Und der Tag bringt gute Neuigkeiten
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- Stupor Mundi
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- KIWI
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+6
Haben noch keine Steuerrückzahlung für 2012 erhalten und haben nun in der Zeitung gelesen das die Finanzämter erst eine neue Software aufspielen müssen, um die eingereichten Formulare zu bearbeiten. Dies kann bis März 2013 dauern. Ja, warum ist es dann im Thread "Und der Tag bringt gute Neuigkeiten"
WIr haben uns nicht vertan. Der Grund ist nur, wir haben die Rückzahlung gar nicht nötig und somit können wir auch warten
HarHarHarHarHarHar 
Europa-Universalis 2 - AAR/ Hearts of Iron 2: Doomsday - AAR- Brett - & Tabletop-Spiele - AAR Albuera in Spanien am 1811
Zu finden im AAR-Thread
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- [B@W] Abominus
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- Jörg von Frundsberg
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+6
So 3 Wochen frei!!! einen guten Freund wieder gefunden (Es lebe hoch der Rantanplan )
und und jetzt kommts wir haben UNS ALLE STAFFEL VON BONANZA GEKAUFT !!!! 7 Staffel und ungefähr 400 FOLGEN
und für am Wochenende besorgt mein Cousin Bärchenschlafanzüge und wir Whisky und Zigarren und dann schauen wir sie alle
Merde perdu encore ! letzte Worte des Marquis Montcalm bei der Schlacht bei Quebec 1759
Des Frundsberg gesammelte Werke
http://www.si-games.com/forum/showthrea ... post713072
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- derblaueClaus
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+14
Wir werden an diesem Wochenende ähnlich lange auf bleiben wie der werte Frundsberg. Aber statt verschrobener Farmer schauen wir uns lieber verschrobene Hinterwälder auf Schlittschuhen an. 
http://www.youtube.com/watch?v=SYuZe0VgfVI
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Who we are is but a stepping stone to what we can become
Illuminat und Graue Eminenz von Allenthalben im CWII-ARR Dishonor of the Blue ?
- RumsInsFeld
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- Colonel Chris
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+12
Tja, ich weiß nicht, ob das eine gute Nachricht ist... Die Versicherung hat den Q5 vom Vertragshändler zwecks Begutachtung abgeholt.
Die wollen wohl prüfen, ob sich ein versicherungsrechtlicher Streit mit mir lohnt. was ich an sich schon als gute Aussicht für mich werte.
Auf jeden Fall krieg ich ein Gutachten umsonst.
Die wollen wohl prüfen, ob sich ein versicherungsrechtlicher Streit mit mir lohnt. was ich an sich schon als gute Aussicht für mich werte.
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Erich von Manstein, bester Feldherr der Moderne
Hört auf zu jammern! Es gibt IMMER jemanden, dem es schlechter geht! Also: packt es an!
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Ist es denn nun ein Totalschaden oder nicht? Klar, die Versicherungen rechnen knallhart durch. Kommt dann wahrscheinlich nur auf die Höhe des Schadens an. Ich nehme an ihr habt eine Rechtsschutzversicherung für diesen Fall?!Colonel Chris hat geschrieben:Tja, ich weiß nicht, ob das eine gute Nachricht ist... Die Versicherung hat den Q5 vom Vertragshändler zwecks Begutachtung abgeholt.
Die wollen wohl prüfen, ob sich ein versicherungsrechtlicher Streit mit mir lohnt. was ich an sich schon als gute Aussicht für mich werte.
Auf jeden Fall krieg ich ein Gutachten umsonst.
- [B@W] Abominus
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+25
http://www.rechtsanwalt-heim.com/504631 ... index.html
Mein Schuss ins Blaue, ein echter Fachanwalt für Verkehrsrecht (oder Versicherungsrecht) (gibt es den überhaupt?) kann das sicherlich besser erklären...2. Zivilrechtliche Konsequenzen
Häufig kommt es bei Trunkenheitsfahrten zu Unfällen mit Fremd- und Eigenschaden.
2.1. Fremdschaden
Wird bei einem Verkehrsunfall ein Dritter geschädigt, kann er nach § 3 des Gesetzes über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter ( PflVG ) im Rahmen der Leistungspflicht aus dem Versicherungsverhältnis direkt von der Haftpflichtversicherung des Halters Ersatz seines Schadens fordern. Trunkenheitsfahrten sind nicht im PflVG ausgeschlossen.
Im Verhältnis zu ihrem Versicherungsnehmer ist jedoch die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Fahrer alkoholbedingt nicht in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen, § 2 b Abs. 1 e der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung ( AKB ). Bei einer solchen Obliegenheitsverletzung kann die Versicherung nach § 2 b Abs. 2 AKB 5.000,-- € vom Fahrzeughalter zurückverlangen.
Bei Fremdschäden ist die Haftung also auf 5.000,-- € beschränkt.
2.2. Eigenschaden
Nach § 61 Versicherungsvertragsgesetz ( VVG ) ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
Vorsätzlich handelt, wer weiß und will, was er tut.
Grob fahrlässig handelt nach der ständigen Rechtsprechung des BGH nur, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt gröblich, d. h. in hohem Grade, außer acht lässt und nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten musste; eine schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung.
Nach dieser Rechtsprechung des BGH ist ein auf Alkoholgenuss zurückzuführender Fahrzeugschaden grundsätzlich grob fahrlässig im Sinne des § 61 VVG verursacht worden. Gleiches gilt aber auch für Personenschäden, die über eine Insassenunfallversicherung nach § 16 AKB normalerweise versichert wären.
Nach § 61 VVG besteht also weder ein Anspruch auf Ersatz des eigenen Fahrzeugschaden aus der Fahrzeugversicherung ( sog. Kaskoschaden ) noch des eigenen Personenschadens aus der Unfallversicherung.
- Colonel Chris
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+12
Ich werde je einen Anwalt zwecks strafrechtlicher und einen wegen versicherungsrechtlicher Angelegenheiten einschalten. Über meine Rechtsschutzversicherung natürlich.
Der erste Eindruck des Gutachters ging Richtung 12.000€ und Reperaturwürdig.
Im Falle, daß die Versicherung nicht leistet, trifft es mich dann ja nicht "so hart"...
Der erste Eindruck des Gutachters ging Richtung 12.000€ und Reperaturwürdig.
Im Falle, daß die Versicherung nicht leistet, trifft es mich dann ja nicht "so hart"...
Erich von Manstein, bester Feldherr der Moderne
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Eldanesh
Hängt vom Versicherer ab: die besseren Anbieter haben ne Klausel namens "Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit" - damit sind "normale" Suff-fahrten abgedeckt, solangs nicht vollends in den Volltrunken-bereich geht.... Aber Chris macht doch in Versicherungen? Wird ja wohl am betsen wissen ob und was der eigene Laden leistet ...Sofern die Versicherung mitbekommen hat, dass da Alkohol im Spiel war, müssen die überhaupt noch was zahlen?
- Colonel Chris
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Zum Glück hab ich dieses Fahrzeug nicht bei mir versichert. Meine Frau hatte schon öfter mal Blechschäden verursacht. Sie nimmt das nicht so genau, denn der gutverdienende Mann zahlt ja.Eldanesh hat geschrieben:Hängt vom Versicherer ab: die besseren Anbieter haben ne Klausel namens "Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit" - damit sind "normale" Suff-fahrten abgedeckt, solangs nicht vollends in den Volltrunken-bereich geht.... Aber Chris macht doch in Versicherungen? Wird ja wohl am betsen wissen ob und was der eigene Laden leistet ...
Die Kehrseite: die VGH wird evt. versuchen, sich herauszuwinden.
Erich von Manstein, bester Feldherr der Moderne
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- Cholerik
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Ich weiss nich, wie alt die Bedingungen deiner Kfz bei der VGH sind, aber mit den aktuellen kannst du das mit der VK knickenColonel Chris hat geschrieben:Zum Glück hab ich dieses Fahrzeug nicht bei mir versichert. Meine Frau hatte schon öfter mal Blechschäden verursacht. Sie nimmt das nicht so genau, denn der gutverdienende Mann zahlt ja.
Die Kehrseite: die VGH wird evt. versuchen, sich herauszuwinden.
Kill all my demons, and my angels might die too.-Tennessee Williams-