Seite 2 von 3

Zarewitsch

Verfasst: So 31.10.2004, 08:34
von Der Zarewitsch
Zarewitsch :)

Zarewitsch (russisch Царевич = Zarensohn, Kaisersohn) ist ursprünglich im älteren Russland (16. bis frühes 18. Jahrhundert) die Bezeichnung für einen männlichen Nachkommen des russischen Zaren nach der Annahme des Zarentitels durch Iwan den Schrecklichen, Großfürst von Moskau, im Jahre 1547.

Mit der Hinrichtung des Zarewitsch und Thronfolgers Alexei Petrowitsch im Jahre 1718 durch dessen Vater Zar Peter den Großen (reg. 1682-1725) kam dieser Titel zeitweilig außer Gebrauch, männliche Nachfahren oder Verwandte des Zaren oder der Zarin wurden im 18. Jahrhundert statt dessen mit dem Titel "Großfürst" (Weliki Knjas) bezeichnet.

Im Jahre 1797 führte Zar Paul I. (reg. 1796-1801) den Titel "Zarewitsch" als besondere Bezeichnung für den jeweiligen Thronfolger des russischen Kaiserreiches wieder ein. Dabei stellt "Zarewitsch" nur die alltägliche Kurzform des Titels dar, offiziell wurde der russische Thronfolger von 1797 bis 1917 als "Seine Kaiserliche Hoheit der Zesarewitsch-Thronfolger" (Jewo Imperatorskoje Wyssotschestwo Zesarewitsch-Naslednik) bezeichnet. Erster Zarewitsch dieser Kategorie war der älteste Sohn Pauls I. und spätere Zar Alexander I. (reg. 1801-1825), der letzte Zarewitsch der bluterkranke einzige Sohn des letzten Zaren Nikolai II. (reg. 1894-1917), Alexei Nikolaiewitsch (1904-1918), der gemeinsam mit seinen Eltern und Schwestern im Juli 1918 von Bolschewisten ermordet wurde.

Jüngere männliche Angehörige der Zarendynastie trugen hingegen seit dem 18. Jahrhundert weiterhin den Titel eines "Großfürsten". Zar Alexander III. (reg. 1881-1894) beschränkte angesichts einer unterdessen erheblich vergrößerten Dynastie in einer Reform des Familiengesetzes der Romanows den Großfürstentitel auf leibliche Söhne und Enkel eines Zaren, während entferntere männliche Angehörige der Dynastie seither nur noch den Titel eines "Fürsten" ("Hoheit"/Wyssotschestwo) führen durften.

Aedil

Verfasst: So 31.10.2004, 08:39
von Der Zarewitsch
Aedil

Die Aedilen (dt. Ädil) bekleideten ein niederes Amt der Ämterlaufbahn (cursus honorum) der Römischen Republik der Antike. Sie wurden jeweils auf ein Jahr gewählt.

Seit 494 v. Chr. gab es zwei plebejische Aedile (aedilis plebei), die die Polizeigewalt in der Stadt Rom innehatten und zu deren Aufgaben insbesondere die Bewachung des Archivs im Cerestempel gehörte. Diese Posten wurden von Plebejern bekleidet. Seit 367 v. Chr. wurden ihnen zwei kurulische Aedilen beigestellt (aediles curules), die von den Patriziern gestellt wurden und insbesondere für die großen Spiele verantwortlich waren und die Aufsicht über die Tempel führten. Alle vier Aedile hatten zudem die Aufsicht über öffentliche Gebäude, die Thermen, die Aquädukte, die Straßen, den Verkehr, das Bauwesen und die Märkte und übten die Marktgerichtsbarkeit aus. Zu den aufwendigsten Aufgaben gehörte die Verteilung der Getreiderationen an Bedürftige.

Unter Gaius Julius Caesar wurde die Zahl der Aedilen auf sechs erhöht. Das Mindestalter für die Bewerbung um eine Aedilamt betrug 37 Jahre.

Das Amtsjahr als Aedil war Voraussetzung für die Bewerbung zur Prätorenamt (Praetur).

Quaestor

Verfasst: So 31.10.2004, 08:40
von Der Zarewitsch
Quaestor

Die Quaestur war das niedrigste Amt der Ämterlaufbahn (cursus honorum) der römischen Republik. Quaestoren wurden vom Volk auf ein Jahr gewählt.

Ursprünglich waren die Quaestoren den Consuln als Gehilfen zugeordnet. Mit der Zeit wurde aber ihr Aufgabenbereich erweitert und neben der Tätigkeit als Untersuchungsrichter waren sie auch mit der Verwaltung der Staatskasse betraut, der Eintreibung von Steuern und Pachten und der Betreuung des Staatsarchives. Während der Kaiserzeit waren die Quaestoren auch für die Ausrichtung der Gladiatorenspiele verantwortlich.

Mit der Ausweitung der Pflichten eines Quaestors wurde auch deren Zahl vergrößert. Waren es Anfangs nur zwei, so betrug ihre Zahl seit 421 v. Chr. vier, seit 267 v. Chr. acht, seit den Sullanischen Reformen 82 v. Chr. 20 und unter Gaius Julius Caesar wurde ihre Zahl auf 40 erhöht. Das Mindestalter für die Bewerbung um eine Quaestur betrug 30 Jahre. Die Quaestur war Voraussetzung für die Bekleidung des Amtes als kurulischer Aedil (meist durch Patrizier) oder als Volkstribun (meist durch Plebejer).

Praetor

Verfasst: So 31.10.2004, 08:42
von Der Zarewitsch
Praetor

Die Praetur (lat. prae-ire: vorangehen) war eines der höheren Ämter der Ämterlaufbahn (cursus honorum) der römischen Republik. Die Amtsinhaber wurden Praetoren genannt. Sie wurden vom Volk auf ein Jahr gewählt.

Ursprünglich waren die Praetoren sogar die höchsten Beamten der Republik, bis diese, wohl in der Mitte des 5. Jahrhunderts v. Chr., den Titel Consul bekamen. Die genauen Einzelheiten sind, wie vieles in der Geschichte der frühen römischen Republik, aufgrund der unsicheren Quellenlage in der Forschung umstritten.

Ab 367 v. Chr. gab es einen jährlich neu gewählten Praetor urbanus, der für die Gerichtsbarkeit in der Stadt Rom zuständig war. 242 v. Chr. kam der Praetor peregrinus hinzu, der in Rechtsstreitigkeiten zwischen Römern und Ausländern tätig war. Für die Verwaltung der ersten römischen Provinzen (Sizilien, Sardinien, Spanien) wurden weitere Praetoren eingesetzt, so dass ihre Gesamtzahl im 2. Jahrhundert v. Chr. sechs betrug.

Sulla erhöhte die Zahl der Praetoren auf acht und beschränkte ihre normale Zuständigkeit auf die Rechtsprechung in Rom. Caesar und Augustus fügten weitere Praetoren (bis zu 16) hinzu.

In der senatorischen Ämterlaufbahn (cursus honorum) folgte die Praetur im Regelfall dem Tribunat oder dem Amt als Ädil und kam vor dem Consulat. Seit 180 v. Chr. war ein Mindestalter von 40 Jahren vorgeschrieben.

Praetoren gehörten zu den Magistraten, die wie die Consuln ein imperium besaßen, d.h. vor allem ein Heer kommandieren durften. Besonders in Ausnahmesituationen wurde Praetoren ein militärisches Kommando übertragen, für das bei längerer Dauer die Amtsgewalt über das normale Jahr hinaus verlängert werden konnte; die Magistrate führten dann den Titel pro praetore.

Die Praetoren waren die Stellvertreter der Consuln und insbesondere für die Interpretation der Gesetze und die Rechtspflege im Allgemeinen verantwortlich. Sie spielten eine wichtige Rolle bei der Entwicklung des Römischen Rechts, da sie die jeweils geltenden Verfahrensvorschriften festlegen mussten (Praetorisches Edikt).

In der Kaiserzeit bestand das Amt als Bestandteil der senatorischen Laufbahn fort, konnte aber schon in jüngeren Jahren bekleidet werden als in der Republik.

Censor

Verfasst: So 31.10.2004, 08:43
von Der Zarewitsch
Censor

Der Name "Censor" (v. lat. censere zählen) geht auf ein zum Ende der Königsherrschaft in Rom eingerichtetes Amt zurück. Im Rahmen der Ämterlaufbahn, dem so genannten cursus honorum, der römischen Republik folgte das Amt des Zensors, die censura, auf das Consulat, das jeder, der Zensor werden wollte, zuvor bekleidet haben musste.

Seit 443 v. Chr. wurden zwei Zensoren, zunächst auf fünf, später auf anderthalb Jahre bestimmt. Am Ende der achtzehnmonatigen Amtszeit der Zensoren wurde eine feierliche Entsühnung des Vilges (lustratio) mit großen Tieropfern durchgeführt.

Ihre Aufgabe war es, alle fünf Jahre die Schätzung, also die Volkszählung (census civium) vorzunehmen und die Vermögenserklärungen der Bürger anzunehmen. Dies war zuvor noch Aufgabe des Königs.

Weiterhin oblag ihnen die Besetzung des Senats und die Kontrolle der Sitten (cura morum). Wer einem unmoralischen Lebenswandel nachging, wurde durch die nota censoria bestraft. Er wurde aus dem Senat oder der Ritterschaft ausgestoßen oder aber aus der ländlichen Tribus in eine städtische bzw. gänzlich aus der Tribus ausgestoßen.

Schließlich waren sie dafür zuständig, öffentliche Aufträge zu vergeben, die Staatsländereien zu verpachten und die öffentlichen Bauten instandzuhalten. In den einzelnen Kolonien wurden zu diesem Zweck eigene Zensorenämter geschaffen.

Consul

Verfasst: So 31.10.2004, 08:45
von Der Zarewitsch
Consul

Das Consulat (Latein: consulatus) war das höchste zivile und militärische Amt der Ämterlaufbahn (cursus honorum) der römischen Republik. Die zwei Consuln wurden vom Volk auf ein Jahr gewählt.

Eingeführt wurde das Consulat 509 v. Chr. mit dem Sturz des letzten römischen Königs. Lucius Iunius Brutus war der erste Consul Roms. Anfangs mussten die Amtsträger dem Stand der Patrizier angehören, das änderte sich erst 367 v. Chr. durch die Lex Licinia, die auch den Plebejern den Zugang ermöglichte.

Voraussetzung für eine Bewerbung um das Amt des Consul war die Bekleidung der Ämter des cursus honorum. Bewerber mussten gegen Ende der Republik ein Mindestalter von 43 Jahren haben. Um eine Alleinherrschaft und Machtmißbrauch zu verhindern war die Ausübung des Amtes auf ein Jahr begrenzt und gleichberechtigt auf zwei (teilweise sogar vier oder fünf) Consuln aufgeteilt. Starb ein Consul während der Ausübung seiner Tätigkeit oder legte sein Amt zurück, so wurde ein consul suffectus (Suffektkonsul = Ersatzkonsul) nachgewählt. In der Republik wurde der Consul von den Centuriatskomitien gewählt. Seit 153 v. Chr. war ihr Amtsantritt am 1. Januar eines jeden Jahres. Nach den Amtsinhabern wurden die Jahre benannt, siehe: Liste der römischen Consuln (fasti consulares), die Consuln waren also Eponyme (Namensgeber für einen Zeitraum). Die Namen der beiden Consuln wurden hintereinander im Ablativ angegeben, z.B. bedeutet Gn. Domitio C. Sosio consulibus im Jahre 32 v.Chr. Jeder Consul konnte mit seinem Veto (lat. Ich verbiete) die Entscheidungen des anderen aufheben.

Die Consuln hatten mit den Praetoren gemeinsam als einzige Magistrate (bis auf den kurulischen Aedilen in der späteren Zeit der Republik) das Imperium inne. Das heißt innerhalb ihrer Amtsführung konnte nur von ihrem jeweiligen colega, vom Senat oder vom Tribunus Plebis eine Entscheidung rückgängig gemacht, bzw.gestoppt werden.

Die Consuln hatten den Vorsitz des Senates, worin sie sich monatlich abwechselten. Ihnen stand der militärische Oberbefehl zu, bei dem sie sich im Kriegsfall täglich gegenseitig abwechselten. Sie brachten Gesetzesanträge ein, deren Ausführung die Quaestoren überwachen mussten. Zu ihren Aufgaben gehörte die Einweihung von Tempeln, die Vollziehung von Opfern und die Auspizien. Die den Consuln zustehenden Verwaltungsaufgaben wurden zunehmend auf andere Amtsträger übertragen, so dass das Consulat vor allem ein politisches Amt war. Ein großer Teil der gewählten Amtsträger entstammte den alteingesessenen Familien, die bereits irgendwann einen Consul gestellt hatten. Äußere Erkennungsmerkmale eines Consuls waren das Anrecht auf den kurulischen Stuhl, die Toga Praetexta und zwölf Liktoren.

Die ehemaligen Amtsinhaber wurden als Statthalter mit militärischem Kommando (pro consule) in die Provinzen entsandt (im Gegensatz zu den ehemaligen Praetoren, die als Statthalter ohne militärisches Kommando entsandt wurden). Die ehemaligen Consules - Consularen genannt - bildeten eine sehr einflussreiche Fraktion im römischen Senat.

Im Oströmischen/Byzantinischen Reich unter Kaiser Justinian I. 542 abgeschafft.

Tribun

Verfasst: So 31.10.2004, 08:46
von Der Zarewitsch
Tribun

Tribun (lat. Tribunus) war im alten Rom ein Titel von Beamten, Offizieren und Volksvertretern. Ursprünglich war es eine Bezeichnung für die Vorsteher des Stammtribus. Später wurden als Tribune auch die Vorsteher von Abteilungen größerer Gemeinschaften bezeichnet.

Die Anführer von Abteilungen der Reiterei unter den römischen Königen hießen Tribuni celerum. Die Anführer der Legionen wurden Tribuni militares (Militärtribunen) genannt. Von ihnen gab es in jeder Legion sechs, was bei vier Legionen insgesamt 24 Tribune ergab. Sie führten den Oberbefehl abwechselnd zwei Monate und waren zudem für die Aushebung, die Führung der Listen und andere ähnliche Geschäfte verantwortlich.

Die Militärtribunen wurden anfangs von den Konsuln ernannt. Von 362 v. Chr. bis 207 v. Chr. ging die Wahl der Militärtribunen aber nach und nach auf das Volk über. Wurde außerordentlicher Weise eine größere Zahl von Legionen ausgehoben, erfolgte die Ernennung der zusätzliche Tribunen jedoch weiter durch die Konsuln.

Die Tribuni aerarii (Ärartribune)) zogen Kriegssteuern und Tribute ein und zahlten den Sold an die Soldaten aus.

Eine besondere Art von Tribunen waren die Kriegstribunen mit konsularischer Gewalt (tribuni militum consulari potestate), die nach einem 445 v. Chr. gegebenen Gesetz bis 366 v. Chr. öfters statt der Konsuln ernannt wurden, um auch den Plebejern, die für dieses Amt wählbar waren, den Zugang zu der höchsten obrigkeitlichen Gewalt zu eröffnen.

Geschichtlich am bedeutsamsten waren die Volkstribunen (tribuni plebis). Der genaue Zeitpunkt der Einsetzung dieser Institution, der Umfang ihrer Macht, der ursprüngliche Wahlmodus sowie die anfängliche Anzahl der Volkstribunen ist ungewiss. Ab 471 v. Chr. wurden die Volkstribunen von der Versammlung der Plebejer (concilium plebis) gewählt, über die sie den Vorsitz hatten. 457 v. Chr. wurde ihre Zahl auf zehn erhöht. Ihre Amtszeit dauerte ein Jahr.

Die Volkstribunen wurden ursprünglich eingesetzt, um Plebejer gegen den Missbrauch der Amtsgewalt von Seiten der damals ausschließlich patrizischen Konsuln Schutz zu gewähren. Zu diesen Zweck wurden sie unter besonderen religiösen Feierlichkeiten für unverletzlich (sacrosancti) erklärt. Anfangs beschränkte sich ihre Macht auf den Einspruch (intercessio) zu Gunsten einzelner von Maßregeln der Magistrate bedrohter Plebejer, die ihnen übrigens auch nur in der Stadt und innerhalb einer römischen Meile im Umkreis derselben zustand. Sie dehnten dieselbe indessen, auf ihre Unverletzlichkeit gestützt, immer weiter aus. Sie richteten ihre hindernde Einsprache gegen Amtshandlungen jeder Art, sie luden selbst Patrizier vor das Gericht der Tributkomitien, sie wohnten den Sitzungen des Senats bei und verhinderten Beschlüsse desselben durch ihr Verbot (veto). Als die Tributkomitien 449 v. Chr. das Recht erlangt hatten, das ganze Volk bindende Beschlüsse zu fassen, benutzten sie dieselben, um in ihnen Gesetze im Interesse der Plebejer zu beantragen und durchzusetzen. Dagegen stand den Patriziern nur das einzige Mittel zu Verfügung, das Veto eines Tribuns gegen seine Kollegen zu gewinnen, da dadurch das Vorgehen der übrigen verhindert werden konnte.

Als nach den Punischen Kriegen der Gegensatz zwischen Patriziern und Plebejern im wesentlichen aufgehoben war, änderte sich die Macht der Tribunen dahin, dass nicht mehr das Interesse der Plebejer gegen die Patrizier, sondern das des niederen Volkes gegen die Nobilität zu vertreten hatten, obwohl es mit dem fortschreitenden Verfall der Republik immer mehr dahin kam, dass das Tribunat nur zu persönlichen ehrgeizigen Zwecken gesucht und benutzt wurde. Indessen blieb es auch später noch Regel, dass das Amt des Tribun nur von Plebejern bekleidet werden durfte.

Unter Sullas Diktatur (82 v. Chr.-79 v. Chr.) wurde das Tribunat auf seine anfängliche geringe Macht eingeschränkt. Pompeius setzte es aber in seinem ersten Konsulat 70 v. Chr. wieder in alle seine Rechte ein. Unter den römischen Kaisern wurde den Tribunen ihre Bedeutung entzogen, sie wurden aber beibehalten, bis Konstantin der Große ihre Abschaffung verfügte.

Im Mittelalter wurde noch einmal ein kurzer Versuch gemacht, das Tribunat wiederherzuhellen, indem vom römischen Volk 1347 die Republik erklärt und Cola di Rienzi zum Tribun erhoben wurde.

Das in Frankreich nach Napoleons Staatsstreich vom 18. Brumaire (9. November) durch die Verfassung von 1799 eingeführte Tribunat bestand aus 100 Mitgliedern und übte mit dem gesetzgebenden Körper die gesetzgebende Gewalt aus, indem es Gesetzentwürfe der Regierung beraten, der letztere aber dieselben ohne Diskussion verwerfen oder annehmen sollte. Durch Senatuskonsult vom 18. Mai 1804 wurde es umgestaltet, indem der größere Teil seiner Mitglieder dem gesetzgebenden Körper einverleibt wurde, die Generalversammlungen aufhörten und nur drei Tribunatsektionen für das Innere, die Gesetzgebung und die Finanzen übrig blieben. Diese Schattengewalt wurde durch Senatuskonsult vom 19. August 1807 beseitigt, indem an die Stelle der Tribunatsektionen drei Kommissionen des gesetzgebenden Körpers traten.

Tyrann

Verfasst: So 31.10.2004, 08:48
von Der Zarewitsch
Tyrann

Tyrann (v. lat.: tyrannus aus gleichbed. gr. τυραννoς týrannos) ist ein im antiken Griechenland geprägter Begriff, der eine Person mit uneingeschränkter Macht (Alleinherscher) bezeichnet. Der Tyrann war Führer der Tyrannis, einer antik-griechischen Staatsform.

Die Verwendung und Bedeutung des Tyrannen glitt im Laufe der Zeit immer mehr in die Richtung des willkürlichen Gewaltherrschers, wodurch sich dann die Wendung jemanden tyrannisieren ergab. Entsprechend nennt man heutzutage Herrschaftsformen mit Tyrannen an der Spitze Tyrannei, die Bedeutung geht dabei in Richtung "Gewaltherrschaft".

Die Tyrannenherrschaft hat, sieht man allein auf die durch Revolution und Gegenrevolution hervorgebrachten Kunstformen, die teils durch die Unterdrückung des Volkes, teils durch die intensive Förderung einer oder vieler Musen durch den Herrscher aus der jeweiligen Epoche hervor gingen, eigene künstlerische Einflüsse erzeugt. Diese sind aber immer dem narzistischen oder politischen Interesse des Herrscher untergeordnet.

Ephoren

Verfasst: So 31.10.2004, 08:51
von Der Zarewitsch
Ephoren

Ephoren (griech. εφορος "Aufseher") waren Beamte im antiken Sparta. Die Funktion des Ephorates ist nicht genau bekannt. Die Posten der Ephoren wurden wahrscheinlich auf Drängen der Apella geschaffen, um die Macht der Gerusie und der Könige etwas entgegen zu setzen. Die Ephoren riefen die Volksversammlung ein und organisierten die Debatte. Die Könige überließen den Ephoren Teile der zivilen Rechtsprechung. Die Ephoren traten auch als Ankläger in schweren Vergehen und staatlichen Prozessen in der Gerusie auf. Sie überwachten die Ernährung und die Gesundheit wie auch das Aussehen der jungen Männer.

Gewählt wurden die fünf Ephoren von jedermann, auch konnte sich ein jeder Vollbürger zur Wahl stellen. Hiervon ging ein besonders partizipativer Reiz des ganzen Systems aus, da für andere Posten starke Beschränkungen galten (Abstammung der Könige, Alter über 60 der Gerusien).

Die Könige und das Ephorat waren Garanten für den Bestand des Staates, diese Aufgabe wurde zwischen diesen beiden Institutionen durch einen monatlichen Eid stets aufs Neue bekräftigt. Es wurden jedes Jahr fünf neue Ephoren gewählt. Ihre Entscheidungen fällten sie mehrheitlich in ihrem Gremium.

Die Ephoren spielten in der Außenpolitik eine bedeutende Rolle. Sie führten die Verhandlungen mit ausländischen Delegationen und bestimmten, wer von den Gesandten vor der Apella sprechen durfte.

Die Spartaner zeigten ihre Wertschätzung für die Ephoren, in dem sie das laufende Jahr nach dem Vorsitzenden der Ephoren nannten. Die Ephoren wurden im Laufe der Zeit zu einflussreichen Beamten. Zwei von ihnen begleiteten auch die Könige bei deren Kriegszügen. Ob das der Überwachung des Herrschers diente, ist ebenso unbekannt.

Es sind Fälle bekannt, in denen die Ephoren schwere Strafen bis zur Verbannung gegen spartanische Könige aussprachen. Dass die Ephoren ihre Macht nicht missbrauchten lag an ihrer einjährigen Dienstzeit, deren Verlängerung nicht möglich war. Genossen die Ephoren während ihrer Dienstzeit Immunität, erlosch diese nach einem Jahr. Jetzt konnten sie wegen Amtsvergehen belangt werden. Verdiente bzw. angesehene ehemalige Ephoren konnten nach ihrer Amtszeit zum Geronten ernannt werden.

Unter der Herrschaft der Makedonier und später und den Römern verschwand das Ephorat aus dem Leben Spartas.

Geronten

Verfasst: So 31.10.2004, 08:53
von Der Zarewitsch
Geronten

Im antiken Sparta war die Gerusia (Gerusie) der Ältestenrat, bestehend aus 28 Geronten, die alle über 60 Jahre alt sein sollten, und den zwei Königen (Doppelkönigtum). Die Gerusie des klassischen spartanischen „Kosmos“ (6.-4. Jahrhundert v. Chr.) war Gericht und vorberatendes Gremium, deren Mitglieder auf Lebenszeit von der Volksversammlung (Apella) gewählt wurden. Die Geronten stammten aus einflussreichen Familien, die eine Kontinuität in der spartanischen Politik gewährleisteten.

Archon

Verfasst: So 31.10.2004, 08:55
von Der Zarewitsch
Archon

Ein Archon war Mitglied in einem der obersten Gremien im klassischen Athen.

Wahrscheinlich im 8., spätestens aber im frühen 7. Jahrhundert v. Chr. war in Athen die Monarchie der Herrschaft des Adels gewichen. Das Jahr 682 v. Chr. markiert den beginn der attischen Archontenliste: Das jährlich wechselnde Kollegium der adeligen Archonten hatte die Macht in der Polis übernommen. Es gab folgende Ämter:

- 1 Archon Eponymos: allgemeine Leitung; nach ihm wurde das Jahr benannt
- 1 Basileus: oberster Kultbeamter
- 1 Polemarchos: oberster Feldherr
- 6 Thesmotheten: Gerichtsbeamte, Interpretation des Rechts

Die klassische Anzahl von neun athenischen Archonten ist wohl Ergebnis einer längeren Entwicklung. Ursprünglich gab es wohl nur den Archon Eponymos und den Basileus. Nach Ablauf ihres Amtsjahres traten die Archonten dem Adelsrat (Areopag) bei

In der Ordnung von Solon blieb das Archontat das höchste Exekutivgremium, verlor jedoch durch die Reform der attischen Demokratie von Kleisthenes 507/508 an Bedeutung. Ab 488/487 v. Chr. wurden die Archonten per Los bestimmt, was Kämpfe um das Amt verhinderte. Zu dieser Zeit lag die wirklich Macht im Staat schon lange in den Händen der gewählten Strategen.

Stratege

Verfasst: So 31.10.2004, 08:57
von Der Zarewitsch
Stratege

Strategen (sgl. strategos, pl. strategoi) waren gewählte Anführer jeweils einer der zehn Phylen im antiken Athen. Sie führten die athenischen Heere und Flotten in Kriegszeiten an. Doch auch in Friedenszeiten hatten sie großen Einfluss, da sie im Gegensatz zu den anderen Beamten wiederwählbar waren.

Die Strategen waren dadurch in der Lage, die Politik Athens in ihrem Sinne zu lenken, wenn es ihnen gelang, das mächtigste Gremium der athenischen Demokratie, die athenische Volksversammlung, auszumanövrieren (siehe Perikles, Alkibiades etc.).

Nach den Athener Strategen sind die Begriffe Stratege und Strategie benannt.

Diadochen

Verfasst: So 31.10.2004, 09:01
von Der Zarewitsch
Diadochen

Diadochen (griech. "Nachfolger", eigentlich "die etwas für einen anderen übernehmen"). Ehemalige Generäle Alexanders des Großen und deren Söhne (die Epigonen), die nach dessen unerwarteten Tod und der ungeklärten Nachfolge (323 v. Chr.) das Alexanderreich aufteilten und sich mit wechselnden Bündnissen in insgesamt sechs Diadochenkriegen bekämpften.

Folgende Diadochenreiche (Diadochen) gab es nach Alexanders Tod:

Ägypten (Ptolemaios)
Areia (Stasandros)
Armenien (Neoptolemos)
Babylon (Seleukos)
Gedrosien-Arachosien (Sibyrtios)
Grossmedien (Pheiton)
Kappadokien (Nikanor)
Karien (Asandros)
Karmanien (Tieptolemos)
Kilikien (Philoxenos)
Lydien (Kleitos)
Makedonien (Antipater)
Medien (Atropates)
Mesopotamien (Amphimachos)
Parapanisaden (Oxyartes)
Parthien (Philippos)
Persis (Peukastes)
Phrygien (Antigonos)
Phrygien am Hellespont (Leonnatos)
Susa (Antigonos)
Syrien (Laomedon)
Thrakien (Lysimachos)

Khan

Verfasst: So 31.10.2004, 09:12
von Der Zarewitsch
Khan

Unter Khanat (auch Chanat) versteht man einen mittelalterlichen Feudalstaat der Turkvölker und Mongolen, dem ein Khan (bzw. Chan) vorstand. Bekanntestes Beispiel ist das Khanat der Goldenen Horde, dem im 13. Jahrhundert Batu Khan vorstand.

Der Titel ist unter den mittelasiatischen Volkschaften bereits vor ihrem Eintritt in die Weltgeschichte verbreitet, wurde aber erst durch die im 6. Jahrhundert an die Grenzen Roms drängenden Awaren, Bulgaren und so weiter bekannt.

Begriffsgeschichte

Khaghanat (turko-mongolisch: Qaqanlyk, Khaghanlyk bzw. türkisch: Kağanlık) war die altaische Bezeichnung eines Reiches.

Der Herrscher dieses Gebietes wurde Khaghan genannt und dieses Wort führt sich auf das alttürkische qanedan bzw. khanedan zurück, was wohl ursprünglich eine einfache Sippengemeinschaft bezeichnete: der Sippenälteste war demnach der "Khaghan".

Dieser Titel wurde zuerst von den Rouran verwendet. Möglicherweise verwendeten die Xianbei ihn früher. Damals wurde das Wort als Khaghan ausgesprochen. Der gh-Laut schwand allmählich, so dass es im späteren Mongolisch Khan ausgesprochen wurde.

Die Geheime Geschichte der Mongolen unterscheidet deutlich Khaghan und Khan. Allein Dschingis Khan und seine Erben wurden "Khaghan" genannt; andere Fürsten führten "Khan" im Titel.

(Dschingis Khan selbst nahm nie den "Khagan-Titel" für sich in Anspruch, sondern führte stets nur den schlichteren Namen "Khan" im Titel, erst sein Nachfolger Ögädai führte offiziell den Titel des "Khagan".)

Die Mongolenherrscher Persiens nannten sich Ilchan, das bedeutete "der Landesherr".

Khan (mongolisch; auch türkisch) ist damit ein Herrschertitel, der in etwa einen König oder Führer bezeichnet.

Dschingis ist ebenfalls ein Titel und kein Eigenname.

Häufige Schreibvarianten: Khan, Chan, Khagan, Khaghan - Dschingis, Tschingis, Genghis - u.a.

Einzelne Khane und Khanate

Die bekanntesten Khane waren Temudschin, der Gründer des Mongolenreiches und sein Enkel Kublai, der Gründer der türkischen Dynastie in China bekannt als Yuan-Dynastie.


Khaghan ist ein türkischer Titel, der in etwa mit dem mongolischen Khan oder dem europäischen König gleichzusetzen ist. Das Reich der Chasaren im frühmittelalterlichen Osteuropa wurde von einem Khagan regiert.

Die frühen Rus verwendeten anfänglich auch den Titel Khaghan, um sich mit dem Prestige des damals mächtigen Chasarenreichs zu schmücken.


Der Khan-Titel wurde auch von den Seldschuken-Dynastien des Nahen Ostens zur Bezeichnung des Oberhauptes eines Stammes, Clans oder Volkes verwendet, dazu zählte Atabeg.

Osmanisches Reich und Persien

Im Osmanischen Reich durfte nur der Sultan diesen Titel Khan führen.

In Persien dagegen und ebenso bei den schiitischen Tataren bezeichnete er einfach einen Herrn von gewissem Rang, wie dem türkischen Bej.

Muslimische Orden

Den Titel tragen auch Oberhäupter gewisser muslimischer Organisationen oder Orden:

- Hazrat Inayat Khan
- Aga Khan

Khaganat im Sowjetreich

Die Führerschaft im Sowjetreich hatte, wie die Geschichtsbücher uns überliefern, nominell die sowjetische Führung, nach Lenin z.B. Stalin. Weniger bekannt ist, dass Stalin zwar offiziell herrschte, aber nur als Bek, also als weltlicher Herrscher und Kriegsherr, die geistige Führerschaft im Sowjetreich hatte der Khagan Kaganowitsch, Lazar Moisejiwitsch. Beide zusammen bildeten die oberste Führung der Sowjetunion lange Jahre lang. Nur selten mischte sich der Khagan, Lazar Kaganowitsch, in weltliche Dinge ein, z.B. als es darum ging, die verhasste "Christus-König-Kirche" auf dem Kreml-Vorplatz abzureißen. Der dafür Verantwortliche war nicht Stalin und auch für die Kulaken-Liquidierung war Kaganowitsch der eigentliche Verantwortliche. Seit der russischen Wende 1990 ist diese berühmte Kirche mit der goldenen Kuppel komplett wiederaufgebaut, eingeweiht und mit weltweiter Beachtung vom Volk wieder angenommen worden als christliches Gotteshaus. Aus begreifbaren Gründen wird Lazar Kaganowitsch geschichtlich im Hintergrund gehalten, obschon bekannt ist, dass eine Schwester von ihm, die Ajujewa, mit Stalin verheiratet war. Engste familiäre Bande, geteilte politische Aufgaben.

Doge

Verfasst: So 31.10.2004, 09:16
von Der Zarewitsch
Doge

Der Doge (von lateinisch Dux) war das oberste Staatsorgan der Republik Venedig. Ursprünglich ein lokaler Stellvertreter des Exarchen von Ravenna, der wiederum der Statthalter des Byzantinischen Reiches in Norditalien war, wurde er mit der Emanzipation Venedigs von Byzanz zum Herrscher einer Stadtrepublik.

Er vereinigte sowohl militärische als auch richterliche Funktionen, so dass das Amt im frühen Mittelalter eine fast uneingeschränkt Macht besaß. Dies wurde 1132/1148 geändert, als dem Dogen der Große Rat und später der Rat der Zehn zur Seite gestellt wurden, letzterer war so etwas wie die oberste Kontrollinstanz. Von da an war das Amt des Dogen eher repräsentativ, der militärische Oberbefehl blieb ihm aber. Ausgelöst worden waren diese Änderungen durch den Versuch der Familie Orsoleo, das Dogenamt erblich zu machen.

Gewählt wurde der Doge vom Großen Rat aus einer der patrizischen Familien. Er musste ein bestimmtes Alter erreicht haben, oft waren die Dogen über siebzig Jahre alt. Für jeden Kandidaten gab es eine Urne, in die kleine Wachskügelchen zum Zeichen der Wahl geworfen wurden. Um die Wahl geheim zu halten, musste die Faust der Wähler in jede Urne gesteckt werden. Es wurde auf dem Markusplatz ein etwa zehnjähriger Knabe (der Balottino) ausgesucht, der die Kügelchen in den Urnen auszählte; nach der Wahl gehörte er zum Gefolge des Dogen.

Der Doge konnte von der Signoria abgesetzt werden, es war ihm aber verboten zurückzutreten. Die Amtszeit galt unbegrenzt bis zum Tod des Dogen.

Zur Amtstracht des Dogen gehörte neben seinem Ornat die Dogenmütze, eine versteifte phrygische Mütze aus Goldbrokat mit einem Metallstirnband rundherum. Nachgewiesen ist sie seit dem frühen 14. Jahrhundert, sie wird einerseits auf die Kopfbedeckung der Fischer, andererseits auf den Herzogshut zurückgeführt.

Im 14. Jahrhundert wurde nach venezianischem Vorbild auch in der Republik Genua ein Dogenamt eingeführt, die Amtszeit war aber auf zwei Jahre begrenzt.

Der letzte Doge, Ludovico Manin, dankte am 12. Mai 1797 ab.

Exarch

Verfasst: So 31.10.2004, 09:17
von Der Zarewitsch
Exarch

Exarch ist im 6. Jahrhundert die Bezeichnung für einen höheren römischen Offizier. Ende des 6. Jahrhunderts wurde die byzantinische Verwaltung im Westen von Kaiser Maurikios (582-602) reorganisiert. Da die Gebiete in Africa und Italien Vorpostencharakter hatten, wurde ihre Verwaltung stärker als üblich zentralisiert und militarisiert. Nur so war es möglich, dass die beiden Exarchate Karthago und Ravenna noch bis 697/698 bzw. 751 weiter existieren konnten. Und dies trotz der schwindenden Macht Konstantinopels, dessen Kräfte an allen Fronten gleichzeitig gebunden waren: Im Osten gegen die Sassaniden bzw. später gegen die Araber (siehe Islamische Expansion), auf dem Balkan gegen Awaren und Slawen, in Italien gegen Langobarden und arabische Piraten. In Afrika zudem gegen die Berber und Araber. Die Exarchate werden in der Forschung als Vorstufe der Thematas angesehen. Sie verschwanden erst mit dem Zusammenbruch der byzantinischen Herrschaft im Westen und dem Aufkommen der Themenorganisation.

Sheriff

Verfasst: So 31.10.2004, 09:19
von Der Zarewitsch
Sheriff

Ein Sheriff ist ein hoher Verwaltungsbeamter in einer englischen oder irischen Grafschaft.
Im angelsächsischen England war der Reeve ein vom König ernannter Vogt, der die öffentliche Angelegenheiten eines Ortes zu regeln hatte. Ein hochrangiger Beamter, der Shire-reeve war der Repräsentant der königlichen Gewalt in einem shire (Grafschaft). Unter den Normannenkönigen, vor allem unter Heinrich I. wurden die Sheriff-Ämter meist mit Männern vergleichsweise einfacher Herkunft besetzt. Sie bildeten die Grundlage für den englischen Landadel, die Gentry.

Häuptling

Verfasst: So 31.10.2004, 09:22
von Der Zarewitsch
Häuptling

In Gesellschaften, in denen kein ausgeprägtes Staatswesen existiert, wie z.B. Naturvölkern, Stammesgesellschaften und vielen historischen europäischen Völkern sind Häuptlinge die Führer einer Gemeinschaft.

Diese Leitungsfunktion kann sich über gesellschaftliche, politische, militärische und religiöse Felder erstrecken. Je nach Kultur wird die Funktion eines Häuptlings von einem Mann, einer Frau oder unabhängig vom Geschlecht wahrgenommen.

Häuptlinge verdanken ihre Würde ihrer Abstammung, ihrem persönlichen Besitz oder ihrer persönlichen Überlegenheit als Krieger, Jäger oder Redner. Die Macht der Häuptlinge wird oftmals überschätzt. Zum Beispiel bei etlichen indianischen Ethnien haben Häuptlinge keine Möglichkeiten, ihre Forderungen durchzusetzen. Jeder Indianer kann frei entscheiden, ob er dem Häuptling Folge leisten will oder nicht.

Tacitus schreibt den in Volksversammlungen gewählten germanischen Häuptlingen Rechtsprechung und einfache exekutive Aufgaben zu, soweit sie nicht vom Volke selbst erledigt werden. Im 13. und 14. Jahrhundert standen in Ostfriesland gewählte Häuptlinge als Vorsteher einzelner Ortschaften oder Regionen vor und übernahmen Rechts- und Verwaltungsaufgaben.

Mufti

Verfasst: So 31.10.2004, 09:24
von Der Zarewitsch
Mufti

Ein Mufti (arabisch: Entscheider) ist ein islamischer Rechtsgelehrter der Sunniten, der ein Gutachten (Fatwa oder Fetwa) darüber abgibt, wie eine Sache mittels "Fiqh" in Hinblick auf die Schari'a zu entscheiden ist. Diese Fetwas können von Privatpersonen oder von Richtern erbeten werden. In Heirats-, Scheidungs- und Erbangelegenheiten sind sie bindend, ansonsten können sie auch außer Acht gelassen werden.

Im Osmanischen Reich setzte die Regierung für jede Provinz einen Mufti ein. In den meisten arabischen Staaten ist das auch heute noch so, auch wenn im Prinzip jeder gebildete und angesehene Mann eine Fetwa verfassen kann. Der oberste Mufti eines Landes wird oft als Großmufti bezeichnet.

Die Tatsache, dass die Muftis dadurch natürlich oft ihre Unabhängigkeit verlieren, trägt nicht unbedingt zu ihrem Ansehen bei. Dies nutzen heute Personen aus, denen man aufgrund ihres Einsatzes mit Leib, Leben und Vermögen für den Islam oft eine höhere Autorität zubilligt als den "Marionetten" einiger Regierungen, z.B. den eigentlich traditionell hoch angesehenen Gelehrten der Al-Azhar-Universität in Kairo. Deshalb kann ein Osama bin Laden eine relativ hohe Autorität außerhalb jeder Institution (und auch ohne Nachweis irgendwelcher tieferen Kenntnisse des Islam) gewinnen.

Welch ein Ansehen viele Muftis auch unter Muslimen hatten und haben, kann man an der im Französischen, aber auch im Deutschen und Niederländischen vorkommenden Redewendung "par ordre du Mufti" erkennen. Sie meint eine undurchsichtige von oben herab erlassene Verordnung.

Verfasst: So 31.10.2004, 11:39
von Canaris
Sehr interessant, aber warum schreibt ihr teilweise verkehrt herum?
(Komisch, wenn ich es kopiere und einsetze erscheint alles wieder richtig):

Einen "Deutschen Kaiser" hat es dem Titel nach im 1806 untergegangenen Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation nie gegeben. Erst König Wilhelm I. von Preußen nahm 1871 als Oberhaupt des neu gegründeten Deutschen Reichs diese Titulatur an. Nur der Kaisertitel stellte gegenüber den Königen von Bayern, Sachsen und Württemberg eine Rangerhöhung dar, die diese akzeptieren konnten.