Und wer im Glashaussitzt sollte nicht mit Steinen werfen.....
Übrigens würde mich ein ernsthaftes Replik bzw, stellungnahme schon noch freuen!
Moderatoren: ulysses, Montesquieu
*DenFadensuchaberkaummehrsieht*Arminus hat geschrieben:Da bleib ich doch lieber Jäger des verloren Topics.![]()
![]()
Was vielleicht ein Anzeichen dafür sein könnte, dass die Gesellschaft doch nicht so dringend von der RAF befreit werden wollte...General Steiner hat geschrieben: Eine RAF Partei hätte keiner gewählt (oder nicht genug).
Tut mir leid, aber ich verstehe Euren Punkt nicht ganz... Könntet Ihr Euch etwas klarer ausdrücken?General Steiner hat geschrieben:
Punkt ist da Systemgegener egal ob gerechtfertigt oder nicht vom System vergolgt werden (egal ob dieses Gerechtfertigt ist oder nicht), wenn man das System befürwortet (ich meine die BRD) kann man nicht im gleichen Atemzug sagen "Aber so hart wollen wird dann doch net sein" -außer ich unterstelle damlas hat man ungerecht geurteilt, ist das nicht der Fall hat sich an der Bewesilage oder Einsicht der Gesellschaft in die Motive nichts geändert kann ich das Urteil nicht revidieren.
Völlig verstanden habe ich das Vorstehende, glaub ich, auch nicht.General Steiner hat geschrieben:...Punkt ist da Systemgegener egal ob gerechtfertigt oder nicht vom System vergolgt werden (egal ob dieses Gerechtfertigt ist oder nicht), wenn man das System befürwortet (ich meine die BRD) kann man nicht im gleichen Atemzug sagen "Aber so hart wollen wird dann doch net sein" -außer ich unterstelle damlas hat man ungerecht geurteilt, ist das nicht der Fall hat sich an der Bewesilage oder Einsicht der Gesellschaft in die Motive nichts geändert kann ich das Urteil nicht revidieren.
Wollt ihr damit sagen das der Staat sich selber etwas zu Schulden kommen lassen soll? Wenn nunmal jemand seine Hafstrafe, oder mindest Haftstrafe verbüst hat, und er dann auf freien Fuß kommt, dann ist es das Recht dieser Person diese auch zu erlangen.General Steiner hat geschrieben:
Die Sach ist die wenn alle nach der mindest Starfdauer entlassen werden oder würden - wieso dann überhaupt längere Starfen verhängen?
Wenn es jetzt heißt das geht nicht anders sonst könnten die früher schon raus dann muss ich sagen das System ist schwachssinnig und dumm.
Nicht ganz. Die "Gnadenkompetenz" des Bundes ist dem Bundespräsidenten in Art. 60 II GG zugewiesen. Dessen Entscheidung gilt übrigens als nicht justiziabel, d.h. die grds. in Betracht kommenden Rechtsmittel der §§ 23 ff. EGGVG oder des § 40 I VwGO werden im Schrifttum und dem überwiegenden Teil der Rechtsprechung in Gnadensachen abgelehnt.ulysses hat geschrieben: Denn das Gnadenrecht und seine - von Voraussetzungen abhängig zu machende - Ausübung sind ja gerade Teil unserer Strafjustiz.
Bei der Fragestellung kommt es immer auf den Fragesteller an , Bei Leuten wie Euch die sich selber als Reaktionär bezeichnen bin ich mir nicht so sicher ob sie nicht:arcain hat geschrieben:Werter Gandalf, haben wir es bei Euch mit einem berüchtigten ANTIFAnten zu tun ?
Stimmt so nicht. Man kann ohne Probleme Systemgegner sein, man darf halt nur keine Straftaten dabei begehen.General Steiner hat geschrieben:Punkt ist da Systemgegener egal ob gerechtfertigt oder nicht vom System vergolgt werden (egal ob dieses Gerechtfertigt ist oder nicht)
Eben. Damit, daß es es ein eigentlich sytemwidriger Systembestandteil ist, wollte ich die weniger in juristischem Denken - also überhaupt im DenkenGettysburg hat geschrieben:...Tja, wäre auch schon fast merkwürdig gewesen, wenn das in Deutschland nicht genau geregelt wäre......