Archiv der Verträge

Imperativ

Beitrag von Imperativ »

Neutralitätsvertrag
zwischen dem United Kingdom of Great Britain and Ireland und dem Königreich von Spanien

Die beiden hier unterzeichnenden Parteien erachten diesen Neutralitätsvertrag als grundlegenden Akt, um die gegenseitigen freundschaftlichen Bande zu vertiefen und die jeweilige Politikbestreben des jeweils anderen zu respektieren.

§1
Das Königreich von Spanien verpflichtet sich zur strikten Neutraltität in wirtschaftlicher, militärischer und politischer (diplomatischer) Hinsicht im Falle eines Konflikts zwischen dem United Kingdom und einer dritten Partei. Ausgenommen ist hiervor ein Konflitkfall, wie er in Paragraph 2 beschrieben ist.

§2
Sollte gemäß des in Paragraph 1 beschriebenen Konfliktfalls eine politisch oder wirtschaftlich mit dem Königreich von Spanien verwobene Nation betroffen sein, so ist hierrüber mit dem United Kingdom zu verhandeln. Je nach Ausgang der Verhandlungen stehen dem Königreich von Spanien jedwede politischen - aber keine militärischen - Optionen offen, allerdings sollte eine gütliche Einigung angestrebt werden.

§3
Sollte eine in diesen Konflikt verstrickte Nation einen ´militärischen´ Vertrag - Bündnisse, Garantieerklärungen - mit dem Königreich von Spanien abgeschlossen haben ist gleichsam eine Verhandlungsrunde anzusetzen. Je nach Ausgang dieser diplomatischen Beratungen stehen dem Königreich von Spanien aber jedwede, aus diesen Verträgen resultierende Optionen zur Verfügung, wobei auch in diesem Falle eine gütliche Einigung anzustreben ist.

§4
Die Interessens- und Einflusssphären des United Kingdom, welche gesondert festgelegt wurden, sind entsprechend zu respektieren und nicht vom Königreich von Spanien anzutasten. Etwaiges Konfliktpotential ist ggf. in einer Verhandlungsrunde zu lösen, wobei die vertraglich festgelegte Hegemonialmacht in diesem Falle das letzte Wort inne hat.


[X] Premierminister Herbert Henry Asquith,
für das United Kingdom of Great Britain and Ireland
[X] König Alfons XIII.,
für das Königreich von Spanien
Neoderich

Beitrag von Neoderich »

Handelsabkommen

zwischen dem Zarenreich Russland und der Republik von Frankreich


Beide unterzeichnende Parteien verkünden mit ihrer Unterschrift ihre vollständige Zustimmung zum nachfolgenden Vertragswerk.

(1)
Beide Parteien stimmen einer uneingeschränkten freundschaftlichen Handelspolitik zu.

(2)
Die kaufende Partei ist verpflichtet den Transport der erworbenen Ressourcen zu übernehmen, bzw. entsprechend zu organisieren. Auf Anfrage und bei Übereinkunft kann der Transport auch ganz oder teilweise von der verkaufenden Partei übernommen werden.

(3)
Beide Parteien können dieses Handelsabkommen bei gegenseitigen Einvernehmen jederzeit aufkündigen, bzw. einseitig aussetzen.


[X] Finanzminister Igor Dubrovnik,
für das Zarenreich Russland
[X] Außenminister Marie François Sadi Carnoté,
für die Republik von Frankreich

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Lord Rahl
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Vertrag zu Berlin

Beitrag von Lord Rahl »

Vertrag zu Berlin
Art. 1

Das Deutsche Reich und die Vereinigten Staaten von Amerika erkennen die territoriale und politische Souveränität des anderen Staates an.

Art. 2

Die Vereinigten Staaten von Amerika und das Deutsche Reich verpflichten sich die gegenseitigen politischen Beziehungen weiter zu vertiefen.

Art. 3

Die Vertragsparteien arbeiten daraufhin die wirtschaftlichen Beziehungen zu verbessern und der Wirtschaft die Möglichkeit zum freien Handel in ihren Märkten zu geben.



Unterzeichnet

xxx
Wilhelm II, von Gottes Gnaden König von Preußen, Kaiser des Deutschen Reiches etc. etc. etc.
für das Deutsche Reich


xxx
Secretary of State Bryan
für die Vereinigten Staaten von Amerika
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Träger des Stauffenbergkreuzes I. Klasse
To support an involuntary union is tyranny.
Neoderich

Beitrag von Neoderich »

Rückversicherungsvertrag

zwischen dem Zarenreich Russland und der Republik von Frankreich


Beide unterzeichnende Parteien verkünden mit ihrer Unterschrift ihre vollständige Zustimmung zum nachfolgenden Vertragswerk.

(1)
Das Zarenreich Russland sagt der Republik von Frankreich seine vollste wirtschaftliche, militärische und politische Unterstützung im Kriegfalle der Republik von Frankreich gegen eine festgelegte, Dritte Nation zu.

(2)
Die Vertragsklausel 1 tritt automatisch und in vollem Umfang im Falle der Kriegserklärung der besagten Dritten Nation gegenüber der Republik von Frankreich in Kraft. Eine Kriegserklärung der Republik von Frankreich gegenüber der besagten Dritten Nation ist entsprechend vorab mit dem Zarenreich Russland zu besprechen.

(3)
Sollte das Zarenreich Russland in Konflikt mit besagter Dritter Nation geraten wird diese Situation entsprechend erörtert und kann die Republik von Frankreich auch entgegen sonstiger Vertragswerke dem Zarenreich Russland in allen Belangen beistehen.

(4)
Sollte das Zarenreich Russland den obig festgelegten Klauseln nicht nachkommen, erlischt dieser Vertrag automatisch und ebenso sämtliche weiteren militärische Verträge zwischen dem Zarenreich Russland und der Republik von Frankreich.


[X] Zar Nikolai II.,
für das Zarenreich Russland
[X] Ministerpräsident Raymond Poincaré,
für die Republik von Frankreich



(der SL hat ein entsprechendes Vertragswerk mit der entsprechnden "dritten Nation" erhalten)

Neoderich

Beitrag von Neoderich »

Rückversicherungsvertrag

zwischen dem Zarenreich Russland und der Republik von Frankreich


Beide unterzeichnende Parteien verkünden mit ihrer Unterschrift ihre vollständige Zustimmung zum nachfolgenden Vertragswerk.

(1)
Die Republik von Frankreich sagt dem Zarenreich Russland seine vollste wirtschaftliche, militärische und politische Unterstützung im Kriegfalle des Zarenreich Russland gegen eine festgelegte, Dritte Nation zu.

(2)
Die Vertragsklausel 1 tritt automatisch und in vollem Umfang im Falle der Kriegserklärung der besagten Dritten Nation gegenüber dem Zarenreich Russland in Kraft. Eine Kriegserklärung des Zarenreich Russland gegenüber der besagten Dritten Nation ist entsprechend vorab mit der Republik von Frankreich zu besprechen.

(3)
Sollte die Republik von Frankreich in Konflikt mit besagter Dritter Nation geraten wird diese Situation entsprechend erörtert und kann das Zarenreich Russland auch entgegen sonstiger Vertragswerke der Republik von Frankreich in allen Belangen beistehen.

(4)
Sollte die Republik von Frankreich den obig festgelegten Klauseln nicht nachkommen, erlischt dieser Vertrag automatisch und ebenso sämtliche weiteren militärische Verträge zwischen dem Zarenreich Russland und der Republik von Frankreich.


[X] Zar Nikolai II.,
für das Zarenreich Russland
[X] Ministerpräsident Raymond Poincaré,
für die Republik von Frankreich



(der SL hat ein entsprechendes Vertragswerk mit der entsprechnden "dritten Nation" erhalten)

Hesse

Beitrag von Hesse »

Handelsabkommen
zwischen dem Deutschen Reich und dem Königreich Schweden

Die beiden hier unterzeichnenden Parteien schließen hiermit ein Handelsabkommen ab. Dadurch soll beiden Parteien der Handel untereinander ermöglicht werden.


[X] Graf Ernst von Mirbach,
Botschafter des Deutschen Reiches in Stockholm für das Deutsche Reich im Auftrage seiner kaiserlichen Majestät, Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen, Kaiser des Deutschen Reiches etc. etc. etc.

[X] Karl Staaff,
Ministerpräsident des Königreichs Schweden im Auftrage seiner königlichen Majestät, Gustav der V., König von Schweden
Phoenix

Beitrag von Phoenix »

Neutralitätsabkommen

zwischen dem Königreich Spanien und der Republik von Frankreich


Beide unterzeichnende Parteien verkünden mit ihrer Unterschrift ihre vollständige Zustimmung zum nachfolgenden Vertragswerk.

(1)
Die beiden Parteien sichern sich gegenseitige, allumfassende Neutralität im Kriegsfalle zu.

(2)
Die beiden Parteien sichern sich die Achtung der Grenzen und Territorien der jeweils anderen Partei zu.

(3)
Die beiden Parteien vereinbaren eine regelmäßige, politische Korrespondenz miteinander.


[X] König Alfons XIII.,
für das Königreich Spanien
[X] Ministerpräsident Raymond Poincaré,
für die Republik von Frankreich
Phoenix

Beitrag von Phoenix »

Neutralitätsabkommen

zwischen dem Königreich Spanien und dem Königreich der Niederlande


Beide unterzeichnende Parteien verkünden mit ihrer Unterschrift ihre vollständige Zustimmung zum nachfolgenden Vertragswerk.

(1)
Die beiden Parteien sichern sich gegenseitige, allumfassende Neutralität im Kriegsfalle zu.

(2)
Die beiden Parteien sichern sich die Achtung der Grenzen und Territorien der jeweils anderen Partei zu.

(3)
Die beiden Parteien vereinbaren eine regelmäßige, politische Korrespondenz miteinander.


[X] König Alfons XIII.,
für das Königreich Spanien
[X] Königin Wilhelmina und Königin Mutter
für das Königreich der Niederlande
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General Wallenstein
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Vertragsabschlüsse August/September 1914

Beitrag von General Wallenstein »

General Wallenstein
Carl the Great: Gegen einen launischen Wallenstein ist es schwer zu bestehen, gegen einen launigen unmöglich.
Hesse

Beitrag von Hesse »

Handelsabkommen
zwischen dem Deutschen Reich und den Vereinigten Staaten von Amerika

Die beiden hier unterzeichnenden Parteien schließen hiermit ein Handelsabkommen ab. Dadurch soll beiden Parteien der Handel untereinander ermöglicht werden.


[X] Wilhelm,
von Gottes Gnaden König von Preußen, Kaiser des Deutschen Reiches etc. etc. etc.

[X] James Cameron,
Botschafter der Vereinigten Staaten von Amerika in Berlin für die Vereinigten Staaten
Hesse

Beitrag von Hesse »

Handelsabkommen
zwischen dem Deutschen Reich und dem Kaiserreich Japan


Die beiden hier unterzeichnenden Parteien schließen hiermit ein Handelsabkommen ab. Dadurch soll beiden Parteien der Handel untereinander ermöglicht werden.


[X] Arthur Graf von Rex,
Botschafter des Deutschen Reiches in Tokio für das Deutsche Reich im Auftrage seiner kaiserlichen Majestät, Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen, Kaiser des Deutschen Reiches etc. etc. etc.

[X] Katō Takaaki,
Außenminister des Kaiserreich Japan für das Kaiserreich Japan im Auftrage seiner kaiserlichen Majestät Taishō-Tenno
Phoenix

Beitrag von Phoenix »

Handelsabkommen
zwischen dem
Königreich Spanien
und dem
Königreich der Niederlande


Die beiden unterzeichnenden Vertragspartner schließen hiermit ein Handelsabkommen ab. Das Handelsabkommen soll beiden Nationen einen besseren Handel untereinander ermöglichen.

[X]König Alfons XIII.
für das Königreich Spanien
[X]Königin und Königin Mutter Wilhelmina
für das Königreich der Niederlande
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Beitrag von General Wallenstein »


Vertragsabschlüsse September/Oktober 1914

General Wallenstein
Carl the Great: Gegen einen launischen Wallenstein ist es schwer zu bestehen, gegen einen launigen unmöglich.
Hesse

Beitrag von Hesse »

Handelsabkommen
zwischen dem Deutschen Reich und dem Dominion Canada

Die beiden hier unterzeichnenden Parteien schließen hiermit ein Handelsabkommen ab. Dadurch soll beiden Parteien der Handel untereinander ermöglicht werden.


[X] Dr. Ingo Lenßen,
Botschafter des Deutschen Reiches in Ottawa für das Deutsche Reich im Auftrage seiner kaiserlichen Majestät, Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen, Kaiser des Deutschen Reiches etc. etc. etc.

[X] Rt. Hon. Sir Robert Laird Borden,
Premierminister und Außenminister des Dominion Canadas
Neoderich

Beitrag von Neoderich »

Die Republik Frankreich verzichtet gemäß §4 des nachfolgenden Vertrags auf eine Erfüllung der Klauseln 1 bis 3 und somit erlischt dieser und sämtliche andere, militärischen Verträge mit Russland.
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Lord Rahl
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Beitrag von Lord Rahl »

Vertrag über die Nutzung von militärischen Einrichtungen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und dem Deutschen Reich



§ 1

Die Unterzeichner verpflichten sich dem jeweils anderen Staat den Zugang zu Militärstützpunkten zu gewähren

§ 2

Die Nutzung der Stützpunkte schließt die Aufnahme von Ausrüstung und Versorgungsgütern ein.

§ 3

In Sützpunkten stationierte Streitkräfte dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung des Gastlandes zu Angriffshandlungen eingesetzt werden


Unterzeichnet


xxx

Johann Heinrich von Bernstorff
Botschafter
für das Deutsche Reich

xxx
Woodrow Wilson
Präsident der Vereinigten von Amerika
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Hesse

Beitrag von Hesse »

Handelsabkommen
zwischen dem Deutschen Reich und dem Königreich Niederlande

Die beiden hier unterzeichnenden Parteien schließen hiermit ein Handelsabkommen ab. Dadurch soll beiden Parteien der Handel untereinander ermöglicht werden.


[X] Baron Kurt von Lersner,
Botschafter des Deutschen Reiches in Den Haag für das Deutsche Reich im Auftrage seiner kaiserlichen Majestät, Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen, Kaiser des Deutschen Reiches etc. etc. etc.

[X] Wilhelmina Helena Pauline Maria,
Prinzessin von Oranien-Nassau, Königin der Niederlande
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Graf Radetzky
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Beitrag von Graf Radetzky »

Handelsabkommen
zwischen der österreichisch-ungarischen Monarchie und dem Dominion Canada

Die beiden hier unterzeichnenden Parteien schließen hiermit ein Handelsabkommen ab. Dadurch soll beiden Parteien der Handel untereinander ermöglicht werden.

Für die österreichisch-ungarische Monarchie
Leopold Freiherr von Andrian zu Werburg

Für das Dominion Canada
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Heinrich VIII
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Graf Radetzky
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Beitrag von Graf Radetzky »

Abkommen über Durchmarschrechte
zwischen der österreichisch-ungarischen Monarchie und dem Dominion Canada

Die beiden hier unterzeichnenden Parteien schließen hiermit ein Abkommen ab. Dadurch soll beiden Parteien die Verteidigung des Vaterlandes erleichtert werden.

Folgende Vertragsklauseln sind von beiden Parteien einzuhalten:

§1
Durchmarschrechte werden nur im Kriegsfall eingeräumt, für den Weg zur Front und nach vorheriger Absprache in Ausnahmefällen.

§2
Sollte eine der unterzeichnenden Parteien einen Krieg gegen einen 3. Staat beginnen so ist vorher die andere unterzeichnende Partei zu informieren, da sonst kein Rechtsanspruch aus diesem Abkommen abgeleitet werden kann.

§3
Sollte eine der unterzeichnenden Parteien angegriffen werden, so entfalllen die in §2 aufgeführten Klauseln.

§4
Dieses Abkommen stellt keinen aggressiven Akt gegen einen anderen Staat dar.

Für die österreichisch-ungarische Monarchie
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Für das Dominion Canada
Charles Laurent
Botschafter des Dominion Canada in der österreichisch-ungarischen Monarchie
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