Die Aufforderung Seiner Majestät, durch plebiszitäre Einflußnahme eine Entscheidung herbeizuführen mag dem hehren Wunsche nach friedlicher Führung der Volksmassen - genannt Regenten - entspringen.
Wir stehen der auch in Patrizier II geübten Wahlpraxis nahe, dem Amtsinhaber einen Verteidigungsbonus zuzugestehen und damit die Wahl
bei Stimmengleichheit als "Nicht erfolgte Abwahl" zu klassifizieren.
In der bundesdeutschen Praxis haben auch schon Stichwahlen stattgefunden, aber mehrere hintereinander sind mir nicht bekannt.
Den Vergleich mit den Konsuln der römischen Republik halte ich für nicht passend
da hier seitens eines Entscheidungsgremiums die Macht gezielt aufgeteilt wurde,
wohingehend wichtige Entscheidungen nicht oder unzureichend getroffen wurden.
Ich plädiere dafür, die Verfassung dahingehend zu erweitern, daß der Reichsherold einmalig in Folge wiedergewählt werden kann und als abgewählt gilt,
wenn ein Kandidat die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten hat.
Gegebenenfalls nötige Stichwahlen gelten bei Stimmengleichheit als oben bezeichnete "Nicht erfolgte Abwahl" und damit als Bestätigung.
Um eine erneute Wahl darf sich der Kandidat nach 2 Amtszeiten erst wieder bewerben,
wenn eine Amtszeit dazwischenlag.
Im Übrigen sähe ich den werten Arminus durchaus als modertorabel an
PH
Die Aufforderung Seiner Majestät, durch plebiszitäre Einflußnahme eine Entscheidung herbeizuführen mag dem hehren Wunsche nach friedlicher Führung der Volksmassen - genannt Regenten - entspringen.
Wir stehen der auch in Patrizier II geübten Wahlpraxis nahe, dem Amtsinhaber einen Verteidigungsbonus zuzugestehen und damit die Wahl
bei Stimmengleichheit als "Nicht erfolgte Abwahl" zu klassifizieren.
In der bundesdeutschen Praxis haben auch schon Stichwahlen stattgefunden, aber mehrere hintereinander sind mir nicht bekannt.
Den Vergleich mit den Konsuln der römischen Republik halte ich für nicht passend
da hier seitens eines Entscheidungsgremiums die Macht gezielt aufgeteilt wurde,
wohingehend wichtige Entscheidungen nicht oder unzureichend getroffen wurden.
Ich plädiere dafür, die Verfassung dahingehend zu erweitern, daß der Reichsherold einmalig in Folge wiedergewählt werden kann und als abgewählt gilt,
wenn ein Kandidat die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten hat.
Gegebenenfalls nötige Stichwahlen gelten bei Stimmengleichheit als oben bezeichnete "Nicht erfolgte Abwahl" und damit als Bestätigung.
Um eine erneute Wahl darf sich der Kandidat nach 2 Amtszeiten erst wieder bewerben,
wenn eine Amtszeit dazwischenlag.
Im Übrigen sähe ich den werten Arminus durchaus als modertorabel an ;)
PH