von Jörg von Frundsberg » Mi 21.03.2012, 10:57
Da das andere Thema geschlossen wurde .
Hier ein Auszug aus WIki:
Manstein
Der Prozess gegen ihn vor einem britischen Militärgericht – es war überdies der letzte alliierte Kriegsverbrecherprozess – begann am 23. August 1949 im Hamburger Curiohaus, nur wenige Tage vor der Wahl zum Ersten Deutschen Bundestag. Das Gericht setzte sich aus sieben Vertretern zusammen, mit Generalleutnant Sir Frank Simpson als Vorsitzendem sowie Generalmajor Douglas Wade als dessen Stellvertreter.[11] Hauptankläger war Sir Arthur Comyns-Carr, der bereits im Kriegsverbrechertribunal in Tokio die englische Regierung vertreten hatte.[12] Verteidigt wurde Manstein von Reginald Paget, dem spätere Baron Paget of Northampton und Queens' Counselor, der über den Prozess auch ein Buch schrieb.[13] sowie Hans Laternser , während die Anwälte Walter Grimm und Walter Siemers nach Beschluss der britischen Regierung aus dem vorgesehenen Verteidigungsteam ausschieden.[14]
Die Anklage lautete nicht auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit, sondern Verletzung der Kriegsgesetze und Mitverantwortung für Kriegsverbrechen in insgesamt 17 Punkten.[15] Große Teile der deutschen wie auch britischen Presse nahm sofort Stellung diesen angeblich so verspäteten Prozess.[16] Da den deutschen Kriegsgefangenen Vermögensbesitz untersagt war, wurde eine Spendenaktion zugunsten der Finanzierung der Verteidigung Mansteins eingerichtet, zu dessen ersten Einzahlern Winston Churchill gehörte.[17] Die Verteidigung zielte darauf ab, die Rechtmäßigkeit des Prozesses anzuzweifeln und die Wehrmacht als nicht verbrecherische Organisation darzustellen. Sie bestritt jede individuelle Schuld des Angeklagten, betonte die Ohnmacht des in Befehlsstrukturen eingebundenen Generalfeldmarschalls und relativierte mehrere Anklagepunkte durch Verweis auf ein tu quoque bei den Siegermächten.[18]
Manstein wurde am 19. Dezember 1949 vom britischen Militärgericht in acht Anklagepunkten freigesprochen, in neun weiteren jedoch für schuldig befunden. So wurde er von einer aktiven Beteiligung an Verbrechen des SD, der Übergabe von Juden, Sinti und Roma und Kommunisten an den SD und ihre Erschießung freigesprochen. Verurteilt wurde er unter anderem, weil er seine Aufsichtspflicht als Oberbefehlshaber vernachlässigt habe, Deportationen zugelassen, Erschießungen von Kriegsgefangenen geduldet und die Auslieferung von Politkommissaren an den SD erlaubt hatte. An den Verbrechen in Polen lastete man ihm keine aktive Beteiligung an, jedoch habe er seine Aufsichtspflicht als Oberbefehlshaber vernachlässigt und damit den Völkermord mitgetragen. Er wurde zu 18 Jahren Haft verurteilt, auf die ihm die vier Jahre Gefangenschaft seit 1945 zunächst nicht angerechnet wurden.[19]
Von Seiten der Verteidigung wurde das Urteil dahingehend kritisiert, dass die Verteidigung, anders als die Anklage, keinen Zugang zu den in Washington liegenden deutschen Akten hatte; dass die Haager Landkriegsordnung von 1907, auf die sich die Anklage stützte, eine Allbeteiligungsklausel hatte, aber die Sowjetunion und andere Staaten ihr nicht angehörten und das Gericht dieses Problem der Nichtgültigkeit umging, indem es die Konvention selbst nicht als bindend anerkannte, aber deren Wortlaut; und weil die Anklage eine Berufung auf höheren Befehl nicht zuließ, obwohl es bei den Alliierten selbst diese Berufung gab, aber diese nachträglich im britischen Militärstrafrecht geändert wurde.
Darauf würden wir gerne das Moderat hinweisen . Während wir die Diskussion über den General Steiner noch verstehen können sind wir doch überrascht das der werten Chris sein Avatar genommen wurde ....
Wir bitten das zu überdenken ! die ganze Sache stinkt ! wir können zwar die Entscheidung des Moderats zwar verstehen ,aber man könnte die Sache auch so regeln das die Leute die den Avatar sich ausgesucht haben behalten und ab heute der Avatar verschwindet .
p.S wir können uns den werten Chris einfach nicht ohne den Avatar vorstellen

Da das andere Thema geschlossen wurde .
Hier ein Auszug aus WIki:
Manstein
[font="Courier New"]
Der Prozess gegen ihn vor einem britischen Militärgericht – es war überdies der letzte alliierte Kriegsverbrecherprozess – begann am 23. August 1949 im Hamburger Curiohaus, nur wenige Tage vor der Wahl zum Ersten Deutschen Bundestag. Das Gericht setzte sich aus sieben Vertretern zusammen, mit Generalleutnant Sir Frank Simpson als Vorsitzendem sowie Generalmajor Douglas Wade als dessen Stellvertreter.[11] Hauptankläger war Sir Arthur Comyns-Carr, der bereits im Kriegsverbrechertribunal in Tokio die englische Regierung vertreten hatte.[12] Verteidigt wurde Manstein von Reginald Paget, dem spätere Baron Paget of Northampton und Queens' Counselor, der über den Prozess auch ein Buch schrieb.[13] sowie Hans Laternser , während die Anwälte Walter Grimm und Walter Siemers nach Beschluss der britischen Regierung aus dem vorgesehenen Verteidigungsteam ausschieden.[14]
Die Anklage lautete nicht auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit, sondern Verletzung der Kriegsgesetze und Mitverantwortung für Kriegsverbrechen in insgesamt 17 Punkten.[15] Große Teile der deutschen wie auch britischen Presse nahm sofort Stellung diesen angeblich so verspäteten Prozess.[16] Da den deutschen Kriegsgefangenen Vermögensbesitz untersagt war, wurde eine Spendenaktion zugunsten der Finanzierung der Verteidigung Mansteins eingerichtet, zu dessen ersten Einzahlern Winston Churchill gehörte.[17] Die Verteidigung zielte darauf ab, die Rechtmäßigkeit des Prozesses anzuzweifeln und die Wehrmacht als nicht verbrecherische Organisation darzustellen. Sie bestritt jede individuelle Schuld des Angeklagten, betonte die Ohnmacht des in Befehlsstrukturen eingebundenen Generalfeldmarschalls und relativierte mehrere Anklagepunkte durch Verweis auf ein tu quoque bei den Siegermächten.[18]
Manstein wurde am 19. Dezember 1949 vom britischen Militärgericht in acht Anklagepunkten freigesprochen, in neun weiteren jedoch für schuldig befunden. So wurde er von einer aktiven Beteiligung an Verbrechen des SD, der Übergabe von Juden, Sinti und Roma und Kommunisten an den SD und ihre Erschießung freigesprochen. Verurteilt wurde er unter anderem, weil er seine Aufsichtspflicht als Oberbefehlshaber vernachlässigt habe, Deportationen zugelassen, Erschießungen von Kriegsgefangenen geduldet und die Auslieferung von Politkommissaren an den SD erlaubt hatte. An den Verbrechen in Polen lastete man ihm keine aktive Beteiligung an, jedoch habe er seine Aufsichtspflicht als Oberbefehlshaber vernachlässigt und damit den Völkermord mitgetragen. Er wurde zu 18 Jahren Haft verurteilt, auf die ihm die vier Jahre Gefangenschaft seit 1945 zunächst nicht angerechnet wurden.[19]
Von Seiten der Verteidigung wurde das Urteil dahingehend kritisiert, dass die Verteidigung, anders als die Anklage, keinen Zugang zu den in Washington liegenden deutschen Akten hatte; dass die Haager Landkriegsordnung von 1907, auf die sich die Anklage stützte, eine Allbeteiligungsklausel hatte, aber die Sowjetunion und andere Staaten ihr nicht angehörten und das Gericht dieses Problem der Nichtgültigkeit umging, indem es die Konvention selbst nicht als bindend anerkannte, aber deren Wortlaut; und weil die Anklage eine Berufung auf höheren Befehl nicht zuließ, obwohl es bei den Alliierten selbst diese Berufung gab, aber diese nachträglich im britischen Militärstrafrecht geändert wurde.[/font]
Darauf würden wir gerne das Moderat hinweisen . Während wir die Diskussion über den General Steiner noch verstehen können sind wir doch überrascht das der werten Chris sein Avatar genommen wurde ....
Wir bitten das zu überdenken ! die ganze Sache stinkt ! wir können zwar die Entscheidung des Moderats zwar verstehen ,aber man könnte die Sache auch so regeln das die Leute die den Avatar sich ausgesucht haben behalten und ab heute der Avatar verschwindet .
p.S wir können uns den werten Chris einfach nicht ohne den Avatar vorstellen :eek: