraft gesetzt.
§8 Die Streit- und Polizeikräfte des Erzbistums haben einzig den Erzbischof einen Treueeid zu leisten.
§9 Der Erzbischof hat das Recht alle Verurteilten im Erzbistums zu begnadigen. Vorerst außer Kraft gesetzt.
§10 Verrat am Erzbischof ist Landesverrat und wird mit der Todesstrafe oder Vogelfreiheit geahndet. Vorerst außer Kraft gesetzt.
- ulysses
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Zu Liebfrauenberg im Herzogtum Dreihafen, denn dorthin wandte sich der Bote aus Sächsisch-Thüringen wohl, nahm der Herzog die Eingabe des Erzbischofs entgegen. "Gut Recht will gut Recht bleiben", räuspert sich der Herzog. "Recht hat er nun gethan, sein Schriftwerk prüfen zu lassen." Dem Boten gab er mit: "Sag Deinem Herren, wir werden seine Eingabe sorgfältig prüfen und dem Kolleg vorlegen; wir hoffen schon bald, daß hohe, berufene Kaiserliche Gericht an geeignetem Ort, zu geeigneter Zeit tagen zu sehen, und werden ihn sobald möglich über Ort und Tag in Kenntnis setzen, wo er Seine Auffassung darlegen kann. Wir möchten ihm nur anraten, bis zum Spruch, das ganze Ding zurückzuziehen."Firenwolf hat geschrieben:Ein Bote des Kurfürsten von Sächsisch-Thüringen kam nach langem Ritt an den kaiserlichen Gerichtshof, damit dieser seine Bedenken über die neue Verfassung des Erzbistums äußern kann und wenn nötig zweifelhafte Punkte abzuändern.
Alsbald ging der Herzog daran, mit seinem Kanzler zu beraten, wie das Gericht zu besetzen sein wird. Bei der Anklage eines Reichsfürsten des Rechtsbruches wäre dies klar - ein kirchlicher und ein weltlicher Kurfürst, dazu je drei weitere Herren wären zu Schöffen zu berufen; nun wird Johann prüfen müssen, ob es Präzedenzfälle für ein solches Gutachten gibt ...
- ulysses
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"Gerufen wird, das Recht zu sprechen.
Einberufen wird zum Gerichtstag über die jüngsten Schritte hoher Fürsten, durch welche das Gefüge des Reichsbundes erschüttert scheinen mögen: Der Erzbischof Tiberius und der Herzog Roman, beide Ihre jüngsten "Gesetze" zu rechtfertigen.
Sie mögen sich einfinden am Kaiserlichen Hofe, ohne weiteren Verzuge binnen eines Monats von het an. Der Gerichtshofe wird hierzu einberufen werden, die Beisitzer bekanntgegeben und geladen. Vor Ort werden die benannten, Erzbischof Tiberius und Herzog Roman, eine Schrift erhalten, aus welchen sich die Überschreitungen ergeben werden, die in Ihren "Gesetzen" wohl enthalten sein mögen.
Johann, Kaiserlicher Richter, nach dem Willen des Kaisers und zum Wohle des Reiches."
Einberufen wird zum Gerichtstag über die jüngsten Schritte hoher Fürsten, durch welche das Gefüge des Reichsbundes erschüttert scheinen mögen: Der Erzbischof Tiberius und der Herzog Roman, beide Ihre jüngsten "Gesetze" zu rechtfertigen.
Sie mögen sich einfinden am Kaiserlichen Hofe, ohne weiteren Verzuge binnen eines Monats von het an. Der Gerichtshofe wird hierzu einberufen werden, die Beisitzer bekanntgegeben und geladen. Vor Ort werden die benannten, Erzbischof Tiberius und Herzog Roman, eine Schrift erhalten, aus welchen sich die Überschreitungen ergeben werden, die in Ihren "Gesetzen" wohl enthalten sein mögen.
Johann, Kaiserlicher Richter, nach dem Willen des Kaisers und zum Wohle des Reiches."
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Marc Aurel
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Der Bote Romaniens erscheint mit den eingeforderten Unterlagen zum Falle Salzstein. Zu der vorherigen Anklage, lässt der Herzog nur ausrichten, dass er mit seinen Untertanen machen kann was er will, so lange es nicht gegen explzite Gesetze der Kirche verstösst. Der Kaiser ist zwar der Kaiser in den inneren Angelegenheiten seiner Vassalen hat er aber nach altem Brauch nichts verloren.
Wenn ich gewusst hätte, dass es harmlos war, hätte ich es selber umgebracht.
(Phlipp K.Dick: "Der Dunkle Schirm")
(Phlipp K.Dick: "Der Dunkle Schirm")
- Jerobeam II.
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