Gemeldete Private Nachricht von dooya

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von Alith Anar » Mi 13.03.2024, 08:03

Sorry, war gestern beschäfftigt.

Bin auch dafür.
Das Kulturforum ist eh abgesichert, so das man ohne PW nicht reinkommt (und das hat nicht jeder) ausserdem ist es unangemeldet gar nicht sichtbar.

Is für mich jetzt eher: Ich zeige Fotos auf einer Familienfeier ...

von dooya » Mi 13.03.2024, 07:59

Bislang zwei Stimmen dafür. Noch weitere Meinungen?

von Montesquieu » Di 12.03.2024, 11:24

Es kommt mal wieder drauf an:

Gemälde und Fotos und Kunst, ja. Urheberrechtlich geschützt. Aber auch nur innerhalb des zeitlichen Rahmens.

Ein Samuraischwert? Nö.

In dem Fall geht es immer um das Hausrecht, denke ich und nicht um das Urheberrecht. Und da ist immer die Frage, wie groß die Gruppe ist, denen man ein Foto zur Verfügung stellt?

Ist eine abgeschlossene Gruppe mit einer überschaubaren Anzahl an Mitgliedern nicht mehr privat? Ich würde sagen: doch ist es. Deswegen ist es kein Bruch des Hausrechts und eine öffentliche Verbreitung über social media.

von dooya » Di 12.03.2024, 11:12

Montesquieu hat geschrieben:Ich würde sagen: Ja, machen.

Obwohl es natürlich wischi waschi ist.

Das Urheberrecht hat aber immer noch Taurus an den Fotos, Veröffentlichung bei Social Media zu privaten Zwecken sollte auch eigentlich erlaubt sein. Sogar die Preußen erlauben das, weil sie es nicht verbieten konnten:

https://www.spsg.de/forschung-sammlunge ... aufnahmen/

Fremde Fotos darf man ohne Erlaubnis nicht verteilen, aber es sind ja seine eigenen.
Das was du da verlinkst, sind keine allgemeingültigen Regelungen, sondern ist wie im Titel festgehalten lediglich die "RICHTLINIE DER STIFTUNG PREUSSISCHE SCHLÖSSER UND GÄRTEN BERLIN-BRANDENBURG", also deren Hausrecht.

Wenn du urheberrechtlichh geschützte Kunstwerke fotografierst und veröffentlichst, verletzt du die Rechte des Künstlers/Urhebers. Davon abgesehen fällt eine Veröffentlichung auf social media nicht unter den Privatgebrauch.

Linksammlung zum Thema:

https://www.medienrechtsanwaelte.de/new ... 0darstellt.

https://www.123recht.de/ratgeber/urhebe ... 10157.html

von [B@W] Abominus » Di 12.03.2024, 11:00

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi- ... os=0&anz=1

Passt nicht ganz, weil es da um die Kopie eines Photos geht. Wie so oft im Recht: "Vor Gericht und auf Hoher See ist man Gottes Gnade ausgesetzt."

Ansonsten: Besichtigungsvertrag. Da hat man sich schuldrechtlich zu etwas verpflichtet (https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... erlassung/).
Und auch die selbst geschossenen Aufnahmen habe der Mann nicht ins Netz stellen dürfen, so die Karlsruher Richter. Denn damit verstieß er gegen den Besichtigungsvertrag, den er bei seinem Besuch des Museums mit eben diesem abgeschlossen hatte, wie der BGH weiter ausführte. Im Museum seien deutliche Hinweisschilder angebracht worden, die eine durchgestrichene Kamera zeigten. Diese unmissverständlichen Piktogramme seien als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) nicht zu beanstanden und daher wirksamer Vertragsbestandteil geworden, so der für das Urheberrecht zuständige erste Senat. Aus diesem vertraglich vereinbarten Fotografierverbot könne das Museum daher einen Unterlassungsanspruch ableiten.
Ich hab auch schon Bilder in Socialmedia hochgeladen, hab vorher beim Museum nachgefragt: "Privater Account, ist das mega?" - "Jo, is mega, mach mal Abo."

von Montesquieu » Di 12.03.2024, 10:52

Ich würde sagen: Ja, machen.

Obwohl es natürlich wischi waschi ist.

Das Urheberrecht hat aber immer noch Taurus an den Fotos, Veröffentlichung bei Social Media zu privaten Zwecken sollte auch eigentlich erlaubt sein. Sogar die Preußen erlauben das, weil sie es nicht verbieten konnten:

https://www.spsg.de/forschung-sammlunge ... aufnahmen/

Fremde Fotos darf man ohne Erlaubnis nicht verteilen, aber es sind ja seine eigenen.

Gemeldete Private Nachricht von dooya

von dooya » Di 12.03.2024, 10:37

dooya hat eine Private Nachricht gemeldet.

Grund:
Siehe Anfrage in den zitierten PMs.

Rechtlich wäre es formell sicherlich nicht ok, aber ich hielte die Wahrscheinlichkeit einer Anzeige für eher gering. Würde daher die Bilder zulassen, wollte das aber nicht allein entscheiden.

Was meinen die Herren?
Absender: Taurus
Ursprünglicher Inhalt:
dooya hat geschrieben:
Taurus hat geschrieben:


Werter dooya,

vielen Dank dafür und gleich eine rechtliche Frage dazu. Wir waren vor einigen Monaten im Samuraimuseum in Berlin und dachten, das einige Impressionen davon auch hier durchaus auf Interesse stoßen würden.

Nun verhält es sich so, das die Hausordnung besagt, das Fotoaufnahmen für private Zwecke zwar gestattet sind, eine Veröffentlichung z.B. in sozialen Medien unter Umständen eine Verletzung des Urheberrechts sein könnte (wohl weil auch Teile einer privaten Sammlung dort ausgestellt sind). Also viel Konjunktiv und nichts genaues.

Gilt das dann auch für SI? Das Kulturforum ist ja nicht pauschal öffentlich einsehbar, man ist "unter sich", aber diesbezüglich sind wir reichlich unsicher. Vom Gefühl her würden wir "Nein, verboten" sagen, aber ihr könnt sicher zur endgültigen Aufklärung beitragen.

Danke, viele Grüße
Taurus
Werter Tarus,
vorab: ich bin kein Jurist, daher ist das folgende nur meine private Einschätzung. Ich würde davon ausgehen, dass das Posten eines Bildes im Kulturbereich des Forums eine Veröffenltichung und auch eine Verbreitung des Bilds darstellt (siehe bspw. hier).

Die Klausel zur Veröffentlichung in sozialen Medien scheint eine Standardklausel zu sein, die so auch von anderen Museen verwendet wird. Allerdings würde das Urheberrecht eigentlich nur bei Werken greifen, die jünger als 70 Jahre sind.

Soll ich mal intern fragen, wie die Moderatskollegen das sehen?

Viele Grüße
dooya


Natürlich, sehr gerne. Rechtssicherheit durch Profis ist ohnehin durch nichts zu ersetzen. Ich muss das ja nicht ohne Rücksicht auf Verluste machen, glaube aber, das es doch auf einiges Interesse stoßen würde.

Aber falls nicht, dann halt eben nicht.


Grüße
Taurus

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