Wahl des 2. Reichsherolds

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von Morenga » Do 13.08.2009, 16:08

Preussenhusar hat geschrieben: Ich plädiere dafür, die Verfassung dahingehend zu erweitern, daß der Reichsherold einmalig in Folge wiedergewählt werden kann und als abgewählt gilt,
wenn ein Kandidat die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten hat.
Gegebenenfalls nötige Stichwahlen gelten bei Stimmengleichheit als oben bezeichnete "Nicht erfolgte Abwahl" und damit als Bestätigung.
Ich halte das für eine wirklich gute und praktikable Lösung für die nächste Wahl. Aber für die aktuelle Misere hilft uns das meines Erachtens nach nichts. Dafür hätten wir diese Regeln vor der Wahl ändern müssen. Regeln im Nachhinein zu ändern ist nichts Anderes als Willkür.

Versteht mich nicht falsch. Ich habe nichts gegen Willkür. Aber dann soll man es auch so nennen. Insofern: Der Kaiser bestimmt durch seinen gottgleichen Status, wer aus dieser Wahl als Reichsherold hervorgeht. Die Regel dahinter gilt aber erst für die nächste Wahl.

von Carl the Great » Do 13.08.2009, 16:03

Der Kaiser hat soeben entschieden:

Bei Stimmgleichheit bleibt der aktuelle Amtsinhaber im Amt. Bei Stimmgleichheit zweier neuer Kandidaten bleibt die Regelung bis zum Konvent offen. Gleiches gilt für die Beschränkung der Amtszeiten.

Ich werde einen entsprechenden Thread für den nächsten Konvent eröffnen.

von G'Kar » Do 13.08.2009, 13:53

Der Zarewitsch hat geschrieben:Bleibt die Frage nach der Wiederwählbarkeit. Die Verfassung sieht bisher keine Einschränkung vor.
Da der Kaiser ihn zur Not immer noch absägen kann, sehe ich dafür keine unmittelbare Notwendigkeit. :gluck:

Andererseits "lebt" eine Community vielleicht mehr, wenn Ämter ab und an wandern müssen.

von Der Zarewitsch » Do 13.08.2009, 13:49

Nun, dass der amtierende RH bei Stimmengleichheit den "Vetreidigungsbonus" erhält und somit die Wahl für sich entscheidet, ist wohl akzeptiert, oder?

Bleibt die Frage nach der Wiederwählbarkeit. Die Verfassung sieht bisher keine Einschränkung vor.

von Montesquieu » Do 13.08.2009, 13:45

Eben... Aber mal Butter bei de Fische. Irgendwas müssen wir in diesem Arbeitskreis nun doch zu Stande bringen... :D

von Der Zarewitsch » Do 13.08.2009, 13:42

Warum dem amtierenden RH eine Auszeit nach zweimaliger Wahl geben? Wenn die Reichsversammlung mit einem bestimmten RH glücklich ist, warum ihn nicht immer wieder wählen lassen? Uns Regierenden kann es ja egal sein.

von dooya » Do 13.08.2009, 12:21

G'Kar hat geschrieben:[...](*wirft einen flüchtigen Blick auf Abo*)[...]
Na, da habt Ihr die Kurve ja grad noch bekommen... :D

von G'Kar » Do 13.08.2009, 12:08

dooya hat geschrieben:Natürlich. Mein Beitrag hatte auch nicht die Intention Argumente für die Entscheidung Reputation des Kandidaten vs. Reputation der Wähler zu erbringen. War eher eine allgemeine Anmerkung.
Ja, die bedingte Aussagekraft des Reputationswertes (*wirft einen flüchtigen Blick auf Abo*) ist mir durchaus bewusst, nur wüsste ich eben nichts Besseres. Es wäre wenigstens ein klares und akzeptables Kriterium.

von [B@W] Abominus » Do 13.08.2009, 11:13

Preussenhusar hat geschrieben:Bei einer Pattsituation ohne Amtsinhaber im zweiten Wahlgang - entscheidet einfach der Kaiser nach Trinkfestigkeit und Konventsverhalten :tongue:

PH
Sehr gute Wahl! :D

von dooya » Do 13.08.2009, 10:58

G'Kar hat geschrieben:Ja, das betrifft die Wähler aber gleichermaßen.
Natürlich. Mein Beitrag hatte auch nicht die Intention Argumente für die Entscheidung Reputation des Kandidaten vs. Reputation der Wähler zu erbringen. War eher eine allgemeine Anmerkung.

von Preussenhusar » Do 13.08.2009, 10:53

Bei einer Pattsituation ohne Amtsinhaber im zweiten Wahlgang - entscheidet einfach der Kaiser nach Trinkfestigkeit und Konventsverhalten :tongue:

PH

von G'Kar » Do 13.08.2009, 10:52

Ja, das betrifft die Wähler aber gleichermaßen.

von dooya » Do 13.08.2009, 10:51

G'Kar hat geschrieben:Ich dachte an den Kandidaten, denn dessen Reputation sollte ja eine Wertschätzung nicht nur durch seine Wähler bedeuten.
Leider ist die Reputation in erster Linie ein SPAM-Index, d.h. die Anzahl der Post korreliert recht gut mit der Höhe des Reputation. Abgeschwächt wird dieser Trend nur durch User die sehr lange registriert sind (liegen unter dem Durchschnitt) und User die erst vergleichsweise kurz registriert werden (liegen über dem Durchschnitt), was aber durch die Akzeleration des Renomeefaktors zu erklären ist.

von G'Kar » Do 13.08.2009, 10:44

Ich dachte an den Kandidaten, denn dessen Reputation sollte ja eine Wertschätzung nicht nur durch seine Wähler bedeuten.

von dooya » Do 13.08.2009, 10:42

G'Kar hat geschrieben:Vorschlag: In diesem Fall könnte die höhere Reputation entscheiden.

Ist zwar kein besonders tolles Kriterium, aber mir fällt kein besseres ein.
Höhere Reputation des Kandidaten, oder die kumulierte Reputation seiner Wähler?

von G'Kar » Do 13.08.2009, 10:25

dooya hat geschrieben:Wir müssten den Vorschlag des werten PH noch ergänzen: Was ist, wenn Stimmgleichheit zwischen zwei Kandidaten besteht, von denen keiner der Amtsinhaber ist.
Vorschlag: In diesem Fall könnte die höhere Reputation entscheiden.

Ist zwar kein besonders tolles Kriterium, aber mir fällt kein besseres ein.

von dooya » Do 13.08.2009, 09:47

Carl the Great hat geschrieben:[...]
Auch wenn ich damit die geheime Wahl untergrabe: Ruprecht findet es mit Sicherheit gut, wenn Armin Reichsherold bleibt. :^^:
Hatte schon immer den Verdacht, dass sich da ein Masochist verbirgt. :D

~edit~
Wir müssten den Vorschlag des werten PH noch ergänzen: Was ist, wenn Stimmgleichheit zwischen zwei Kandidaten besteht, von denen keiner der Amtsinhaber ist.

von Carl the Great » Do 13.08.2009, 09:43

Da Abo offenbar immer noch planschen ist :ditsch: (ich hoffe, du bist nicht im Wellenbad zugrunde gegangen), habe ich mal nachgeschaut: Alle Stimmen können gewertet werden.

Ich halte die Ausführungen des werten :ph: für überzeugend und würde seine Vorschläge so übernehmen.

Auch wenn ich damit die geheime Wahl untergrabe: Ruprecht findet es mit Sicherheit gut, wenn Armin Reichsherold bleibt. :^^:

von Preussenhusar » Do 13.08.2009, 08:49

Die Aufforderung Seiner Majestät, durch plebiszitäre Einflußnahme eine Entscheidung herbeizuführen mag dem hehren Wunsche nach friedlicher Führung der Volksmassen - genannt Regenten - entspringen.

Wir stehen der auch in Patrizier II geübten Wahlpraxis nahe, dem Amtsinhaber einen Verteidigungsbonus zuzugestehen und damit die Wahl
bei Stimmengleichheit als "Nicht erfolgte Abwahl" zu klassifizieren.

In der bundesdeutschen Praxis haben auch schon Stichwahlen stattgefunden, aber mehrere hintereinander sind mir nicht bekannt.

Den Vergleich mit den Konsuln der römischen Republik halte ich für nicht passend
da hier seitens eines Entscheidungsgremiums die Macht gezielt aufgeteilt wurde,
wohingehend wichtige Entscheidungen nicht oder unzureichend getroffen wurden.

Ich plädiere dafür, die Verfassung dahingehend zu erweitern, daß der Reichsherold einmalig in Folge wiedergewählt werden kann und als abgewählt gilt,
wenn ein Kandidat die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten hat.
Gegebenenfalls nötige Stichwahlen gelten bei Stimmengleichheit als oben bezeichnete "Nicht erfolgte Abwahl" und damit als Bestätigung.
Um eine erneute Wahl darf sich der Kandidat nach 2 Amtszeiten erst wieder bewerben,
wenn eine Amtszeit dazwischenlag.

Im Übrigen sähe ich den werten Arminus durchaus als modertorabel an ;)

PH

von G'Kar » Di 11.08.2009, 16:23

Ja genau, hat der Wächterrat schon entschieden? :geistlicher:

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