@Pyrrus
Indirekt geht das im Nachhinhein schon, es hängt aber fast immer am Disziplinarvorgesetzten, ob was geschieht
Wie denn? Der Soldat muss vor der Tat diese entweder ankündigen oder im Nachhinein sagen, dass er nicht die Absicht hatte, je wieder zu kommen. Im Nachhinein bedeutet in der Regel während der Verhandlung vor dem Truppendienstgericht. Wie das der Disziplinarvorgesetzte bewerkstelligen soll, weiss ich nicht.
Symptomatisch ist dieses Problem aber nicht, denke ich. In jedem Durchgang der Grundausbildung hat man im Schnitt immer einen dabei, der seinen KDV-Antrag nicht oder zu spät gestellt hat - besonders bei Abiturienten ;-). Ansonsten sind das eher Gleichgültige, die aus Faulheit oder schierer Unlust nicht zum Dienst kommen - oder weil sie "Stress" zuhause haben und eigenmächtigen Urlaub dem klärenden Gespräch mit Vorgesetzten vorziehen....
Mittlerweile habe ich den Eindruck gewonnen, dass viele Wehrdienstleistende ganz zufrieden sind und die Bundeswehr immer mehr ein Arbeitgeber als eine Armee wird. Etliche geben Freiwilligenmeldungen ab oder wollen Zeitsoldaten werden, die das Soldatsein überhaupt nicht verinnerlicht haben, sondern halt nur daran denken, überhaupt zu arbeiten und Geld zu verdienen. Damit ist dann keinem geholfen.
Banzai