von ulysses » Di 20.01.2009, 09:55
Ihr könnt als Graf ein Bistum begründen (wenn Ihr einen Geistlichen am Hof habt).
Aber Ihr solltet es nicht tun, weil dann die Provinz weg wäre; der Bischof wäre nicht Euer Vasall. Was übrigens das gleiche Ergebnis ist, wenn Ihr einen Titel einem weltlichen Herrn gebt: Der wird in der Provinz (auch) Graf und ist "weg". Letzteres hat aber dann Sinn, wenn Ihr den Titel Eurem Erben gebt, der so bereits während der Lebzeit Eures Oberherrn eigene Erfahrungen sammeln kann (steigert seine Werte, kann latürnich auch zu doofen Ergebnissen führen, weil er sich die falsche Frau sucht, den falschen Krieg führt etc. pp). Wartet also besser mit der Vergabe eines Titel an Euren Erben zumindest, bis Ihr ihn "richtig" verheiratet habt.
Wenn Ihr mindestens einen Herzogtitel führt, kann das Begründen (nicht zu verwechseln mit Begrünen) eines Bistums eine gute Idee sein, weil es a) Eure Pietät steigert und b) ein Bischofssitz nicht aus Eurem Herrschaftsgebiet weggeerbt werden kann (was ja auch historisch ein guter Grund zur Vergabe von Titeln an geistliche Herren war).
Ihr [i]könnt[/i] als Graf ein Bistum begründen (wenn Ihr einen Geistlichen am Hof habt).
Aber Ihr solltet es nicht tun, weil dann die Provinz weg wäre; der Bischof wäre nicht Euer Vasall. Was übrigens das gleiche Ergebnis ist, wenn Ihr einen Titel einem weltlichen Herrn gebt: Der wird in der Provinz (auch) Graf und ist "weg". Letzteres hat aber dann Sinn, wenn Ihr den Titel Eurem Erben gebt, der so bereits während der Lebzeit Eures Oberherrn eigene Erfahrungen sammeln kann (steigert seine Werte, kann latürnich auch zu doofen Ergebnissen führen, weil er sich die falsche Frau sucht, den falschen Krieg führt etc. pp). Wartet also besser mit der Vergabe eines Titel an Euren Erben zumindest, bis Ihr ihn "richtig" verheiratet habt.
Wenn Ihr mindestens einen Herzogtitel führt, kann das Begründen (nicht zu verwechseln mit Begrünen) eines Bistums eine gute Idee sein, weil es a) Eure Pietät steigert und b) ein Bischofssitz nicht aus Eurem Herrschaftsgebiet weggeerbt werden kann (was ja auch historisch ein guter Grund zur Vergabe von Titeln an geistliche Herren war).