Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar - freilassen?
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Gerade gefunden, ein interessantes Interview mit einer Tochter von Ulrike Meinhof (ebenfalls Ex-RAF). Sie sieht grundsätzlich keine Probleme dabei, Mohnhaupts Reststrafe zur Bewährung auszusetzen, zweifelt aber stark an der Sinnhaftigkeit des Gnadengesuchs von Klar.
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Eugéne
Die Frage ist immer, wie eine wirkungsvolle aktive Reue aussehen sollte. Natürlich ist es eine Idealvorstellung dass Täter aktiv über ihre Rolle in dem jeweiligen Verbrechen Auskunft gegeben haben.
Tatsache ist aber leider, dass dies noch nie wirklich ausgeübt wurde. Es würde meiner Meinung nach nicht für die neue wiedereinigte Bundesrepublik Deutschland sprechen, "Staatsfeinde" aus Zeiten des Kalten Krieges härter zu bestrafen als Verantwortliche für die Tote an der deutsch-deutschen Grenze oder aktive Verbrecher im Holocaust.
Ja sogar, simple namenlosenlosen Verbrechern wird Gnade zugestanden. Es ist meiner Meinung nach ein wirkungsvolleres Mittel hier Gnade walten zu lassen als pure Vergeltung.
Tatsache ist aber leider, dass dies noch nie wirklich ausgeübt wurde. Es würde meiner Meinung nach nicht für die neue wiedereinigte Bundesrepublik Deutschland sprechen, "Staatsfeinde" aus Zeiten des Kalten Krieges härter zu bestrafen als Verantwortliche für die Tote an der deutsch-deutschen Grenze oder aktive Verbrecher im Holocaust.
Ja sogar, simple namenlosenlosen Verbrechern wird Gnade zugestanden. Es ist meiner Meinung nach ein wirkungsvolleres Mittel hier Gnade walten zu lassen als pure Vergeltung.
- DBM
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+15
Man darf dabei nicht vergessen, es gab an der innerdeutschen Grenze einen SchießBEFEHL (REchtfertigung für die Schützen). Außerdem handelte es sich um einen unabhängigen Staat. Das Urteilen über DDR-Würdenträger halte ich z.T. eh für Siegerjustiz.
Aber in 24 Jahren kann man schonmal bei Frau Schleier anrufen und ihr sagen, dass man einsieht einen Fehler gemacht zu haben. Das Heuchelei auch nichts bringt, sehe ich auch so. Aber Anstand zu haben und für seine Fehler die Verantwortung zu übernehmen halte ich für unabdingbar bei einer solchen Begrandigung/Strafminderung.
Aber in 24 Jahren kann man schonmal bei Frau Schleier anrufen und ihr sagen, dass man einsieht einen Fehler gemacht zu haben. Das Heuchelei auch nichts bringt, sehe ich auch so. Aber Anstand zu haben und für seine Fehler die Verantwortung zu übernehmen halte ich für unabdingbar bei einer solchen Begrandigung/Strafminderung.
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R.I.P Stauffenberg
Orden: KK, GO, OFO-III, DO, BHO
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So? Und Du bist sicher im richtigen Thread gepostet zu haben?suo hat geschrieben:Dieser Thread zeigt, dass die derzeitige US-Administration einen guten Teil ihrer Absichten erreicht, auch wenn sie derzeit in Deutschland wenig beliebt ist.
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Eugéne
Warum sprach ich wohl auch von den:Man darf dabei nicht vergessen, es gab an der innerdeutschen Grenze einen SchießBEFEHL (REchtfertigung für die Schützen).
Sicher sind damit nicht die Angehörigen der Grenztruppen gemeint, die da eingesetzt wurden.Verantwortliche für die Tote an der deutsch-deutschen Grenze
- ulysses
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+4
M. E. nicht, auch abgesehen von den technischen Schwierigkeiten. Man kann es Frau Schleyer wohl kaum zumuten, sich das "Von-der-Seele-Reden" derjenigen anzuhören, welche ihren Gatten getötet haben. Das Bestehen auf bekennende Reue halte ich für einen Irrweg, da der geneigte "ich-will-raus"-Lügner so angespornt wird, über wirkliche Umkehr nichts gewonnen ist.DBM hat geschrieben:...Aber in 24 Jahren kann man schonmal bei Frau Schleier anrufen und ihr sagen, dass man einsieht einen Fehler gemacht zu haben. Das Heuchelei auch nichts bringt, sehe ich auch so. Aber Anstand zu haben und für seine Fehler die Verantwortung zu übernehmen halte ich für unabdingbar bei einer solchen Begnadigung/Strafminderung.
Die Tötung, ja Ermordung eines Menschen ist kein schlichter Fehler, für welchen Verantwortung übernommen werden kann (was sich bloß als Lippenbekenntnis darstellen kann - wie sonst sollte Verantwortung übernommen werden? Mir fällt da nichts geeignetes ein). Der Täter soll schön leise in der Ecke sitzen bleiben und lieber nichts sagen. Nach Ablauf der Haftverbüßung - gegebenfalls mit vorzeitiger Entlassung aus dem geschlossenen Vollzug, u. U. sogar im Gnadenwege nach rund 25 Jahren - soll man ihn/sie trotzdem und gerade deswegen rauslassen.
- Montesquieu
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+22
Arminus hat geschrieben:Interessant, wieviele doch hier plötzlich so antike Schinken wie die Bibel* heranziehen, von denen sich unser Rechtssystem doch eigentlich schon vor Zeiten distanziert hat.
Kennst du einen besseren Hintergrund zur Gnade als Jesus H. Christ? Wenn ja, dann her damit. Mich dürstet es nach anderen moralischen Quellen. Denn von Recht habe ich in den Argumenten der Befürworter nichts gelesen.
Viele Politiker nahmen den Satz: "Gnade vor Recht..." in den Mund. Läuft dieser Akt dann außerhalb des Rechtssystems ab? Wenn ja, dann ist er ein moralischer, wo wir wieder bei Jesus sind.
edit: http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 77,00.html
Das ist der Artikel, der mich stutzig macht. Ist wirklich eher eine biblisch-moralisch Argumentation.
Der texanische Senator der Herzen
Natürlich bewegen sich beide Vorgänge im deutschen Recht. 
Die Möglichkeit für Mohnhaupt, nach 24 Jahren in Haft freizukommen ist Standardprozedur. Und der Präsident verfügt über die Möglichkeit des Gnadenaktes gegenüber jedem (?) Verbrecher.
Meine Kritik bezog sich auf das schnelle Ziehen des Alten Testaments durch den werten Canaris - da kann man ja mal nach Jesus drin suchen...
Und was Politiker so nebenbei dazwischenschwätzen ist nicht weiter relevant...
Die Möglichkeit für Mohnhaupt, nach 24 Jahren in Haft freizukommen ist Standardprozedur. Und der Präsident verfügt über die Möglichkeit des Gnadenaktes gegenüber jedem (?) Verbrecher.
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Und was Politiker so nebenbei dazwischenschwätzen ist nicht weiter relevant...
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Hesse
Ehrlich gesagt würde ich ohne genaue Kenntnis des Sachverhalts, damit meine ich nicht durch die teilweise sehr parteiische Berichterstattung in den Medien, hier keine wirkliche Aussage treffen wollen. Dieser Fall ist meiner Ansicht sehr heikel, ähnlich Fällen von Sexualstraftätern oder eben auch von den Mauerschützen. Hier spielen teilweise sehr viel Emotionen hinein, die eben gerade nichts bei der strafrechtlichen Beurteilung zu suchen haben.
Vielleicht sollte der alte RAF-Verteidiger Schily sich mal dazu äußern, wie er die Sicherheitslage als Ex-Innenminister sehen würde, wenn nun RAF-Terroristen vorzeitig aus der Haft entlassen werden
.
Ansonsten vertraue ich dabei unserem Rechtssystem, daß meiner Ansicht prinzipiell tauglich genug ist. Ansonsten könnte ich gleich meine Hoffnungen in den Rechtsstaat begraben.
Vielleicht sollte der alte RAF-Verteidiger Schily sich mal dazu äußern, wie er die Sicherheitslage als Ex-Innenminister sehen würde, wenn nun RAF-Terroristen vorzeitig aus der Haft entlassen werden
Ansonsten vertraue ich dabei unserem Rechtssystem, daß meiner Ansicht prinzipiell tauglich genug ist. Ansonsten könnte ich gleich meine Hoffnungen in den Rechtsstaat begraben.
- suo
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Ja. Wenn ich lese, wie einige Regenten über Todesstrafe, eine harte Linie in der Justiz und Terrorismus schreiben, kommt mir dieser Gedanke.G'Kar hat geschrieben:So? Und Du bist sicher im richtigen Thread gepostet zu haben?![]()
Der Wanderer muß nicht nur den Weg, sondern auch den Horizont dahinter sehen.
Naja, ich glaube diesmal sind die Amis ausnahmsweise nicht verantwortlich. 
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- Vernichter
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Ich würde die Rolle von Emotion und Gefühl bei Urteilsfindung und Gerechtigkeitsempfinden gar nicht mal als dermaßen negativ bewerten. Gelegentlich weisen uns unsere menschlichen Gefühle auf bestimmte Sachverhalte hin, welche bei nur nüchterner Betrachtung in einem gänzlich trügerischen Licht erscheinen würden.Hesse hat geschrieben:Dieser Fall ist meiner Ansicht sehr heikel, ähnlich Fällen von Sexualstraftätern oder eben auch von den Mauerschützen. Hier spielen teilweise sehr viel Emotionen hinein, die eben gerade nichts bei der strafrechtlichen Beurteilung zu suchen haben.
Da diese beiden Personen Taten mit besonders schwerwiegenden Konsequenzen auf ihre Schultern geladen haben, neige ich dazu, selbst im Falle ihrer Reue, eine lebenslange Freiheitsstrafe als gerechtfertigt zu empfinden; und dies nicht nur, weil sie staats- und gesellschaftsfeindlich handelten, sondern dies im Namen einer Ideologie taten, welche in Deutschland nicht wieder (manche würden sagen: nicht weiter) an Boden gewinnen darf.
- Drantos
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Mohnhaupt sollte freigelassen werden und Klar sollte seine Mindeststrafe noch absitzen.
Gründe:
Mohnhaupt sollte mindestens 24 Jahre sitzen. Das hat sie. Jetzt kann sie auf Bewährung entlassen werden, wenn sie keine Bedrohung mehr darstellt. Reue spielt im Justizrecht keine Rolle.
Klar soll wohl mindestens 26 Jahre sitzen. Also Gnadengesuch in die Tonne - 2 Jahre sitzen lassen und dann raus.
Laut GG ist vor dem Gesetz jeder gleich. Deshalb ist eine Ungleichbehandlung der Terroristen gegenüber gewöhnlichen Kriminellen meines Erachtens nicht rechtens und moralisch fragwürdig.
Meine persönliche Meinung spielt da keine Rolle. Ich finde, dass der Sühnegedanke mehr im Vordergrund stehen müsste und dass man bei bestimmten Verbrechen die Türe für immer verschlossen halten sollte.
cu Drantos
Gründe:
Mohnhaupt sollte mindestens 24 Jahre sitzen. Das hat sie. Jetzt kann sie auf Bewährung entlassen werden, wenn sie keine Bedrohung mehr darstellt. Reue spielt im Justizrecht keine Rolle.
Klar soll wohl mindestens 26 Jahre sitzen. Also Gnadengesuch in die Tonne - 2 Jahre sitzen lassen und dann raus.
Laut GG ist vor dem Gesetz jeder gleich. Deshalb ist eine Ungleichbehandlung der Terroristen gegenüber gewöhnlichen Kriminellen meines Erachtens nicht rechtens und moralisch fragwürdig.
Meine persönliche Meinung spielt da keine Rolle. Ich finde, dass der Sühnegedanke mehr im Vordergrund stehen müsste und dass man bei bestimmten Verbrechen die Türe für immer verschlossen halten sollte.
cu Drantos
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Hesse
Gerechtigkeitsempfinden und eine strafrechtliche Beurteilung nach den Vorgaben unseres Rechtsstaates sind aber zwei paar Schuhe. Die Verantwortlichen haben ihre Vorgaben und ihre Ermessensspielräume, dementsprechend können sie handeln und beurteilen. Aber Aussagen á la "Die haben Menschen getötet, dafür gehören sie für immer weggesperrt" oder "Todesstrafe für solche Leute" (sind hier mal überspitzte Stammtischphrasen) haben eben nichts mit der Beurteilung eines solchen Sachverhalts zu tun, nicht das ich Euch solche Phrasen in den Mund legen möchte! Sicherlich können unsere Emotionen auf eine Störung der Gemeinwohls hindeuten, jedoch lassen sich Emotionen auch leicht beeinflußen und dabei besonders auch gerne unterbewußt.arcain hat geschrieben:Ich würde die Rolle von Emotion und Gefühl bei Urteilsfindung und Gerechtigkeitsempfinden gar nicht mal als dermaßen negativ bewerten. Gelegentlich weisen uns unsere menschlichen Gefühle auf bestimmte Sachverhalte hin, welche bei nur nüchterner Betrachtung in einem gänzlich trügerischen Licht erscheinen würden.
Unser Strafrecht ist eben gerade kein Instrument der Rache. Daher bin ich vorsichtig bei solchen Fällen Urteile auszusprechen, wenn man den gesamten Sachverhalt nicht kennt. Dafür haben wir ja Spezialisten, die sich mit den Akten herumschlagen und dem Fall ausgiebig beschäftigen, um dann ein Urteil zu fällen. Habe es mir eben abgewöhnt zu solchen komplizierten Fällen ein Pauschalurteil abzugeben
- Vernichter
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Meiner Meinung nach sollte man Sachen wie Rache aus der Justiz lassen. Ihre Aufgabe sollte es sein, zu verhindern, dass der Täter nochmal das Recht bricht. Nicht mehr und nicht weniger. Die langen Haftstraffen für die RAF haben diesen Zweck bis jetzt ganz gut erfüllt.
Wenn ich gewusst hätte, dass es harmlos war, hätte ich es selber umgebracht.
(Phlipp K.Dick: "Der Dunkle Schirm")
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Ich bin natürlich kein Jurist (und auch froh darumDafür haben wir ja Spezialisten, die sich mit den Akten herumschlagen und dem Fall ausgiebig beschäftigen, um dann ein Urteil zu fällen. Habe es mir eben abgewöhnt zu solchen komplizierten Fällen ein Pauschalurteil abzugeben
Dies soll nicht heissen, dass wir die Steinigung wieder einführen müssen. Wer mir das unterstellt differenziert nicht genug.
Das ist heute gängige Meinung, was aber nicht heissen soll, dass es keine Gründe gibt um darüber zu streiten. Recht ist mehr als nur Strafe, Wiedergutmachung oder gar Resozialisierung. Recht ist nicht nur auf den Straftäter fixiert, sondern es dient vor allem auch dazu, der Gesellschaft Leitlinien zu setzen, die Gesellschaft zu stabilisieren und ihren Bestand zu garantieren.Ihre Aufgabe sollte es sein, zu verhindern, dass der Täter nochmal das Recht bricht. Nicht mehr und nicht weniger.
Um wieder konkret zu werden: Was hat denn die RAF verbrochen ? Doch nicht bloßen Mord, nicht bloß Anschläge oder Sachschaden. Die beiden hier genannten Straftäter haben unsere Gesellschaftsordnung bekämpft, wollten unseren Staat gewaltsam stürzen und mit Mord und Tod etwas Neues, ihnen genehmes an diese Stelle setzen. Wenn man nun über ihre Freilassung debattiert und so tut, als wäre das nur eine Angelegenheit von "Abgesessener Strafe", dann geht diese Debatte völlig fehl. Es ist mehr als ein bloßer Taschendiebstahl, der eine Sanktion erforderlich macht. Wir haben es hier mit Gegnern der Ordnung zu tun. Sie waren Gegner, sie sind Gegner, und indem Andere sie sich neuerlich zum Vorbild nehmen könnten, werden sie immer(!) Gegner der Ordnung bleiben.
- Vernichter
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